Visusprüfung: | ||||||||||||||||||||||||||||
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Vorgehen bei Nichterkennen der größten Optotypen auf der Sehtafel | ||||||||||||||||||||||||||||
Mit den Sehtafeln in 6 Meter Abstand kann eine Visusminderung bis auf etwa 0,05 bestimmt
werden. Wird die größte Optotype nicht mehr erkannt, so kann man den Abstand des Patienten
zur Tafel halbieren und muss dann auch den Visus entsprechen halbieren. Werden auch diese Optotypen nicht mehr erkannt, so kann man dem Patienten Visustafeln im Abstand von 1 m vorhalten. Der so erreichte Visus wird als Bruch ausgedrückt, um deutlich zu machen, dass bei kleinem Abstand geprüft wurde. So sind der Visus 0,1 und 1/10 zwar rechnerisch identisch, ersterer Wert wurde aber in 5-6 m Abstand geprüft, letzterer in 1 m Abstand. Der Bruch zeigt im Zähler den Prüfabstand und im Nenner den Abstand, bei dem ein Auge mit einem Visus von 1,0 die Optotype erkannt hätte. Die nächst geringeren Abstufung sind Fingerzählen, Handbewegungen, intakte Lichtprojektion, Lichtscheinwahrnehmung und fehlende Lichtscheinwahrnehmung. Als blind im Sinne des Gesetzte wird in Deutschland eingestuft, wer einen Visus von 1/50 oder weniger hat. Abb.: Visustafel zum Prüfen des 1- Meter-Visus. Erkennt man nur die oberste Zahl aus einem Meter Abstand, so beträgt der Visus 1/50. |
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