Einrichtung Auto Privatanteil

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Darf ein Mitarbeiter sein Geschäftsfahrzeug auch zu privaten Zwecken nutzen, muss ihm diese geldwerte Leistung vom Lohn abgezogen werden. Eine geldwerte Leistung ist es deshalb, weil er ein Fahrzeug, stünde ihm nicht das Geschäftsfahrzeug zur Verfügung, selbst bezahlen müsste. Da ein Mitarbeiter, welcher sein Fahrzeug aus seinem eigenen Verdienst bezahlt und dies ja nicht den Steuern abziehen darf, nicht im Vorteil ist, muss ihm mindestens 0.8% des Kaufwerts (exkl. MwSt.) bzw. mindestens CHF 150.- pro Monat vom Bruttolohn abgezogen werden.

Diese Brutto-Leistung (inkl. MwSt.) kann dem Mitarbeiter im Dialogik Lohn üblicherweise mit einer einfachen Abzugs-Lohnart abgezogen werden. Von diesem Mindestabzug wird dann die Lohnaufwandsminderung und 8% Umsatzsteuer in die Finanzbuchhaltung gebucht.

Damit diese Reduktion des Abzugs „Privatanteil Auto“ (Brutto- zu Netto-Leistung) für alle Dialogik Lohn Anwender verständlich und nachvollziehbar wird, haben wir im Folgenden noch einige erklärende Details zur Handhabung des Privatanteils Auto sowie dessen Einrichtung ausgeführt.

Handhabung Privatanteil Auto

In der folgenden Darstellung zeigen beide Varianten die selbe Situation. Ein Mitarbeiter hat einen Lohn und benutzt das Geschäftsfahrzeug auch privat.

Die Variante 1 zeigt wie der Privatanteil in den Einkünften explizit ausgewiesen wird. Hier müsste dann evtl. der Monatslohn entsprechend gemindert werden (Achtung Arbeitsvertrag).
Bei der Variante 2 enthält der ausgewiesene Bruttolohn bereits den ansonsten aufgerechneten Privatanteil (= Brutto-Leistung) und ihm wird für den privaten Gebrauch des Geschäftsautos ein Betrag abgezogen, welcher nicht im zu deklarierenden Nettolohn enthalten ist.

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Bei einer nachträglichen Aufrechnung (Variante 1) resultieren dem Mitarbeiter neben den Steuern keine weiteren Kosten (Soz. Vers.).  Leider sind die Ansätze für den Fall der Aufrechnung festgesetzt, nicht für die ordentliche Abrechnung. Im Normalfall ist der Privatanteil jedoch ordentlich abzurechnen, so dass es zu keiner Aufrechnung und auch zu keiner Ausweisung im Lohnausweis kommt (lediglich Fussnote in Bemerkung, dass der Privatanteil abgerechnet wurde). Damit der Mitarbeiter bei der Variante 2 gegenüber der Aufrechnung (Variante 2) keinen Nachteil erfährt, muss als Privatkosten nur der tatsächlich geldwerte Vorteil (=Netto-Leistung) abgezogen werden. Ebenfalls muss für den Gebrauch Mehrwertsteuer entrichtet werden.

 

Lohnart Einkünfte: Auto Privatanteil (für Variante 1)
 

Der Privatanteil für Geschäftsfahrzeuge ist nicht nur steuerpflichtig, sondern auch pflichtig für die Sozialleistungen. Wird ein Privatanteil eingetragen, muss auch in den Abzügen die entsprechende Netto-Leistung eingetragen werden.

 

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Lohnart Abzüge: Auto Privatanteil
 

Diese Lohnart korrigiert die Bruttoleistung welcher durch den Auto Privatanteil generiert wurde. Auf dieser Lohnart wird ebenfalls die Mehrwertsteuer für die Fibu-Verbuchung berechnet. Falls die Abrechnung nach Variante 2 erfolgt, wird mit dem Code
Lohnausweis 'Auto » Mitarbeiterabzug Auto' und der Bemerkung '0.8 % = {CHF} belastet' der belastete Autoprivatanteil unter Punkt 15 auf dem Lohnausweis aufgeführt.

 

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Lohnart Abzüge: Korrektur Soz. vers.
 

Diese Lohnart korrigiert die durch den Autoprivatanteil verursachten zusätzlichen Sozialabzüge. Der Wert im Faktor entspricht den zusammengezählten prozentualen Sozialabzügen. Diese Einrichtung ist freiwillig und je nach Firma unterschiedlich zu handhaben.

 

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Lohnsumme: Auto Korrektur Soz. Vers.
 

Zur Eröffnung der Lohnsumme "Auto Korrektur Soz. Vers." gehen Sie auf "Stammdaten" > "Firma" > "Lohnsummen" und wählen Sie dort eine freie Lohnsumme (im Beispiel [108]). Geben Sie nun im Feld "Basis" "AUTO" und bei "Bezeichnung" "Auto Korrektur Soz. Vers." ein. Anschliessend klicken Sie auf den Button "Lohnarten", wählen die Abzugslohnart "Auto Privatanteil" aus und bestätigen dies mit <OK>.

 

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Einrichtung Privatanteil Auto
 

Im Normalfall ist lediglich der Abzug des Auto-Privatanteil in den Bemerkungen aufzuführen (vgl. Handhabung Privatanteil Auto, bzw. Variante 2).

 

Um den Privatanteil Auto einzurichten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

-Gehen Sie ins Register "Mitarbeiter" zum betroffenen Mitarbeiter und öffnen Sie die "Variabeln".
-Geben Sie im Feld „Geschäfts-Fahrzeug“ die Bezeichnung des Fahrzeugs ein und klicken Sie danach auf den Button [..] hinter dem Feld „Kaufpreis“

 

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-Darauf erscheint das Fenster „Periodenwerte listen“, in welchem Sie zweimal auf „alle Selektieren“ klicken, so dass nur die Perioden aktiviert werden, ohne die Spezial-Perioden
-Setzen Sie nun das Häkchen „Vorsteuer“ und geben Sie im Feld „Wert“ den Kaufpreis des Fahrzeugs ein (exkl. MwSt.)
-Bestätigen Sie diese Eingaben mit <ändern>, <OK> und <speichern>
-Wechseln Sie nun in das Mitarbeiter-Unterverzeichnis „Lohnausweis“ und aktivieren Sie darin die Option „F Arbeitsweg unentgeltlich“
 

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-Richten Sie nun in den Stammdaten je nach Abrechnungsvariante die entsprechenden Lohnarten gemäss den Printscreens auf Seite 3 und 4 ein und fügen Sie diese im Lohnblatt des Mitarbeiters hinzu
-Variante 1: „E081 Auto Privatanteil“, „A081 Auto Privatanteil“ und „A082 Auto Korrektur Soz. Vers.“
-Variante 2: „A081 Auto Privatanteil“ und „A082 Auto Korrektur Soz. Vers.“

 

Der Lohn des Mitarbeiters wird nun wie auf der nächsten Seite ersichtlich berechnet und auf dem Lohnausweis ausgewiesen.

Variante 1: Aufrechnung & Abzug

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Variante 2: Nur Abzug

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