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> Markierung von Fußgängerfurten, sieht aus wie Parkbox (Berlin)
Speichenkarussell
Beitrag 27.11.2017, 12:00
Beitrag #1


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Liebe Foristen!

Ich weiß, dass das Thema auch hier im VP immer wieder mal auftauchte. Und doch schaffe ich es gerade auch mit Tante Gugl nicht, einen passenden Thread aufzustöbern.

Es geht um solchermaßen markierte Felder am Straßenrand (hier Ossietzkystraße Berlin Pankow)
https://pbs.twimg.com/media/DPoBR_xWAAApUr6.jpg

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach, ist das die typische RMS-Markierung einer Parkbox (, in die man wegen der Sperrflächen allerdings etwas unbequem hineinkommt). Vor Ort soll es offenbar eine Querungshilfe für Fußgänger darstellen, ist allerdings nicht (hier nicht) mit Fußgänger-Piktogramm oder anderen Hinweisen zugeordnet.

Kann dem dort parkenden Fahrer ein Parkverstoß vorgeworfen werden? Angenommen, es gibt keine beschilderten Haltverbote und keine Parkbeschilderungen durch Vz 314/315...

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 27.11.2017, 12:22
Bearbeitungsgrund: übergroßes Bild verlinkt
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Kuli
Beitrag 27.11.2017, 12:05
Beitrag #2


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Gibt's davon auch noch ein Foto "im Längsverkehr"? Kann mir gar nicht vorstellen wie das aussehen soll und wie die Fahrer davor und dahinter über die Sperrfläche auf den Seitenstreifen kommen sollen.

Ist die Markierung auf dem Pflaster fortgeführt?
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treysis
Beitrag 27.11.2017, 12:06
Beitrag #3


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Na, das sieht für mich aus, als wolle man dort Parken in zweiter Reihe legalisieren. Und dank der Sperrfläche können die in erster Reihe ja immer raus smile.gif Muss man halt über die Sperrfläche, aber die soll dort bestimmt nur ein Haltverbot ausschildern.
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Speichenkarussell
Beitrag 27.11.2017, 12:08
Beitrag #4


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Lokalisation in StreetView
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Kuli
Beitrag 27.11.2017, 13:47
Beitrag #5


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Ah. Sieht fast so aus als solle man dort quer parken. Längs parken, so wie der weiße es vormacht, könnte gegens platzsparende Parken verstoßen (quer würde ja noch ein zweiter daneben passen).

Dass eine Parkflächenmarkierung für Fußgänger gedacht sein soll, schließe ich aus. Dann hätte man die Sperrfläche, die ja von Fußgängern genutzt werden darf, durchziehen sollen.
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Mueck
Beitrag 27.11.2017, 14:02
Beitrag #6


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Seht anders aus als die Parbuchten rechts davon ...
Sieht aber auch aus wie die Parkbucht links davon, also ...
Zitat (Kuli @ 27.11.2017, 13:47) *
Sieht fast so aus als solle man dort quer parken.
... macht es der tiefschwarze ja richtig ... thread.gif

Zitat (Kuli @ 27.11.2017, 13:47) *
Dass eine Parkflächenmarkierung für Fußgänger gedacht sein soll, schließe ich aus. Dann hätte man die Sperrfläche, die ja von Fußgängern genutzt werden darf, durchziehen sollen.
Wenn man mal über längere Distanz peilt, lägen die Sperrflächen durchaus nicht ungüsntig dafür ...
Von Orientierung bietenden Bordsteinabsenkungen kann man beim Zielgehweg auch nicht unbedingt sprechen ...
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ulm
Beitrag 27.11.2017, 16:50
Beitrag #7


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Und ich hätte da auch geparkt.
Die Gestaltung macht für mich Sinn, denn durch den Längsparkplatz und die anschließenden Querparkplätze wird Platz geschaffen, dass die Abbiegeradien in und aus der Pestalozzistraße passen.
Eine Querungshilfe würde ich dort nicht einmal im Ansatz vermuten.
Ich wäre sogar so dreist und würde den Außendienstmitarbeiter fragen, wie er überhaupt auf die Idee kommt, da eine zu sehen.
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ukr
Beitrag 27.11.2017, 17:17
Beitrag #8


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Zitat (ulm @ 27.11.2017, 16:50) *
Ich wäre sogar so dreist und würde den Außendienstmitarbeiter fragen, wie er überhaupt auf die Idee kommt, da eine zu sehen.
DER erklärt dir das schon. Mit dem VwVfG...

Zitat (Speichenkarussell @ 27.11.2017, 12:00) *
Kann dem dort parkenden Fahrer ein Parkverstoß vorgeworfen werden?
Klar doch:

141015 Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung.
141245 Sie benutzten die Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken.
112042 Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen.
112062 Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand.

...irgendwas findet sich schon whistling.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Mueck
Beitrag 27.11.2017, 17:34
Beitrag #9


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Zitat (ukr @ 27.11.2017, 17:17) *
141015 Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung.
141245 Sie benutzten die Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken.
Die beiden wären halbwegs passend für den vom TE abgelichteten Parker.
Das Teil ist laut Google Maps rund 3,5 m breit/lang in Straßenrichtung und rund 4 m tief/breit quer zur Straße.
Ein Kompaktwagen kann da gut quer parken, so wie es mein Streetviewverlinkter ja auch tut, ohne mit den Sperrflächen in Konflikt zu kommen, und dann passt noch ein Krad daneben, perfekt ...
Für die rund 7 m lange Längsparkbucht bräuchte man für n > 1 mind. 1 Smartle ... thread.gif
Die nichtdreieckigen Sperrflächen lassen dann gut 'n Meter Platz für die Fußgänger ...
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