Rechtsbruch: Unvertretbare Einstufung in einen Kollektivvertrag
Rechtsbruch: Unvertretbare Einstufung in einen Kollektivvertrag
Abstract
Berufsdetektivassistenten sind Angestellte, die in Verwendungsgruppe II des Kollektivvertrages einzustufen sind. Eine Bewertung als Arbeiter bzw eine Einstufung in die Verwendungsgruppe I des Kollektivvertrages für Handwerk und Gewerbe beruht auf unvertretbarer Rechtsansicht.