Rechtsbruch: Unvertretbare Einstufung in einen Kollektivvertrag

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Rechtsbruch: Unvertretbare Einstufung in einen Kollektivvertrag

From the journal WBL Wirtschaftsrechtliche Blätter, Volume 31, September 2017, issue 9

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 675 Words
Original language: German
WBL 2017, pp 539-539
https://doi.org/10.33196/wbl201709053901

Abstract

Berufsdetektivassistenten sind Angestellte, die in Verwendungsgruppe II des Kollektivvertrages einzustufen sind. Eine Bewertung als Arbeiter bzw eine Einstufung in die Verwendungsgruppe I des Kollektivvertrages für Handwerk und Gewerbe beruht auf unvertretbarer Rechtsansicht.