EuGH: Auskunft nach Art 15 DSGVO durch Zurverfügungstellung einer (umfassenden) „Kopie“

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EuGH: Auskunft nach Art 15 DSGVO durch Zurverfügungstellung einer (umfassenden) „Kopie“

From the journal ZIIR Zeitschrift für Informationsrecht, Volume 11, September 2023, issue 3

Published by Verlag Österreich

Judikatur, 4941 Words
Original language: German
ZIIR 2023, pp 306-313
https://doi.org/10.33196/ziir202303030601

Abstract

Art 15 Abs 3 Satz 1 DSGVO ist dahin auszulegen, dass das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten ausgefolgt wird. Dieses Recht setzt das Recht voraus, eine Kopie von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken, die ua diese Daten enthalten, zu erlangen, wenn die Zurverfügungstellung einer solchen Kopie unerlässlich ist, um der betroffenen Person die wirksame Ausübung der ihr durch diese Verordnung verliehenen Rechte zu ermöglichen, wobei insoweit die Rechte und Freiheiten anderer zu berücksichtigen sind. Art 15 Abs 3 Satz 3 DSGVO ist dahin auszulegen, dass sich der im Sinne dieser Bestimmung verwendete Begriff „Informationen“ ausschließlich auf personenbezogene Daten bezieht, von denen der für die Verarbeitung Verantwortliche gemäß Satz 1 dieses Absatzes eine Kopie zur Verfügung stellen muss. Amtliche Leitsätze