09.05.2012 14:53

Augsburg (pba). Die Gespräche zur Umsetzung der Raumplanung sind in den vergangenen Wochen kontinuierlich vorangeschritten. Gestern haben der geschäftsführende Vorstand des Diözesanrates und Domkapitular Prälat Dr. Bertram Meier in einem weiteren Gespräch über die neue Gremienstruktur im Rahmen der Raumplanung 2025 beraten. Dabei wurden folgende Zwischenergebnisse erzielt:

Ausgangspunkt ist das Ziel, das nicht nur für Strukturen gilt, sondern als grundlegendes Prinzip der gesamten Pastoral: das Zusammenwachsen der Pfarreien, das Zusammenwachsen aller zu einer größeren Einheit. So hat es Bischof Dr. Konrad Zdarsa auch in seinem jüngsten Hirtenwort formuliert. Diese größere Einheit wurde schon bisher in der Definition der Pfarreiengemeinschaft als Seelsorgeeinheit deutlich.

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Auf der Ebene der Seelsorgeeinheit, also der Pfarreiengemeinschaft oder der zusammenwachsenden Pfarrei, kommt dies dadurch zum Ausdruck, dass es ein zentrales pastorales Gremium geben wird: den Pastoralrat. Der Pastoralrat unterstützt den Pfarrer durch Beratung und Umsetzung der Beschlüsse in seinem Leitungsamt. Der Pastoralrat als Beratungsgremium führt im Wesentlichen die Aufgaben des bisherigen Seelsorgeteams fort.

Um kirchliches Leben vor Ort zu stärken, kann es vor Ort weiterhin ein Gremium geben, das – solange die Einzelpfarrei besteht – Pfarrgemeinderat heißt und folgende Aufgaben erfüllt: Umsetzung der Vorgaben des Pastoralrats, Artikulation der örtlichen Anliegen im Pastoralrat, Weltdienst. Die Richtlinien für das kirchliche Leben in der Seelsorgeeinheit werden im Pastoralrat festgelegt. Der spezifische Weltauftrag der Laien wird dadurch nicht in Frage gestellt.

Die für das Jahr 2014 geplanten Pfarrgemeinderatswahlen finden wie gewohnt statt. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Wahl des Pfarrgemeinderates vor Ort in jeder Einzelpfarrei und dann Entsendung von einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern in den Pastoralrat.
  2. Direkte Wahl eines Pastoralrates für die gesamte Seelsorgeeinheit.

Über die Ausgestaltung von Satzung und Wahlordnung der Laiengremien wird in weiteren Gesprächen beraten.