„Schwuchtel“ ist eine strafbare Beleidigung!

„Schwuchtel“ ist eine strafbare Beleidigung!

In Folge eines eskalierten Uhrkaufes bei Ebay titulierte der Käufer den Verkäufer u.a. als „Schwuchtel“.

Das AG Frankfurt/M. urteilte, dass es sich bei der Bezeichnung „Schwuchtel“ immer um eine Beleidigung i.S.d. § 185 StGB handelt, welche mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden kann.

Dies findet seine Begründung neben der Herabwürdigung des Adressaten auch in der Geringschätzung und Diskriminierung – vermeintlich - homosexueller Männer.

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