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Justiz-Jubiläum in Karlsruhe

Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft feiern 70-jähriges Bestehen in Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof (BGH) und die Bundesanwaltschaft haben am Donnerstag in Karlsruhe ihr 70-jähriges Bestehen gefeiert. In der live übertragenen Diskussion über Rechtsstaatlichkeit gab es auch einige kritische Töne.

70 Jahre BGH in Karlsruhe: Die Gerichtspräsidentin Bettina Limperg erlebt  nach eigenen Worten im Erbgroßherzoglichen Palais das „pralle Leben“.
70 Jahre BGH in Karlsruhe: Die Gerichtspräsidentin Bettina Limperg erlebt nach eigenen Worten im Erbgroßherzoglichen Palais das „pralle Leben“. Foto: Peter Sandbiller

Es gab Zeiten, da landeten die Terrorverdächtigen noch ziemlich spektakulär auf der grünen Wiese, direkt vor dem Erbgroßherzoglichen Palais in Karlsruhe. Die Hubschrauber machten das Gras kaputt und wirbelten Steine auf, die den neobarocken Palast trafen, in dem der Bundesgerichtshof (BGH) untergebracht ist. Heute ist das anders.

Die schöne Fassade des BGH nimmt keinen Schaden, weil die mutmaßlichen Gefährder der freiheitlich-demokratischen Grundordnung woanders ankommen, um dann in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter vorgeführt zu werden. Im Wesentlichen hat sich die Arbeit der Säulen der „Residenz des Rechts“ jedoch nicht verändert: Wie schon früher sichern heute BGH, die Bundesanwaltschaft und das Bundesverfassungsgericht gemeinsam, dass die Rechtsprechung und Strafverfolgung in Deutschland effizient, transparent und nachvollziehbar funktionieren.

Kompakte Gesprächsrunde in einer eher sterilen Atmosphäre

Die beiden erstgenannten Institutionen feierten am Mittwoch nicht nur 70 Jahre ihres Bestehens, sondern auch eine „Epoche der Rechtsstaatlichkeit“, die mit der badischen Metropole eng verbunden ist. Die Pandemie zwang dem Jubiläum große Einschränkungen auf: Ein Festakt mit mehr als 1.000 Gästen wurde abgesagt. Das öffentliche Event fand stattdessen im BGH in einer kompakten Gesprächsrunde mit Corona-konformen Sitzabständen statt. Die Diskussion in einer eher sterilen Atmosphäre mit hochkarätigen Teilnehmern wurde im SWR-Fernsehen übertragen und im Internet live gestreamt.

Es ging um die Auseinandersetzung mit der Nachkriegszeit und Nazi-Vergangenheit, um Frauen in Richterroben, die öffentliche Akzeptanz von Gesetzen und das Interesse der jungen Generation am Thema Recht - in den BGH waren auch zwei Schüler des Bismarck-Gymnasiums Karlsruhe eingeladen. Sie wünschten sich von Richtern, dass sie den Schulen mehr Einblicke in ihre Arbeit gewähren und ihre Urteile verständlicher machen.

Am BGH „tobt das Leben“

Als Gastgeberin hob Bettina Limperg die riesige Bandbreite der „Entscheidungen aus Karlsruhe“ hervor. „Hier tobt das Leben“, sagte die Präsidentin des Bundesgerichtshofs. „Vom Raucher auf dem Balkon bis zur Maskenpflicht und dem dritten Geschlecht - alles hat einen rechtlichen Rahmen, der überprüft werden kann. All diesen Fragen stellen wir uns heute.“

Generalbundesanwalt Peter Frank sieht den Kampf gegen den wachsenden Rechtsextremismus zurzeit als eine wichtige Aufgabe der Bundesanwaltschaft. Er erinnerte an den gewaltsamen Tod seines Amtsvorgängers Siegfried Buback nach einem Terroranschlag der RAF im Jahr 1977 in Karlsruhe. Er müsse auf seinem Arbeitsweg oft an den Buback-Mord denken, sagte Frank. „Aber davon darf man das Handeln nicht abhängig machen, sonst wird man unfrei. Die Grundordnung schützen – das ist unser Auftrag“.

Frauen sind an der Spitze der Justiz noch unterrepräsentiert

In der Jubiläums-Diskussion wurde das Problem der mangelnden Parität von Geschlechtern an den höchsten Gerichten in Deutschland kritisch beleuchtet. Seit Juli 2020 arbeiten erstmals mehr Richterinnen als Richter am Bundesverfassungsgericht (9 zu 7). „Über zig Jahre hat sich niemand darüber aufgeregt, dass dort nur Männer sitzen – und jetzt gibt es schon Stimmen, dass wir überquotiert sind. Das kann ich nur mit Humor nehmen“, sagte Verfassungsrichterin Susanne Baer. „Da müssen wir besser werden“, stimmte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zu.

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