Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2003 / 112
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Umfeld
3.Berg­bah­nen­pro­jekt
4.Wirt­schaft­lich­keit
5.Träger- / Finanzierungsmodell
II.Finan­zi­elle Betei­li­gung des Landes
III.EWR-Relevanz
IV.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
V.Per­so­nelle und finan­zi­elle Konsequenzen
VI.Antrag der Regierung
VII.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
5.2.5Zukünftige Rolle von Alt-Aktionären
Parallel zur Festlegung eines zukünftigen Trägerschaftsmodells durch je eine konkrete Ausprägung der drei Dimensionen ist zu entscheiden, wie das bestehende Aktienkapital in diese neue Trägerschaft eingebracht wird. Dazu stehen zahlreiche Detailvarianten in der Bandbreite zwischen zwei Extremfällen (Szenario 1 und Szenario 2) zur Verfügung:
 
Szenario 1:
 
Die Aktien der Bergbahnen Malbun AG verlieren im Falle einer Insolvenz ihren gesamten Wert. In der aktuellen Situation ist davon auszugehen, dass die AG auf Dauer den nicht aus eigener Kraft (d.h. ohne weitere Kapitalzuflüsse von aussen) aufrechterhalten werden kann. In der Folge sind die Aktien mit einem Wert von CHF 0.- anzusetzen ( Rückgabe der Aktien aller Aktionäre mit CHF 0.-).
79
Szenario 2:
Die Aktien der Bergbahnen Malbun AG werden nicht öffentlich gehandelt, daher ist der Wert mit dem Nominale anzusetzen. Die bestehenden Aktien wurden bei der Fusion der Skilift AG und der Malbun Bahn AG zur Bergbahnen Malbun AG im Jahre 2000 zu einem Nominale von CHF 5.- ausgegeben. Dieser Ansatz beruht auf den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Bergbahnen Malbun zum Zeitpunkt der damaligen Fusion. Gemäss diesem Szenario sind die bestehenden Aktien zu einem Wert von CHF 5.- zurück zu geben oder als entsprechender Anteil an der Erhöhung des Aktienkapitals anzurechnen.
Grobe Berechnungen der Fachhochschule ergeben, dass sich der tatsächliche Wert der Aktien in etwa bei CHF 1.- bis 3.- bewegt. Eine detaillierte Bewertung wäre gegebenenfalls von Nutzen, da einerseits der operative Betrieb der Bergbahnen Malbun derzeit noch aufrecht ist, sodass der Unternehmenswert und damit der Wert seiner Anteile sicherlich nicht demjenigen eines liquidierten Betriebes entspricht. Andererseits hat sich die wirtschaftliche Situation der Bergbahnen Malbun insoweit verschlechtert, dass ohne die Kapitalzufuhr von aussen ein Weiterbestehen längerfristig nicht möglich scheint.
Faktum ist, dass ein Kapitalzuschuss, in welcher Form auch immer (Subvention, Kapitalerhöhung, etc.), zu einer Sanierung der Bergbahnen Malbun und damit zur Steigerung des Unternehmenswertes führt. In diesem Fall steigen auch die Altaktien in ihrem Wert. Somit würden die heutigen grösseren Aktionäre überproportional von einer Sanierung der Bergbahnen profitieren.
Als zusätzlicher Denkansatz soll hier noch die Gewährung einer Wahlmöglichkeit für die bestehenden Aktionäre aufgezeigt werden: Sofern sich die Aktionäre zu einem Verbleib ihres bestehenden Aktienkapitals im Unternehmen (d.h. Zufüh-
80
rung des Kapitals in den Fonds) oder zu einer weiteren Kapitaleinbringung entweder als Aktionär oder als Kapitalbeteiligung über den Fonds entschliessen, ist je Alt-Aktie ein höheres Disagio (Vorschlag CHF 3.-) auf den Kauf von neuen Anteilsscheinen (abhängig von der Stellung der privaten Kapitalgeber auf neue Aktien oder Fonds-Anteile) anwendbar.
Sofern sich ein Alt-Aktionär nicht für den Verbleib seines Kapitals in der Gesellschaft entscheiden kann, so sind diese Aktien zu einem niedrigeren Preis (Vorschlag CHF 2.-) von der Gesellschaft zurück zu kaufen.
Die Entwicklung der skizzierten Vorschläge erfolgte unter Einbeziehung von Experten von Bahnbetrieben, Tourismus und Wirtschaft. In zahlreichen Besprechungen und Workshops wurden Zwischenergebnisse diskutiert, reflektiert, konsolidiert und Ideen nach Massgabe von Wirtschaftlichkeit und lokalen Rahmenbedingungen integriert.
5.3.1Struktur der Trägerschaft
Befragungen, Entwicklungen und Diskussionen haben gezeigt, dass ein möglichst einfaches Beteiligungsmodell in Form einer Aktiengesellschaft präferiert wird. Das Trägerschaftsmodell stellt sich demnach wie folgt dar:
81
Sollzustand ist eine Aktiengesellschaft mit zweigeteilter Aktionärsstruktur nach folgender Massgabe: Stammaktien im Wert von CHF 19.5 Mio. werden ausschliesslich von Gemeinden gehalten. Stammaktionäre sind grundsätzlich vom Dividendenbezug ausgeschlossen. Bei Vorliegen von sehr hohen Gewinnen ist ein beschränktes Anrecht auf Ausschüttung einer Dividende für Stammaktionäre möglich.
Limitierte und kumulative2 Vorzugsaktien im Wert von CHF 6.5 Mio. werden unter dem vorläufigen Titel "Private-Beteiligung" von Privaten, Firmen, Vereinen, Gemeinden und anderen öffentlichen Einrichtungen gehalten. Gemeinden welche sich nicht in Form von Stammaktien beteiligen (Solidaritätsbeitrag), können keine Vorzugsaktien erwerben. Vorzugsaktien von mindestens CHF 6.5 Mio. -
82
zuzüglich umgetauschter Alt-Aktien haben kein Stimmrecht, sind aber dividendenberechtigt.
Das Land Liechtenstein hat die Möglichkeit, erworbene Aktien an die Gemeinden weiterzugeben. Das bedeutet, dass eine Gemeinde je gekaufter Aktie zwei durch das Land erworbene Aktien übertragen bekommt. Solidaritätsbeiträge, die von den Gemeinden à fonds perdu geleistet werden, gehen automatisch in Form von Aktienpaketen auf die anderen Gemeinden über.
Altaktionäre, dzt. Stammaktionäre, sind nach dem neuen Modell nicht oder nur sehr beschränkt dividendenberechtigt. Ein Umwandlungsangebot an Altaktionäre ermöglicht ihnen, ihre Stammaktien in Vorzugsaktien umzutauschen. Eine Bewertung ist durchzuführen, Umwandlungsmodi sind noch zu gestalten.
Die Kapitalzufuhr verteilt sich auf mehrere Jahre. Basis für die Verteilung ist ein detaillierter Investitionsplan, welcher nach Erfüllung vereinbarter Prämissen erstellt werden kann. Ein Modus zum Abruf der Mittel ist zwischen Geldgebern und Geschäftsführung der Bahnen zu gegebener Zeit noch zu vereinbaren.



 
2limitiert = Höhe der Dividende ist begrenzt, kumulativ = Dividende wird auch bei Verlust gewährt
 
5.3.2Dividendenpolitik
Kernanforderung an die Dividendenpolitik, respektive an das damit verbundene Anreizsystem ist die Umsatzförderung der Bahnen zur nachhaltigen Stabilisierung der Gesellschaft, sowie die Bindung von Aktionären an die Gesellschaft. Um potentiellen Geldgebern neben ihrer ideellen Grundhaltung einen zusätzlichen Anreiz zur Kapitalbeteiligung zu bieten empfiehlt die Fachhochschule eine entsprechende Dividendenpolitik für Vorzugsaktionäre.
Aufbauend auf Diskussionen und Erhebungen, insbesondere auf die Vorsteherkonferenz vom 01.09.2003 sowie unter Berücksichtigung der Prämisse der Wirt-
83
schaftlichkeit von Anreizsystemen, werden nachfolgend mögliche Alternativen dazu dargestellt und diskutiert.
Den dargestellten Vorschlägen für Anreizsysteme wurden folgende Annahmen über Wert- und Mengengerüst zu Grunde gelegt:
Vorzugsaktien sollten mit 2 % Dividendenausschüttung bedacht werden. Bei einem Aktienkapitalstand von 6,5 Mio. bedeutet dies eine Ausschüttung von CHF 130'000.- in Form einer Naturaldividende. Als Mengengerüst dienen folgende Werte für Kartenverkäufe (übernommen aus Verkaufszahlen der Wintersaison 2002/2003):
 
Saisonkarten
?
4.500
1-Tageskarten
?
8.500
6-Tageskarten
?
1.200
7-Tageskarten
?
300
Saisonkartenpreise.
    
Erwachsene
CHF
330.-
Jugendliche
CHF
270.-
Kinder
CHF
205.-
Annahmen für Tageskartenpreise (CHF 33.-/27.-/20.5)
Auf Basis dieser Annahmen sind nachfolgend drei ausgewählte Modelle beschrieben. Die Ermittlung des Wendepunktes, ab wann ein Modell keinen positiven Effekt auf die Verkaufszahlen mehr haben kann, ist in einer groben Vorbetrachtung nicht möglich, bzw. wäre eine solche Darstellung unseriös.
 
a)
 
Anreizsystem I
Bei diesem Vorschlag handelt es sich um ein Modell mit gleich bleibender Reduktion. Wie in Abbildung 4 grafisch dargestellt, wird in diesem Modell davon ausgegangen, dass alle Anleger unabhängig von der Anlagesumme dasselbe Anrecht auf Ermässigung haben (im Beispielfall 20% Reduktion auf die jeweils bezogene Liftkarte).
84
Abbildung 4: Anreizsystem I - gleich bleibende Reduktion
In Abbildung 5 ist plakativ ein Berechnungs-Beispiel für eine kleinere und grössere Anlagesumme dargestellt. Aus dieser Darstellung geht indirekt hervor, dass es bereits bei relativ kleinen Anlagesummen zu einem kaum realisierbaren Einkaufvolumen auf Seite der Empfänger der Naturaldividende kommt.
Abbildung 5: Berechnungsbeispiel zu Anreizsystem I
85
Vorteile:
übersichtlich; einfache Handhabung;
Nachteile:
Einkaufvolumen ist schon bei relativ niedrigen Einlagen nicht realistisch; nachhaltige Geschäftsbelebung ist fraglich; verhindert grössere Kapitaleinlagen;
b)
Anreizsystem II
Anreizsystem II repräsentiert das typische Subventionsmodell. Hierbei wird der Anspruch auf Dividende zu 100% auf den Kartenkauf angerechnet (vgl. Abbildung 6) d.h. es können so lange gratis Karten bezogen werden, bis die Dividende verbraucht ist. Ein etwaiger Restbetrag auf eine ganze Karte ist natürlich aufzuzahlen.
Abbildung 6: Anreizsystem II - Subventionsmodell
86
Abbildung 7 zeigt ein Berechnungsbeispiel zu Anreizsystem II. Dieses Modell kann keinerlei, aus dem Modell resultierende Umsatzförderungen bewirken.
Abbildung 7: Berechnungsbeispiel zu Anreizsystem II
 
Vorteile:
 
Sehr einfach in der Umsetzung;
 
Nachteile:
 
Keine umsatzfördernde Wirkung der Dividende;
Die Grundlagen der Modalitäten des Bezugs sind in den Statuten zu regeln. Details der Abwicklung und Durchführungsbestimmungen sind in ergänzenden Dokumenten zu regeln und von der Aktionärsversammlung zu verabschieden.
 
c)
 
Anreizsystem III
Bei diesem Vorschlag handelt es sich um ein Stufenmodell. Die Dividendenbasis von 2% ist dieselbe wie in den Anreizsystemen I und II. Abbildung 8 zeigt, dass in Anreizsystem III der Reduktionsprozentsatz abhängig vom Anlagevolumen gestaffelt wird. Im Modellvorschlag sind zwei Stufen vorgesehen. So ist z.B. für ein Anlagevolumen bis zu CHF 50'000.- ein Reduktionssatz auf Kartenbezüge von 20% vorgesehen. Bei einem Anlagevolumen grösser als CHF 50'000.- wird der Reduktionssatz auf 40% angehoben.
87
Abbildung 8 : Anreizsystem III - Stufenmodell
Abbildung 9 zeigt plakativ ein Beispiel für dieses Stufenmodell. Es wird deutlich, dass bei dieser Variante die Einkaufvolumina realisierbar sind. Das effektive Einkaufsvolumen wird grösser und der durch die Naturaldividende erwartete Effekt der Steigerung von Kartenverkaufszahlen (bzw. in einem ersten Schritt der Haltung des Vorjahresniveaus bei den Verkaufszahlen) kann realisiert werden. Dies steigert wiederum die Innenfinanzierungskraft der Bahnen und trägt zur nachhaltigen Verbesserung der Situation der Bahnen bei. Empfohlen wird in diesem Zusammenhang von einer Mindestanlagesumme von CHF 2'000.- auszugehen.
Abbildung 9: Berechnungsbeispiel zu Anreizsystem III
88
Vorteile:
effektive und effiziente Geschäftsbelebung der Bahnen möglich; plausibel für Anleger; begünstigt grössere Kapitaleinlagen
Nachteile:
Umsetzung komplizierter als bei Anreizsystem I und II
Tabelle 1: Berechnung zusätzlicher Umsätze durch Naturaldividende
Aus Sicht der Bergbahnen Malbun AG ist das Volumen der - durch dieses Modell möglichen - Umsatzgenerierung abhängig von der Anlegerstruktur. Das Bewertungsmodell aus Tabelle 1 geht von zehn Grossaktionären mit einer durchschnittlichen Anlagesumme von CHF 130'000 aus, was zu einem Gesamtvolumen von CHF 1.3 Mio. führt (ca. 20% des gesamten privaten Aktienkapitals). Die verbleibenden CHF 5.2 Mio. werden nach diesem Modell von 1'040 Kleinaktionären gezeichnet (ca. 5'000.- je durchschnittlicher Kleinanlage). Die sich daraus ergebende durchschnittliche fiktive Dividende für Grossaktionäre von je ca. CHF 2'600.- führt bei Unterstellung einer Anwendbarkeit auf eine 40-prozentige Reduktion zu einem notwendigen Einkaufsvolumen von je CHF 6'500.- oder 19 Saisonkarten. Damit könnten insgesamt 190 reduzierte Saisonkarten an Grossaktionäre abgegeben werden.
89
Ebenso ergibt sich für einen durchschnittlichen Kleinanleger bei Unterstellung einer 20%-Reduktion ein notwendiges Einkaufsvolumen von CHF 500.- oder 1.5 Saisonkarten. Nicht verbrauchte Restwerte verfallen, sofern sie nicht durch Kauf von zusätzlichen Saisonkarten beansprucht werden. Deshalb ist anzunehmen, dass ca. die Hälfte dieser Restwerte einen Kauf von zusätzlichen Saisonkarten auslösen. Somit könnten zusätzlich 520 Saisonkarten zu 90% des regulären Verkaufspreises abgesetzt werden. Insgesamt ergibt sich damit ein Volumen von 2'096 Saisonkarten für Kleinanleger.
Durch Verkauf von insgesamt 2'286 Saisonkarten lässt sich ein unmittelbarer Netto-Erlös von ca. CHF 608'060.- für die Bergbahnen Malbun erwirtschaften. In Ergänzung zum Business Plan vertritt die Fachhochschule die Meinung, dass neben den vorgesehenen Kernaktivitäten durch ein entsprechendes Anreizsystem die dort dargestellte "optimale Variante" noch verbessert werden kann.
Der Ansatz des Reduktionsverhältnisses von 40% und 20% macht aus Sicht der Fachhochschule nur dann Sinn, wenn ein relativ hoher Anteil von Aktionären mit einer Beteiligung von unter CHF 50.000,- als Kapitalgeber erreicht werden kann. Die endgültige Entscheidung über Höhe und Verteilung der Reduktion obliegt den zuständigen Gremien der Bergbahnen.
Stichwörter
Berg­bahnen Malbun, Kredit
Kredit
Malbun, Berg­bahnen, Kredit