Besonders schützenswerte Personendaten sind Kategorien von Personendaten die besonders geschützt werden. Welche das sind und was du bei deren Bearbeitung beachten musst erfährst Du in diesem Beitrag.
Was sind besonders schützenswerte Personendaten?
Die besonders schützenswerten Daten sind Kategorien von Personendaten die vom Gesetzgeber als besonders schützenswert angesehen werden. Namentlich handelt es sich dabei um folgende Kategorien von Personendaten:
1. Religiöse und politische Ansichten oder Tätigkeiten
2. Gesundheitsdaten
3. Daten über das Sexualleben und die sexuelle Orientierung
3. Daten über die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie
4. Genetische Daten
5. Biometrische Daten
6. Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen
7. Daten über Massnahmen der Sozialhilfe
Was ist bei der Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten zu beachten?
Das Datenschutzgesetz der Schweiz (DSG), als auch die Datenschutz-Grundverordnung des EWR (DSGVO) stellen erhöhte Anforderungen an den Datenschutz, sobald besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet werden.
Um Verstösse zu vermeiden, sollte die Bearbeitung von besonders schützenswerten Daten auf das nötigste beschränkt werden.
Müssen dennoch besonders schützenswerte Daten bearbeitet werden, muss...
…geprüft werden ob die Bearbeitungsgrundsätze eingehalten werden; und
…die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen (TOM) zum Zwecke der Datensicherheit ergriffen werden.
So kann sichergestellt werden, dass die Betroffenen mit der Datenbearbeitung einverstanden sind und dass die Daten bei Dir im Unternehmen sicher sind. Ist unklar ob die Bearbeitungsgrundsätze eingehalten sind, sollte die Einwilligung der betroffenen Person eingeholt werden.
Besonders schützenswerte Personendaten vs. besondere Kategorien personenbezogener Daten?
Die Termini «besonders schützenswerte Personendaten» und «besondere Kategorien personenbezogener Daten» unterscheiden sich zwar, sind aber in ihrem Inhalt Deckungsgleich.
Der Hauptunterschied liegt lediglich darin, dass der Terminus «besonders schützenswerte Personendaten» vom schweizerischen Datenschutzgesetz verwendet wird und der Terminus «besondere Kategorien personenbezogener Daten» von der DSGVO.
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Domenig & Partner Rechtsanwälte AG Laupenstrasse 1 Postfach CH-3001 Bern