OFFIZIELLES ORGAN DES ZENTRALKOMITEESDER KOMMUNISTISCHEN PARTEI KUBAS
  • Photo: Granma
    Im Wahlbezirk liegt die Machtbefugnis bei der Gesamtheit der Wähler, die über ihren Delegierten an den wichtigsten Entscheidungen der Gemeinde teilnehmen und ihn jederzeit abberufen können, wenn er oder sie nicht ihre Interessen vertritt.
  • Die Delegierten, die in freier, gleicher, direkter und geheimer Wahl von den Wählern in jedem Wahlkreis, in den das Gebiet eingeteilt ist, gewählt werden, bilden die Gemeindeversammlung der Volksmacht.
  • Die Amtszeit der Delegierten fällt mit der Amtszeit der Gemeindeversammlung der Volksmacht zusammen, die alle fünf Jahre erneuert wird. Dieses Mandat kann nur durch Beschluss der Nationalversammlung der Volksmacht in den in der Verfassung vorgesehenen Fällen verlängert werden.
  • Bei der Konstituierung der Gemeindeversammlung der Volksmacht werden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende aus den Reihen der Delegierten gewählt und der Sekretär gemäß den gesetzlich festgelegten Anforderungen und Verfahren ernannt. Die Abgeordneten erfüllen das ihnen von ihren Wählern übertragene Mandat im Interesse der gesamten Gemeinde, wie in Artikel 193 der Verfassung der Republik festgelegt.
  • Wenn es unabdingbar ist, einem Delegierten an seinem Arbeitsplatz Erleichterungen zu gewähren, weil er unaufschiebbaren Tätigkeiten nachgehen muss, beantragt der Präsident der Gemeindeversammlung dies bei der zuständigen Stelle.
  • Die Delegierten der Gemeindeversammlung der Volksmacht erhalten von staatlichen Stellen, Behörden und anderen Einrichtungen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Unterstützung.
  • Der Status eines Delegierten ist nicht mit persönlichen Privilegien oder wirtschaftlichen Vorteilen verbunden.
  • Nur die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Gemeindeversammlung, des Präsidenten der Volksräte und der von der Versammlung genehmigten ständigen Kommissionen sind hauptberuflich
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Quelle: Gesetz 132 über die Organisation und Arbeitsweise der Gemeindeversammlung der Volksmacht und der Volksräte