"๐ท๐พ๐ฐ๐ธ-๐๐๐๐๐๐ ๐ธ๐ถ๐ธ๐: ๐ณ๐๐ ๐๐๐๐ ๐ฑ๐ธ๐ผ-๐๐๐๐๐๐๐๐๐ฃ๐๐๐ ๐๐ ๐๐๐ ๐ป๐๐๐๐๐๐๐๐๐๐๐๐๐๐๐" ...hat erstmal ein bisschen Stress verursacht, um pรผnktlich um 17:00 Uhr im Homeoffice nach dem Office-Office startklar zu sein fรผr das buildingSMART-Expertenpanel. Hat sich aber gelohnt, lieber Eduard Dischke und Dr. Jรถrg Bodden! ๐ Ihr habt auf sehr angenehme und unaufgeregte Weise durch die bisherigen Schritte des Prozesses zur Schaffung einer HOAI 202X gefรผhrt. Danke! ๐ฃ Naturgemรคร habe ich ein paar Fragen, denen die Fragen unserer lieben Marion Reiter ein bisschen den Rang abgelaufen haben... (Ist aber ok, denn Marion kรผmmert sich um Dinge (Straรen), die uns alle angehen). ๐ค Besonders nachdenklich gemacht, aber auch bestรคtigt, hat mich die persรถnliche Ansicht des Kollegen Dr. Jรถrg Bodden zur Einordnung der Grundleistungen des neuen Regelprozesses BIM: ๐ ๐๐๐๐ ๐๐ ๐๐๐๐ "๐๐๐" ๐๐ ๐ผ๐๐๐๐๐๐๐ ๐๐๐๐๐๐๐, ๐ ๐๐๐๐ ๐๐๐๐๐๐๐ ๐๐ ๐๐๐๐ ๐๐๐๐๐ ๐๐๐๐๐๐๐ ๐ฟ๐๐๐ฃ๐๐๐๏ผ ๐ธ ๐๐๐ ๐ ๐๐๐๐ ๐๐๐๐๐๐ ๐๐๐ ๐๐๐๐๐๐ ๐๐๐๐๐๐๐๐๐ ๐๐๐๐รผ๐๐๐๏ผ Mit dieser Frage gehe ich in den Feierabend, bin aber gespannt auf die Einschรคtzung der Bau(rechts)-Community! ๐ #HOAI #HOAI202X #BIM #regelprozessBIM #regelprozess buildingSMART Deutschland
Vielen Dank fรผr das nette Feedback. Es hat mich sehr gefreut, dass das Thema eine solche Resonanz ausgelรถst hat.ย In den Diskussionen zum Gutachten wurde in der Tat noch einmal ganz am Schluss die Frage aufgeworfen, ob die Bezeichnung "Regelprozess" fรผr eine methodische Festlegung eigentlich zutreffend ist. Darรผber kรถnnen wir Juristen dann noch ein paar Jahre Aufsรคtze schreiben. Wichtig finde ich fรผr die Praxis die Festlegung, was man bei einem BIM-Projekt als oft so genannte "Kassenleistung" erwarten kann, aber auch regelmรครig abliefern muss. Abgegrenzt davon stehen dann die Besonderen Leistungen. Die Honorarauswirkungen klรคrt dann das Folgegutachten und die HOAI gibt dann insgesamt eine starke Orientierungsgrundlage fรผr die Branche.
Ein hochinteressantes Thema! Ich hรคtte gerne daran teilgenommen. Immer noch trรคume ich von einer รbersetzungsliste fรผr BIM / HOAI, um festzustellen, welcher Detaillierungsgrad im BIM Modelling der LPH 3, 4 oder 5 entspricht und wie sich die Grundleistung von der besonderen Leistung praxisnah abgrenzen lรคsst? Erfahrungsgemรคร ist der รbergang der Leistungsphasen flieรend.
Wir (FAG BIM AHO/BAK/BInK) sehen eine "Einpreisung" als Muss! Der BIM-RP wurde von uns als definierter Eingriff in die methodenneutrale Leistungserbringung der Planer konzipiert, dem von beiden Vertragsparteien zugestimmt werden muss. Er sollte nur fรผr LPH1-5 gelten, da derzeit unklar ist, wie man LPH 6-9 in einen BIM-RP giessen kann. Fรผr die AN ergeben sich aus dem BIM-RP Mehraufwรคnde, da sie sich darin Prozessvorgaben unterwerfen, die Abweichungen von ihrer spezifischen Art der Leistungserbringung mit sich bringen kรถnnen. Fรผr die AG ergeben sich neue Dimensionen der Transparenz des Planungsprozesses und disruptive Potentiale bei der Qualitรคtssicherung. Eine Integration in die GL ist problematisch: Wird dann ohne BIM das Honorar gekรผrzt? Wird eine GL "BIM-RP" wenigstens durch den Wegfall von Leistungen an anderer Stelle kompensiert? Welche? Wo ist die planerische BIM-Gesamtkoordination verortet? Zitat Thomas Ryll: "Die als GL klassifizierten Arbeitsschritte im BIM-RP 'ergรคnzen' die GL....". Warum also sollen "ergรคnzende" Leistungen kostenfrei sein, warum sollten AN das freiwillig vereinbaren? Wir schlagen weiterhin eine Bepreisung nach Bewertungskriterien vor, auch eine 0 wรคre dann im Ermessen des Anbieters denkbar.
In der FAG BIM AHO, in der ich ebenfalls mitwirke, diskutieren wir die Bewertung im Vergleich zur โherkรถmmlichenโ aber zeitgemรครen Planung im sequenzierten HOAI Prozess durchaus auch kontrovers, aber immer aus dem Blickwinkel der Praxis. Hier entsteht eine sehr juristische Diskussion, die in allen ihren Aspekten bestimmt richtig ist, aber diesen Blickwinkel missen lรคsst. Wieso wird von juristischer Seite die Bewertung von Fachexperten des Planens so hรคufig in Frage gestellt? Die Methodik hat den deutschen Markt lรคngst noch nicht durchdrungen. Diejenigen die sich wirklich auskennen, erkennen die Mehrwerte aber eben auch den Mehraufwand. In der Privatwirtschaft wird das bestimmt der Markt regeln, Heiko Fuchs. Man erkennt z.B. auch eigene Mehrwerte als Planer, man will unbedingt den Auftrag erhalten, man macht eine Mischkalkulation, alles mรถglich. Und man darf immer fragen, warum will der AG das denn eigentlich, dann kann man diskutieren. Speziell weniger versierte AG und AN, die so beauftragen mรผssen, benรถtigen eine Einordnung von offizieller Seite, hierzu ist dann die Bewertung erforderlich ob und welcher Mehraufwand und Honoraranspruch besteht, den wir als FAG aus der Praxis sehen.
Wir haben intern schon diskutiert, ob wir zukรผnftig nur noch AWF ausschreiben und keine Lph mehr ... darauf lรคuft's ja mit den neuen BIM-Grundleistungen hinaus
Danke fรผr den Vortrag gestern ๐ Die Grundidee von BIM ist doch, dass wir intensiver und tiefer Planen (grade in den frรผhen LPH) um das Risiko in der Ausfรผhrung zu reduzieren. Aktuell haben wir ja genau das Problem, dass wir Planen & Bauen gleichzeitig und es dadurch zu immensen Mehrkosten kommt. In der Praxis bestรคtigt sich, dass BIM zu mehr Planungsaufwand in LPH 1-4/5 fรผhrt und diese Qualitรคt sollte aus meiner Sicht vergรผtet werden. https://media.springernature.com/lw685/springer-static/image/chp%3A10.1007%2F978-3-658-33361-4_1/MediaObjects/324929_2_De_1_Fig5_HTML.png
Rechtsanwalt | id Verlags GmbH | a|sh architekten
3 MonateIch halte es fรผr richtig und wichtig, dass in der HOAI (hoheitlich) Standards gesetzt werden - oder AGB-rechtlich gesprochen: ein gesetzliches Leitbild. Denn auf dem Markt und in der Literatur ist zwischenzeitlich ein ziemlicher โWildwuchsโ entstanden, der zu Unsicherheit bei den an der Planung Beteiligten gefรผhrt und daher das vom Gutachterteam aufgegriffene Regelungsbedรผrfnis ausgelรถst hat. รber Einzelheiten kann man immer streiten und ggf. bei Folgenovellen nachjustieren. Die als Grundleistungen klassifizierten Arbeitsschritte im BIM-Regelprozess werden rein systematisch ja gerade nicht zusรคtzlich vergรผtet, sondern ergรคnzen die Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbilds und sind mit dem auf diese entfallenden Grundleistungshonorar abgegolten. Aber zugegebenermaรen bleibt abzuwarten, ob aus dem BIM-Regelprozess resultierende (Mehr-)Aufwรคnde von den Honorargutachtern in die Grundleistungshonorare โeingepreistโ werden und damit letztlich doch honorarerhรถhend wirken. Das wรผrde jedenfalls der betriebswirtschaftlichen Realitรคt in den Planungsbรผros entsprechen. Denn entweder ich bilde meine vorhandenen Mitarbeiter zu BIM-Experten aus oder ich hole mir solche ins Unternehmen. Beides kostet (viel) Geld.