Aktuelle Veröffentlichung in Heft 9/2023 der Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ)

Aktuelle Veröffentlichung in Heft 9/2023 der Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ)

Infolge der Neufassung der Verbrauchsteuersystemrichtlinie wurden zum 13.2. diesen Jahres insbesondere auch die Warenbewegungen des steuerrechtlich freien Verkehrs mit anderen Mitgliedstaaten grundlegend reformiert. Dies gilt insbesondere für die zentrale Vorschrift der Lieferungen zu gewerblichen Zwecken, punktuell aber auch für den Versandhandel. Gerade die unionsweite Berücksichtigung des EMCS-Verfahrens bei den Lieferungen zu gewerblichen Zwecken hat eine Vereinheitlichung der einzelnen Besteuerungsvorgänge und der dabei zugrundeliegenden Tatbestandsvoraussetzungen zur Folge. Damit einher geht auch ein deutlich stärkerer Formalismus als bisher (Registrierung bzw. Zertifizierung der Beteiligten, Vorliegen eines ordnungsgemäßen v-e-VD, Pflichten im Zusammenhang mit Beginn und Ende der Beförderung). Um auch die Fallgestaltungen aufzugreifen und einer Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat zuführen zu können, die mangels Erfüllung aller Tatbestandsvoraussetzungen künftig nicht bzw. nicht mehr als Lieferung zu gewerblichen Zwecken (z.B. mangels Registrierung bzw. Zertifizierung der Beteiligten, mangels Vorliegen eines ordnungsgemäßen v-e-VD oder mangels Erfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit Beginn und Ende der Beförderung) oder als Versandhandel (z.B. mangels Erlaubnis eines Steuervertreters im Bestimmungsmitgliedstaat) zu besteuern sind, gewinnt der Steuerentstehungstatbestand der Unregelmäßigkeiten an Bedeutung. In Heft 9 der Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ) widme ich mich ausführlich dieser Thematik und beleuchte kritisch die geltenden gesetzlichen Regelungen und bestehende Zweifelsfälle. Festzuhalten bleibt danach, dass die Einzelsteuergesetze, welche die unionsrechtlichen Vorgaben zu den Unregelmäßigkeiten national umzusetzen versucht haben, zum Teil auslegungsbedürftig sind und für die Verfahrensbeteiligten aus Zollverwaltung und Wirtschaftspraxis leider nicht immer praxistaugliche und hinreichend bestimmte Regelungen enthalten. Es bleibt also noch spannend, bis hier die wichtigsten Zweifelsfragen geklärt sind. Allen Interessierten wünsche ich viel Spaß bei der Lektüre!

Stefan Soyk

Sachbearbeiter und Autor bei Hauptzollamt Hamburg-Stadt

6 Monate

Eine sehr fundierte und interessante Untersuchung, für die ich mich herzlich bedanke! 😊

Tino Wunderlich

Energiesteuer - Stromsteuer - Umsatzsteuer - Plastiksteuer - Tax and Sustainability/Photovoltaik/ E-Mobility

7 Monate

Für die Praxis sehr relevant! Vielen Dank Herr Prof. Dr. Michael Rutemöller für die sehr gute Darstellung.

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