Leistungsbeschreibung und Ausführungsplanung von Bauvorhaben.

Leistungsbeschreibung und Ausführungsplanung von Bauvorhaben.

In Bauprojekten ist die Auslegung des Leistungsumfangs eines Auftragnehmers häufig Gegenstand von Auseinander-setzungen. Häufig wird auf den Vertrag verwiesen, um die eigene Meinung zu untermauern – doch was genau steht in diesem Vertrag? Oftmals sind Auftraggeber überrascht, wenn sie genauer über die Vertragsinhalte aufgeklärt werden und erst dann die Forderungen der Auftragnehmer nachvollziehen können.

👁️ Einigung auf Augenhöhe wäre wünschenswert

Eine Einigung auf Augenhöhe zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wäre wünschenswert, ohne direkt den Weg vor Gericht beschreiten zu müssen. Letztendlich orientieren sich Gerichte und Sachverständige ebenfalls an den schriftlichen Vereinbarungen. Daher wäre es im Interesse aller Beteiligten, Klarheit und Transparenz in der Vertragsgestaltung sowie den Anspruchsgrundlagen zu schaffen, um Streitfälle zu reduzieren und Lösungen zu fördern.

🎯Ziel sollte es sein, Einhaltung der gemeinsamen Regelungen der VOB/A und VOB/C DIN 18299, sowie gewerkespezifische DIN

Auftraggeber sollten ihren Architekten und TGA-Fachplanern nahelegen, sich an die Regelungen der VOB/A und VOB/C DIN 18299 sowie die gewerkespezifische DIN 18382 (Stand September 2019, beispielhaft aus dem Bereich der Elektrotechnik) zu halten. Insbesondere bei Nebenleistungen und besonderen Leistungen werden oft unwirksame Bauvertragsklauseln eingefügt, weil Auftraggeber bestimmte Leistungen nicht bezahlen möchten und diese als Nebenleistungen abgegolten haben wollen. Dies führt häufig zu unnötigen Streitpunkten, die im Voraus vermieden werden könnten. Die Beachtung der VOB/A und VOB/C sowie der gewerkespezifischen DIN-Normen ist nicht nur für die Auftragnehmer von Vorteil, sondern auch für die Auftraggeber, um das Risiko unwirksamer Vertragsklauseln zu minimieren.

⚠️ ✅  ❌ Folgen von fehlerhaften oder unvollständigen Leistungsbeschreibungen im Bauwesen bei BGB -Verträgen

Es ist von besonderer Relevanz zu betonen, dass selbst bei einer Leistungsausschreibung und Vergabe von Bauleistungen ohne Anwendung der VOB, und wenn ausschließlich das BGB als Vertragsgrundlage dient – wie es bei vielen Generalunternehmern der Fall ist –, die Vorschriften des § 9 VOB/A und somit auch die DIN 18299 als Referenz herangezogen werden, wenn es zu Streitigkeiten über die Auslegung und den Umfang des Vertrags kommt.

Diese Vorschriften dienen den Gerichten zumindest als Orientierungspunkt für die Erstellung einer rechtskonformen Leistungsbeschreibung bei Bauvergaben ohne VOB-Vereinbarung.

🏗️ Die Bedeutung der #DIN 18299 im #Bauvertragsrecht

Die DIN 18299, als Teil der VOB/C, spielt eine entscheidende Rolle im Bauvertragsrecht. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Norm keine privilegierte Stellung als Gesetz oder Rechtsverordnung hat. Als integraler Bestandteil der VOB/C muss ihre Anwendung für jeden Einzelfall vertraglich festgelegt werden, da sie nicht automatisch Gesetzeskraft besitzt.

🏢 Bei Öffentlichen Auftraggeber wird die #VOB/C grundsätzlich ohne Änderungen #Vertragsbestandteil.

Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bauleistungen an die Vorschriften der VOB/A gebunden. Gemäß § 10 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A wird die VOB/C, und damit auch die DIN 18299, in diesen Fällen grundsätzlich ohne Änderungen Vertragsbestandteil.

Wann wird die DIN automatisch in den Vertrag einbezogen?

Es ist zu beachten, dass, wenn die VOB/B als Grundlage des Bauvertrags vereinbart wurde, die DIN 18299 automatisch in den Vertrag einbezogen wird. Gemäß § 1 Nr. 1 Satz 2 VOB/B tritt sie automatisch in Kraft, muss jedoch bei Widersprüchen den besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen des Auftraggebers weichen (§ 1 Nr. 2 VOB/B).

👔 Anwendung in einem BGB-Bauvertrag?

Auch in Fällen, in denen lediglich die Vorschriften des Werkvertragsrechts des BGB, ihre Anwendung findet, können die Regelungen der DIN 18299 relevant sein.

📑 Bestandteil der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen

Als Bestandteil der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen legt sie die "Normalausführung" einer Leistung fest und dient somit als Richtlinie bei Streitigkeiten über die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik oder vertraglicher Vereinbarungen.

🔍 Wichtige Grundlage zur objektiven Beurteilung von Leistungen und Unklarheiten

Die DIN 18299 bietet damit eine wichtige Grundlage zur objektiven Beurteilung von Leistungen im Bauwesen und trägt dazu bei, Unklarheiten in Verträgen zu vermeiden. #Bauvertragsrecht #DIN18299 #VOB/C #Werkvertragsrecht #Bauleistungen

🛠️ Die Rolle der DIN 18299 in der Bauausführung

Die DIN 18299 etabliert essentielle Mindeststandards für die Ausführung von Bauleistungen. Innerhalb der Systematik der VOB wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber (AG) die Art und den Umfang der auszuführenden Leistung definiert und die Ausschreibung durchführt.

🏢 👔 AG ist verpflichtet zur Herausgabe aller notwendigen Unterlagen

Gemäß § 3 Nr. 1 VOB/B ist der AG verpflichtet, sämtliche für die Ausführung notwendigen Unterlagen, Genehmigungen und Pläne kostenfrei und rechtzeitig dem Auftragnehmer (AN) zur Verfügung zu stellen.

📑 Klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten

Diese klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten gewährleistet eine geordnete Durchführung von Bauprojekten und trägt dazu bei, Missverständnisse in der Ausführungsphase zu minimieren. Durch die Normierung von Mindeststandards bietet die DIN 18299 eine verlässliche Grundlage für die Qualitätssicherung in der Baubranche. #DIN18299 #VOB #Bauausführung #Qualitätssicherung #Bauprojekte

📝 Verantwortlichkeiten des Auftraggebers (AG) bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung

Die Erstellung der Verdingungsunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, unterliegt für öffentliche Auftraggeber den klaren Vorgaben des § 9 VOB/A. Gemäß dieser Vorschrift ist die zu erbringende Leistung in einer Art und Weise zu beschreiben, die von allen potenziellen Bietern einheitlich verstanden wird und eine präzise und unkomplizierte Kalkulation ihrer Preise ermöglicht.

💡 Sicherstellung für den gleichen Informationsstand

Dieser Ansatz verfolgt das Ziel, sicherzustellen, dass alle Bieter über den gleichen Informationsstand verfügen und ein fairer Wettbewerb bei der Preiskalkulation und späteren Vergabe gewährleistet ist. In diesem Kontext ist der AG dazu verpflichtet, alle relevanten Umstände, Einflüsse und Besonderheiten, die Auswirkungen auf das geplante Bauvorhaben haben können, den Bietern bereits vor Vertragsabschluss offenzulegen.

 ✅  ❌ "Checkliste" für den Auftraggeber

Die in Abschnitt 0 der DIN 18299 aufgeführten Angaben dienen dem AG als Orientierung und Art einer "Checkliste" für die Erstellung der Leistungsbeschreibung. Dieser Prozess erfolgt vor dem eigentlichen Bauvertragsabschluss im vorvertraglichen Bereich. Obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien bestehen, entsteht aus den Vertragsverhandlungen bzw. dem Ausschreibungsverfahren ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis.

Dieses Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien birgt Pflichten, darunter Mitteilungs- und Aufklärungspflichten über wesentliche Tatsachen sowie die Pflicht zur Verschwiegenheit.

 ⚠️ Schuldhafte Verletzung von Pflichten

Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten, auch bekannt als "culpa in contrahendo" (Haftung für Verschulden bei Vertragsverhandlungen), kann zu Schadenersatzansprüchen führen. Wichtig ist dabei zu betonen, dass Schadenersatzansprüche nicht allein durch die Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB oder die vertragliche Vereinbarung ihrer Geltung entstehen, sondern dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

 ❌ Fehlerhafte Ausschreibung

Ein öffentlicher AG, der eine Ausschreibung fehlerhaft durchführt, kann unter Umständen Schadenersatzansprüchen der Bieter ausgesetzt sein, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Schadenersatzansprüche können bei allen Arten von Bauverträgen, unabhängig davon, ob sie auf der Grundlage der VOB oder des BGB beruhen, geltend gemacht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass Schadenersatz nur dann gefordert werden kann, wenn die drei folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Eine Partei hat schuldhaft gegen ihre vorvertraglichen Pflichten verstoßen.

  2. Dieser Pflichtverstoß erfolgte schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig.

  3. Es ist ein nachweisbarer Schaden entstanden.

 📚Inhalte der Leistungsbeschreibung nach VOB/A

Gemäß § 9 Nr. 6 ff. VOB/A werden klare Vorgaben für die #Struktur der Leistungsbeschreibung definiert. Diese setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

 ☒ 📐 🏗️ Allgemeine Darstellung der #Bauaufgabe:

Eine übersichtliche Zusammenfassung der grundlegenden Aspekte der Baumaßnahme.

 ☒ 📋 Teilleistungen aufgegliedertes Leistungsverzeichnis: Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Teilleistungen, um eine präzise Abgrenzung und Kalkulation zu ermöglichen.

 Zusätzlich werden die örtlichen Verhältnisse auf der #Baustelle beschrieben, um eine umfassende Kontextualisierung zu gewährleisten. Die eigentliche #Bauleistung wird ebenso im Detail erläutert.

 ✨ ✔️ Vollständigkeit und Mangellosigkeit

Die Vollständigkeit und Mangellosigkeit der Ausführungsplanung, als Teil der Ausführungsunterlagen, vervollständigen die Leistungs-beschreibung.

 Diese beinhalten sämtliche #Pläne, die für eine reibungslose Umsetzung des Projekts unerlässlich sind.  Ergänzt wird die Leistungsbeschreibung durch die Berücksichtigung zusätzlicher Technischer Vertragsbedingungen. Diese spezifizieren weiterführende Anforderungen und Bestimmungen, um eine präzise und einheitliche Umsetzung sicherzustellen.

 🏗️🏰 Eine klare Struktur bedeutet solide Grundlage für Auftragnehmer

Die klare Struktur gemäß VOB/A bietet eine solide Grundlage für Auftragnehmer, um die geforderten Leistungen korrekt zu verstehen und ihre Angebote präzise zu kalkulieren. Eine umfassende Leistungsbeschreibung trägt somit maßgeblich zur erfolgreichen Durchführung von Bauprojekten bei. #VOB #Leistungsbeschreibung #Bauwesen #Bauprojekte

 ⚠️ ✅  ❌ Folgen von fehlerhaften oder unvollständigen Leistungs-beschreibungen im Bauwesen

Es ist von besonderer Relevanz zu betonen, dass selbst bei einer Leistungsausschreibung und Vergabe von Bauleistungen ohne Anwendung der VOB, und wenn ausschließlich das BGB als Vertragsgrundlage dient – wie es bei vielen Generalunternehmern der Fall ist –, die Vorschriften des § 9 VOB/A und somit auch die DIN 18299 als Referenz herangezogen werden, wenn es zu #Streitigkeiten über die Auslegung und den Umfang des Vertrags kommt.

 📜  ⚖️ 🏛️Referenz vor Gericht bei Streitigkeiten

Diese Vorschriften dienen den #Gerichten zumindest als Orientierungspunkt für die Erstellung einer rechtskonformen Leistungsbeschreibung bei #Bauvergaben ohne VOB-Vereinbarung.

 🚫 Unterlassung durch den Auftraggeber

Unterlässt es der Auftraggeber (Besteller), die Regelungen des § 9 VOB/A sowie die Abschnitte 0 der DIN 18299 und der DIN-Normen 18300 ff. bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung oder des #Leistungsverzeichnisses zu beachten, kann er sich unter Umständen schadenersatzpflichtig gegenüber den Bietern oder dem späteren Vertragspartner machen.

🤔 📝 Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung hat der Auftraggeber zu vertreten

☒ Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung werden ihm ebenfalls zugeschrieben, was zur Folge hat, dass #Mehrvergütungs- und andere Ansprüche der Auftragnehmer entstehen können, die er dann zu tragen hat.

📑 📏🛠️Berücksichtigung der DIN 18299 für alle Auftraggeber

Es ist wichtig zu merken, dass alle im Abschnitt 0 der DIN 18299 geforderten Angaben vom Auftraggeber in jedem Einzelfall zu berücksichtigen sind, um die gewerkespezifischen erforderlichen Angaben aus dem Abschnitt 0 der DIN 18300 ff. sinnvoll zu ergänzen.

 ✅Grundlage für einen reibungslose Bauausführung

 Eine präzise und vollständige #Leistungsbeschreibung bildet somit die Grundlage für eine reibungslose #Bauausführung und minimiert potenzielle rechtliche Konflikte. #Bauwesen #Leistungsbeschreibung #VOB #BGB #Rechtssicherheit

🎯 Ziel eines jeden Bauvorhabens sollte sein

🏗️ Ziel eines jeden Bauvorhabens sollte stets darin bestehen, dass die Vertragspartner in partnerschaftlicher Kooperation das Bauprojekt erfolgreich zum Abschluss bringen, ohne jegliche Tendenzen zur gegenseitigen Ausbootung. Eine konsequent klare und transparente Planung sowie Umsetzung von Anfang an erweisen sich am Ende als kosteneffizienter. Das Streben nach einer transparenten Bauabwicklung steht im Gegensatz zu dem risikoreichen Weg, bei dem Vertragspartner durch exklusive Klauseln versuchen, Leistungen aufzuzwingen, gegen die sich der Auftragnehmer oft erfolgreich zur Wehr setzen kann.

📌Projekte, die auf solchen Methoden basieren, werden zunehmend vor rechtliche Herausforderungen gestellt, da die Rechtsprechung vermehrt zugunsten der Auftragnehmer tendiert. In meiner Überzeugung sollten wir vermehrt darauf abzielen, mehr zu bauen und weniger vor Gericht zu streiten. Eine Grundvoraussetzung dafür sind ehrliche Ausschreibungen, präzise und durchsichtige Leistungsverzeichnisse sowie umfassende, fehlerfreie Ausführungsplanungen. Vertraglich vereinbarte und koordinierte Bauablaufpläne, inklusive Pufferzeiten, tragen maßgeblich dazu bei, dass termingerechtes Bauen zur Norm wird.

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geschrieben und verfasst: Torsten Krumpas I Buchautor

 

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