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Invaliditäts- und Altersversicherung.

     Versicherungspflicht. Vom vollendeten 16. Lebensjahr ab sind zu versichern; 1. alle Personen, welche als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten oder in der Schiffsbesatzung deutscher See- und Binnenfahrzeuge gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden; 2. von den Schiffsführern, Betriebsbeamten, Werkmeistern, Technikern, Handlungsgehilfen und -lehrlingen (ausschl. der Apotheker), sonstigen Angestellten, deren dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, Lehrern, Erziehern, nur diejenigen, deren regelmäßiger Jahresverdienst an Lohn oder Gehalt 2000 Mk nicht übersteigt.

     Lohnklassen. Die Beiträge und Renten werden nach 5 Klassen bemessen: Die Ⅰ. schließt mit einem Jahresverdienst von 350 Mk., die Ⅱ. mit 550 Mk., die Ⅲ. mit 850 Mk., die Ⅳ. mit 1150 Mk. ab. Als Jahresverdienst gilt nicht der Lohn des betreffenden Versicherten, sondern (mit wenigen durch § 34 des Gesetzes bestimmten Ausnahmen und soweit nicht ein höherer Verdienst im voraus fest vereinbart ist) der 300fache Betrag des ortsüblichen Tagelohns.

     Höhe der Beiträge. Für die Lohnklasse Ⅰ. 16 Pfg., für Ⅱ. 24 Pfg., für Ⅲ. 32 Pfg., für Ⅳ. 40 Pfg., für Ⅴ. 48 Pfg. wöchentlich.

     Zahlung der Beiträge. Die Beiträge sind vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen. Die Zahlung erfolgt durch Einkleben von Marken in die Quittungskarte des Versicherten. Die Marken sind bei den Postanstalten käuflich. Derjenige Arbeitgeber klebt ein, bei dem der Arbeiter zuerst in der Woche arbeitet. Ist die Karte gefüllt, so ist sie gegen eine Quittung und eine neue Karte einzutauschen. Alle Ansprüche gehen verloren, wenn die Karte nicht binnen zwei Jahren umgetauscht wird und nicht mindestens innerhalb zweier Jahre nach der Ausstellung 20 Marken geklebt werden.




Man zählt in diesem Jahre 1915:
Vom Anfange der Welt nach der Byzantinischen Ära 7424 Jahre
  nach der Julianischen Periode 6628  
  nach Calvisius 6864  
Von der Sintfluth Noah 5007  
Von Erbauung Roms (753 vor Christus) 2668  
Seit Christi Tode 1882  
 der Zerstörung Jerusalems 1845  
 Entdeckung der Erze im Rammelsberge (unter Otto Ⅰ. 964) 0952  
 Erfindung des Geschützes und Pulvers 0535  
 Erfindung der Buchdruckerkunst (1441) 0475  
 Entdeckung Amerikas 0423  
 der Reformation durch Luther 0398  
 Erfindung der Fernrohre 0306  
 Erfindung der Pendeluhren 0258  
 Erfindung der Dampfmaschinen 0217  
 Erhebung Preußens zum Königreich 0214  
 Einführung der Schutzblattern 0120  
 Durchschlag des tiefen Georgstollens 0115  
 Einführung des elektromagnetischen Drucktelegraphen 0078  
 Wilhelms II., Königs von Preußen, Geburt 0056  
 Antritt seiner Regierung 0027  
 Durchschlag des Ernst August-Stollens 0051  
 Neuerrichtung des Deutschen Reichs 0044  



     Gesundheitslikör. 1 Liter 85 proz. Alkohol mischt man mit 3 Liter Wasser und 500 Gramm geläutertem Zucker und gibt dann je einige Gramm von Kakao-, Pfefferminz-, Anisfette-, Chartreuse-, Rosen- und ähnlichen Essenzen, je nach Geschmack, hinzu.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Allgemeiner Harz-Berg-Kalender für das Jahr 1915. Piepersche Buchdruckerei, Clausthal 1915, Seite 54. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Harz-Berg-Kalender_1915_055.png&oldid=- (Version vom 6.7.2019)