Keuchhusten (Pertussis)

Erreger / Krankheitsbild

Keuchhusten (Pertussis) gehört zu den gefährlichsten Infektionskrankheiten im Säuglingsalter. Das Bordetella-pertussis-Bakterium ruft eine Erkrankung der oberen Luftwege hervor.
Der Mensch steckt sich durch Tröpfcheninfektion an. Nach einer Inkubationszeit von 7 bis 14 Tagen beginnt ein etwa 10 Tage andauerndes Stadium. Es ist gekennzeichnet durch Schnupfen, manchmal einer Bindehautentzündung und einem meist nachts auftretenden Husten, der allmählich in einen Krampfhusten übergeht. Während dieser Zeit ist die Krankheit am ansteckendsten. Das typische Krankheitsbild zeigt sich im folgenden Anfallsstadium mit heftigen bellenden, stakkatoartigen Hustenstößen und anschließend ziehendem und keuchendem Einatmen. Diese Hustenanfälle wiederholen sich in kurzen Abständen. Sie enden mit dem Entleeren eines zähen glasigen Schleims, häufig auch mit Erbrechen. Die Zahl der Hustenanfälle schwankt zwischen 5 und 50 innerhalb von 24 Stunden. Bei Säuglingen kommen anfallsweise auftretende lebensbedrohende Atemstillstände hinzu. Das Anfallsstadium dauert im Allgemeinen 3 bis 4 Wochen. Es kann aber in manchen Fällen bis zu einem halben Jahr andauern.

Bedrohlich ist Keuchhusten auch wegen schwerwiegender Komplikationen wie Lungenentzündung, Mittelohrvereiterung und Gehirnentzündung. Selbst moderne Behandlungsmöglichkeiten können die oft schwerwiegenden Verläufe und Folgen der Erkrankung nicht in jedem Fall verhindern. Tödlich verlaufende Keuchhusten- Erkrankungen kommen auch heute noch vor, vor allem bei Säuglingen. Gegen Keuchhusten erhalten Neugeborene keinen ausreichenden Nestschutz ihrer Mütter. Sie können daher bereits in den ersten Lebenstagen erkranken. Im ersten halben Lebensjahr kann Keuchhusten ohne den typischen Husten verlaufen. Die auftretende Atemnot birgt für die Säuglinge die Gefahr des Erstickens und ist nach heutigem Erkenntnisstand eine der Ursachen für den Plötzlichen Kindstod. Daher ist es bei ungeimpften Kindern besonders wichtig, die Erkrankung so früh wie möglich zu erkennen. Später kann die Krankheit nicht mehr mit Antibiotika behandelt werden.

Seit einigen Jahren werden vermehrt Keuchhusten-Erkrankungen bei Jugendlichen und Erwachsenen beobachtet. Dies hat seine Ursache im Nachlassen des Impfschutzes, der im frühen Kindesalter erworbenen wurde. Der Verlauf ist im Allgemeinen milder und weniger typisch als für das Kindesalter beschrieben. Diese leichtere Symptomatik führt oft zum Verkennen der Ursache, an Keuchhusten wird in diesem Alter nicht gedacht. Das häufigste Symptom ist ein über längere Zeit (3 Wochen und länger) anhaltender, hartnäckiger und meist nachts auftretender Husten. Auch bei Jugendlichen und Erwachsenen kann der Husten einmal einen anfallsartigen Charakter haben. Unerkannte Keuchhusten-Erkrankungen bei Eltern oder anderen im Haushalt lebenden Jugendlichen und Erwachsenen können zur Ansteckung eines Säuglings oder Kleinkindes führen!

Impfung gegen Keuchhusten - Empfehlungen der STIKO

Säuglinge, Kinder und Jugendliche

Gegen Keuchhusten kann ausschließlich mit Kombinationsimpfstoffen (verwendet werden für Säuglinge meistens 5-fach oder 6-fach Impfstoffe) mit Pertussis-Anteil geimpft werden, Einzelimpfstoffe stehen nicht zur Verfügung. Heute werden bei uns nur noch azelluläre Keuchhustenimpfstoffe verwendet, die besser verträglich sind als die früher gebräuchlichen Ganzkeimimpfstoffe. Sie enthalten nicht mehr die kompletten Bakterien, sondern nur noch jene Bestandteile des Erregers, die die Immunantwort im Körper des Geimpften hervorrufen.

Die STIKO empfiehlt, Säuglinge so früh wie möglich, ab einem Alter von 2 Lebensmonaten, gegen Keuchhusten (Pertussis) mit einem Kombinationsimpfstoff  zu impfen. Für die Grundimmunisierung reifgeborener Säuglinge sind drei Impfungen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten empfohlen. Für Frühgeborene - vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche - sind 4 Impfsstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten empfohlen.
Außerdem sollen Kinder mit 5 bis 6 Jahren, sowie Jugendliche zwischen dem 9. und 17. Geburtstag routinemäßig jeweils noch eine Auffrischimpfung gegen Keuchhusten erhalten. Nachholimpfungen sollten bis zum 18. Geburtstag erfolgen.

Ab dem Alter von 5 - 6 Jahren werden sowohl für die Auffrischimpfung, als auch für eine nachzuholende Grundimmunisierung Impfstoffe mit reduziertem Pertussis-Antigengehalt verwendet.

Noch ungeimpfte Kinder von 5 bis 10 Jahren sollen laut STIKO-Empfehlung für die Grundimmunisierung 3 Impfungen bekommen: Die zweite Impfung sollte 1 Monat nach dem ersten und die dritte Impfung 6 Monate nach dem zweiten erfolgen. Nach der Grundimmunisierung sollte zwischen 10 bis 17 Jahren die erste Auffrischimpfung und und weitere 5 - 10 Jahre danach die zweite Auffrischimpfung erfolgen.

Wenn sie im Kindesalter noch nicht oder nicht ausreichend geimpft wurden, soll die Impfung bei Jugendlichen ab 11 Jahren und Erwachsenen ebenfalls nachgeholt werden, dazu genügt eine einzige Impfdosis.

Auffrischimpfungen für Erwachsene

  • Erwachsene sollen die nächste fällige Tetanus-Diphtherie-Impfung einmalig als Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Kombinationsimpfung (Tdap) erhalten.
  • Schwangere Frauen sollten zu Beginn des 3. Trimenons (ab der 28. Schwangerschaftswoche) eine Pertussisimpfung bekommen um ihren Neugeborenen genügend Antikörper gegen Keuchhusten-Bakterien während der Schwangerschaft über die Plazenta mitgeben zu können (Nestschutz). Die Impfung sollte mit einem Kombinationsimpfstoff (Tdap oder Tdap-IPV) erfolgen in jeder Schwangerschaft und unabhängig vom Abstand zu einer vorher verabreichten Pertussis-Impfung. Ist Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt erhöht, sollte die Impfung ins 2. Trimenon vorgezogen werden.
    Mehr darüber können Sie auf unserer Seite Schwangerschaft und Stillzeit → Impfschutz für schwangere Frauen lesen.
  • Alle 10 Jahre 1 Dosis Pertussis-Impfstoff sollen enge Haushaltskontaktpersonen (z.B. Eltern, Geschwister, Freunde) und Betreuende (z. B. Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern) eines Neugeborenen nach Möglichkeit spätestens 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin bekommen.

Aktualisiert: am 15.09.2020

Quellen:

  1. STIKO-Empfehlungen 2020/2021: Epidemiologisches Bulletin 34/2020
  2. Impfempfehlung gegen Pertussis für Schwangere: Epidemiologisches Bulletin 13/2020
  3. Neues Impfschema 2 + 1 für die Grundimmunisierung reifgeborener Säuglinge: Epidemiologisches Bulletin 26/2020

Neues Impfschema für die Sechsfachimpfung der Säuglinge:

2+1 statt 3+1

Seit Ende Juni 2020 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) ein neues Schema für die Sechsfachimpfung im Säuglingsalter. Für die Grundimmunisierung soll jetzt nach dem 2+1-Impfschema geimpft werden, mit dem eine Impfdosis gespart werden kann. Die Neuempfehlung der STIKO vereinfacht den Impfplan und erspart den Säuglingen eine Impfung bei einem vergleichbaren Impfschutz. Dies kommt sicherlich dem Wunsch vieler Eltern entgegen, die oft fälschlicherweise in Sorge sind, dass das Immunsystem ihrer Säuglinge durch die Impfungen überfordert wird.

Für den sicheren Impfschutz ist bei dem reduzierten 2+1-Impfschema besonders darauf zu achten, dass die Impfserie im Alter von 8 Wochen beginnt und die Folgeimpfungen zu den empfohlenen Zeitpunkten im Alter von 4 und 11 Monaten durchgeführt werden. „Für einen zuverlässigen Langzeitschutz ist es besonders wichtig „zwischen der 2. und 3. Impfstoffdosis einen Abstand von mindestens 6 Monaten einzuhalten“, so die STIKO. Die Bezeichnung "2+1" deutet diese Impfabstände an: 2 Impfungen erfolgen in einem Abstand von 2 Monaten, die 3. Impfung 6 Monate nach der 2. Impfdosis.

Nur noch Frühgeborene (geboren vor der vollendeten 37. SSW) sollten auf aufgrund des noch nicht ausgereiften Immunsystems weiterhin nach dem 3+1-Schema geimpft werden und Impfungen im Alter 2, 3, 4 und 11 Monaten erhalten.

Die Sechsfachimpfung schützt gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B. Die verfügbaren Sechsfachimpfstoffe sind auch für das neuempfohlene 2+1-Impfschema zugelassen.


Aktualisiert am 14.09.2020
Quelle:
Die aktualisierte Empfehlung und die wissenschaftliche Begründung der STIKO sind im
Epidemiologischen Bulletin 26/2020 veröffentlicht.