Geschäftsvereinbarung Für eine private Geburtstagsveranstaltung zwischen. Salt & Pepper

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1 Geschäftsvereinbarung Für eine private Geburtstagsveranstaltung zwischen Salt & Pepper Östliche- Karl- Friedrich- Str. 35, Pforzheim / Mobil nachstehend Betreiber genannt- und (Komplette Anschrift mit Rückrufnummer) - nachstehend Veranstalter genannt- 1 Sicherheitspersonal Dem Veranstalter wird ein Haustürsteher für die gesamte Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Die Kosten (23:00 Uhr bis 05:00 Uhr = 100 Euro, jede weitere angefangene Stunde 15 Euro) übernimmt der Veranstalter. Jeder weitere Türsteher wird vom Betreiber bezahlt. Eine Aufsichtspflicht nach den Sperrzeiten gem. Jugendschutzgesetz an Dritte wird nicht genehmigt bzw. hingenommen. Bei einer Zuwiderhandlung erlauben wir uns die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen. Die Bestimmung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Verfassung ist zu beachten und einzuhalten. Dies gilt auch für mitgebrachte Freunde des Veranstalters. 2 Jugendschutzgesetz Bei U18 Veranstaltungen gelten folgende Bestimmungen: - Zugangskontrollen und Kennzeichnung von Jugendlichen (z.b. durch verschiedenfarbige Armbänder), um zu verhindern, dass an jugendliche branntweinhaltige Getränke ausgeschenkt werden. - Umfassende Prüfung von so genannten Elternerlaubnissen (vergleiche 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG) zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer von Jugendlichen über Mitternacht hinaus. Hierzu gehört u.a. die Vorlage zumindest einer Kopie eines Elternausweises zur Prüfung der Echtheit der Unterschrift, Hinterlegung des Ausweises des Jugendlichen sowie der Begleitperson bis zum Verlassen des Clubs. - Der Ausweis des Jugendlichen darf nur in Begleitung der Begleitperson ausgehändigt werden. Die Begleitperson darf nur in Begleitung der Aufsichtsperson die Räumlichkeiten des Salt & Peppers verlassen. - Die Ausweise sind nur persönlich auszuhändigen.

2 - Gilt der Ausweis als verloren, ist dieser vom Veranstalter zu ersetzen. Hierzu werden keine Ansprüche dem Betreiber gegenüber geltend gemacht. - Bei U18 Veranstaltungen wird dem Veranstalter ein hauseigener Kassierer zur Verfügung gestellt um den Missbrauch bei Jugendlichen einzudämmen. Kosten hierfür liegen bei 10 Euro pro Stunde. 3 Technik - Der Veranstalter haftet in eigenem Namen für seine mitgebrachten Geräte (Musikanlage, Lautsprecher, Schallplatten, CDs, Laptop o.ä.) - Sollten im salt&pepper durch den Veranstalter selbst oder von mitgebrachten Helfern die vom Betreiber zur Verfügung gestellten Geräte beschädigt werden, sind diese vom Veranstalter in eigenem Namen zu ersetzten bzw. die anfallende Kosten zu Übernehmen. - Vor Beginn der Veranstaltung (mindestens 1Stunde vorher) wird eine Bestandsaufnahme der Musikanlage von Tatjana Reinhardt, Lothar Reinhardt oder befugtem Personal durchgeführt. Nach Beendigung der Veranstaltung wird nochmals eine Bestandsaufnahme mit dem Veranstalter und Tatjana Reinhardt, Lothar Reinhardt oder befugtem Personal durchgeführt. Wird bei der Abnahme ein mutwilliger Defekt festgestellt, ist dieser Defekt sofort am selben Tag von einer Fachfirma auf Kosten des Veranstalters zu reparieren. Sollten Mietgeräte in dieser Zeit notwendig sein, werden diese auf Kosten des Veranstalters angemietet. - Der Veranstalter muss seine eigenen Systeme mitbringen wenn mit Plattenspielern aufgelegt wird. - Folgende Geräte stellt der Betreiber dem Veranstalter zur Verfügung: 2 x Technics MKII 1210 Plattenspieler (Systeme und Nadeln werden nicht zur Verfügung gestellt) 1 x Pioneer DJM 600 Mischpult - Eine Veränderung der Verkabelung durch den Veranstalter ist nur dann gestattet wenn der Betreiber zustimmt. - Nach Beendigung der Veranstaltung ist der Ursprungszustand aller verwendeten Geräte durch den Veranstalter wieder herzustellen. - Das DJ Pult ist nach Beendigung der Veranstaltung sauber zu verlassen, der Veranstalter verpflichtet sich alle gebrauchten Gläser, Flaschen wie auch Aschenbecher an die Bar zu bringen. - Es dürfen nur die DJs am DJ Pult stehen, die auch auflegen. Alle weiteren Personen dürfen nicht in den DJ Bereich eintreten. Hierfür trägt der Veranstalter die Verantwortung. Bei Übergabe sind auch 2 DJs am DJ Pult gestattet. - Alle Getränke sind hinter dem DJ Pult (schwarzes Regal) abzustellen. - Der Veranstalter oder ein von ihm Beauftragter DJ hat darauf zu achten das auch die Gäste neben der Anlage keine Getränke abstellen. - Der Aschenbecher darf ebenfalls nicht neben den elektronischen Geräten aufgestellt werden. - Das Rauchen bzw. Abaschen über der Anlage ist verboten. - Das Ablegen von Kleidungsstücken, Handtaschen o. ä. hinter dem DJ Pult ist verboten. - Das Annehmen von Kleidungsstücken vom Veranstalter ist auf Grund von möglichem Drogenmissbrauch verboten.

3 4 Antritt Der Veranstalter ist mindestens 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn in den Räumlichkeiten des Betreibers anwesend, damit letzte Details besprochen, zusätzliches Equipment aufgebaut, weitere Dekorationen angebracht und Soundchecks durchführt werden können. Größere Abweichungen sind vorher mit dem Betreiber abzusprechen damit bereits früher mit den Vorbereitungen begonnen werden kann. 5 Sonstige Kosten - Die GEMA- Gebühr wird vom Betreiber durch eine monatliche Pauschale übernommen. - Sofern anderweitige Darbietungen des Künstlers eine zusätzliche GEMA- Gebühr erfordert, ist diese vom Veranstalter anzumelden und bei der GEMA Zentrale zu entrichten. Der Betreiber ist sonst zu keinerlei Zahlungen gegenüber dem Veranstalter wie auch den Behörden verpflichtet. - Jegliche Arten an Kosten welche die Veranstaltung betreffen (z.b. zusätzliche DJs, Tänzerinnen, Werbematerial, etc.) sind vom Veranstalter zu tragen. 6 Werbung und Promotion Der Veranstalter wirbt in branchenüblicher Weise und auf eigene Kosten für die Veranstaltung. - Für den Inhalt der Werbung ist alleine der Veranstalter verantwortlich. - Alle Bilder, Schriftarten, Worte und der Veranstaltungsname wurden überprüft und sind nicht geschützt (z.b. durch das deutsche Patent- und Markenamt) - Jegliche Strafen im Bezug auf nicht ordnungsgemäß gemachte Werbung werden vom Veranstalter übernommen. 7 Veranstaltung/Datum/Uhrzeit Dem Veranstalter wird vom Betreiber folgendes Datum für seine Veranstaltung zugesichert: Die Veranstaltung Beginnt um... Uhr, und endet um... Uhr Entfällt diese Veranstaltung von Seiten des Veranstalters muss dies dem Betreiber schnellst möglich, mindestens jedoch 8 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Betreiber berechtigt eine Schadenssumme von Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. für den ihm entstandenen Schaden zu erheben. 8 Miete, Mindestumsatz Dem Veranstalter wird die Räumlichkeit für eine geschlossene Gesellschaft ohne fixe Mietkosten zur Verfügung gestellt (Ausgenommen Sicherheitspersonal und Kassenpersonal, siehe 1 und 2). Jedoch wird für die Veranstaltung vom Betreiber ein Mindestumsatz von

4 1000 durch Getränke vorausgesetzt. Sollte dieser Umsatz nicht erreicht werden wird die Differenz als Miete erhoben. Diese Summe ist am gleichen Abend noch zu entrichten. 9 Vertraulichkeit Details über die Zusammenarbeit, Know- How, Inhalte dieses Vertrages (insbesondere Nebenabreden und Absprachen) sowie Programminhalte sind streng vertraulich zu behandeln. 10 Gäste vom Veranstalter - Der Veranstalter hat bei mitgebrachten Gästen, DJs, Freunde etc. darauf zu achten dass keine Drogen, Betäubungsmittel, Waffen bzw. verbotene Gegenstände mitgebracht und im salt&pepper konsumiert bzw. benutzt werden. - Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Betreiber oder das Sicherheitspersonal vor, die Personen vom Club und dem Gelände zu verweisen (auch wenn es sich hierbei um die DJs dieser Veranstaltung handelt). 11 BGB / HGB / JugSchG Bei Verletzung bzw. Zuwiderhandlungen gegen das BGB / HGB /JugSchG haftet der Veranstalter hiermit nochmals ausdrücklich im eigenen Namen. Strafen o.ä. hat der Veranstalter ausdrücklich selbst zu übernehmen. 12 Mündliche Nebenabreden Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Es gilt das deutsche Recht, Gerichtsstand Pforzheim. 13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so ist der Vertrag dennoch gültig. Jene Paragraphen werden in diesem Fall durch wirksame Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Zwecke am nächsten sind, ersetzt.

5 Der Vertrag enthält 13 Paragraphen und umfasst 5 Seiten Das vereinbarte Veranstaltungsdatum wird erst nach Unterschrift des Vertrages reserviert. Der Vertrag kann an die folgende Adresse postalisch oder an u.a. adresse unterschrieben zugesendet werden. salt&pepper / Östliche- Karl- Friedrich- Str. 35 / Pforzheim trgmbh@me.com / Mobilfunknummer Mit den genannten Bedingungen erkläre ich mich hiermit einverstanden.... Datum / Ort / Unterschrift Veranstalter... Datum / Ort / Unterschrift Betreiber

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