Der Rechtsstreit zwischen einer ehemaligen Mitarbeiterin der Deutschen Bank und ihrem früheren Arbeitgeber hat vor dem Landesarbeitsgericht ein Ende gefunden: Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, hat die Frau ihre Berufung gegen eine Kündigungsschutzklage zurückgezogen. Die Deutsche Bank habe eingewilligt, der Klägerin im Gegenzug 30.000 Euro zu zahlen.
Deutsche Bank auf Schadensersatz verklagt
Die Bank hatte der Mitarbeiterin gekündigt, und in ihrer Kündigungsschutzklage hatte die Frau behauptet, von leitenden Angestellten des Kreditinstituts sexuell ausgebeutet worden zu sein. Sie forderte deshalb auch Schadensersatz von der Deutschen Bank. In der ersten Instanz scheiterte sie damit vor dem Arbeitsgericht, unter anderem weil sie die Klage nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von drei Wochen nach der Zustellung der Kündigung eingereicht hatte. Zudem hielt das Gericht die Bank nicht für schadensersatzpflichtig, und es erkannte auch nicht, dass die Bank ihre Mitarbeiterin besser vor den behaupteten Übergriffen hätte schützen können.
Gericht sieht Deutsche Bank nicht in der Pflicht
In der Berufungsinstanz wies die Richterin Bloomberg zufolge darauf hin, dass es unwahrscheinlich sei, dass sie das erstinstanzliche Urteil aufheben werde. Die Handlungen der Mitarbeiter, die den Vorwürfen der sexuellen Belästigung zugrunde liegen, waren aus ihrer Sicht nicht häufig genug, um festzustellen, dass die Deutsche Bank als ihr Arbeitgeber dafür verantwortlich sei. Daher könne das Geldhaus auch nicht verpflichtet werden, Schadensersatz an sie zu zahlen.
Die Bank hatte die Kündigung mit dem Verhalten der Klägerin begründet. Einem früheren Bericht des ”Handelsblatts” zufolge soll sie ein Personalgespräch heimlich mit dem Mobiltelefon aufgenommen haben. Die Behauptung, dass die Kündigung im Zusammenhang mit den Vorwürfen der sexuellen Belästigung stehe, hatte die Bank zurückgewiesen. Wie die Zeitung weiter unter Berufung auf ”Finanzkreise” berichtete, hat die Bank sich von einem hochrangigen Manager getrennt und das Verhalten einer weiteren Führungskraft intern untersucht.