Der Parlamentarische Rat und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1948 bis 1949

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20                                                                                                                                                          21 ƒƒ Kaiser, Jakob (1888 bis 1961); Berliner Abgeordneter (nicht stimm­        ƒƒ Pfeiffer, Anton (1888 bis 1957); 1928 bis 1933 Mitglied des Landtags berechtigt); 1933 Mitglied des Reichstags; 1949 bis 1957 Mitglied des        Bayern; 1946 Staatsminister für Sonderaufgaben in Bayern; 1946 bis Bundestags; 1949 bis 1957 Bundesminister für Gesamtdeutsche Fragen.          1950 Mitglied des Landtags Bayern; 1948 Mitglied des Verfassungskon- ƒƒ Kaufmann, Theophil Heinrich (1888 bis 1961); 1923 bis 1927 Mit-              vents Herrenchiemsee; 1950 Generalkonsul, 1951 bis 1954 Botschafter glied der Bürgerschaft Bremen; 1928 bis 1933 Mitglied der Bürgerschaft       in Brüssel. Hamburg; 1947 bis 1949 Mitglied des Wirtschaftsrates des Vereinigten      ƒƒ Rönneburg, Heinrich (1887 bis 1949); 1918 bis 1924 und 1927 bis Wirtschaftsgebietes in Frankfurt/Main; 1952 bis 1954 Generalkonsul           1928 Mitglied des Braunschweigischen Landtags; 1918 bis 1920 Stadt- in der Schweiz.                                                              verordneter; 1919 bis 1920 Kultusminister, 1922 bis 1924 Innenminister ƒƒ Kleindinst, Josef Ferdinand (1881 bis 1962); 1919 bis 1945 Stadt-            im Freistaat Braunschweig; 1924 bis 1928 Mitglied des Reichstags; rat; 1920 bis 1933 Mitglied des Verwaltungsausschusses des bayerischen       1945 bis 1946 Landrat, 1946 bis 1947 Oberkreisdirektor des Kreises Landesarbeitsamtes; 1949 bis 1957 Mitglied des Bundestags.                   Wolfenbüttel, Land Braunschweig. ƒƒ Kroll, Gerhard (1910 bis 1963); 1946 bis 1948 Landrat; 1946 bis           ƒƒ Schlör, Kaspar Gottfried (1888 bis 1964); 1948 Stadtrat in Amberg. 1950 Mitglied des Landtags Bayern; 1949 bis 1951 Direktor des Instituts   ƒƒ Schrage, Josef (1881 bis 1953); 1919 Stadtverordneter und Mitglied zur Erforschung des Nationalsozialismus München.                             des Westfälischen Provinziallandtages; 1945 Bürgermeister in Olpe; ƒƒ Kühn, Adolf (1886 bis 1968); 1925 bis 1933 Mitglied des Landtags             1946 Landrat des Kreises Olpe; 1947 bis 1953 Mitglied des Landtags Baden; 1946 Mitglied der Verfassunggebenden Landesversammlung                Nordrhein-Westfalen. Württemberg-Baden; 1946 bis 1963 Mitglied des Landtags Baden-             ƒƒ Schröter, Carl (1887 bis 1952); 1924 bis 1933 Mitglied des Landtags Württemberg.                                                                 Preußen; 1949 bis 1952 Mitglied des Bundestags. ƒƒ Laforet, Wilhelm (1877 bis 1959); 1922 bis 1927 im Bayerischen            ƒƒ Schwalber, Josef (1902 bis 1969); 1945 bis 1947 Bürgermeister und Minis­terium des Innern; 1927 bis 1951 Professor in Würzburg; 1946 bis       1947 Landrat von Dachau; 1946 Mitglied der Verfassunggebenden Landes­ 1949 Mitglied des Landtags Bayern; 1949 bis 1953 Mitglied des Bundes-        versammlung Bayern; 1946 bis 1950 Mitglied des Landtags Bayern; 1947 tags.                                                                        bis 1950 Staats­sekretär im Bayerischen Innenministerium; 1948 Mitglied ƒƒ Lehr, Robert (1883 bis 1956); 1924 bis 1933 Oberbürgermeister von            des Verfassungs­konvents Herrenchiemsee; 1951 bis 1954 Kultusminister Düsseldorf; Teilnahme an der Widerstandsbewegung im Goerdeler-Kreis;         von Bayern. 1946 Vorsitzender des Zonenbeirates; 1946 bis 1947 Präsident des          ƒƒ Seibold, Kaspar (1914 bis 1995); 1947 bis 1949 Mitglied des Wirt- Landtags Nordrhein-Westfalen; 1949 bis 1953 Mitglied des Bundestags;         schaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in Frankfurt/Main; 1955 1950 bis 1953 Bundesinnenminister.                                           Mitglied, später Vize­präsident des Bezirkstags Oberbayern; Vorsitzender ƒƒ Lensing, Lambert (1889 bis 1965); 1949 Herausgeber der „Ruhr­                des Bezirksverbandes Oberbayern im Bayerischen Gemeindetag; 1966 bis Nachrichten”; Mitglied des Zonenbeirates; 1954 bis 1958 Mitglied des         1984 1. Bürgermeister von Lenggries. Landtags Nordrhein-Westfalen.                                             ƒƒ StrauSS, Walter (1900 bis 1976); 1946 bis 1947 Staatssekretär der ƒƒ Mangoldt, Hermann von (1895 bis 1953); 1935 Professor; 1947                  Staatskanzlei Hessen; 1947 bis 1949 stellvertretender Direktor für Wirt- bis 1948 Rektor der Universität Kiel; 1946 bis 1950 Mitglied des Landtags    schaft des Vereinigten Wirtschaftsgebiets; 1950 bis 1963 Staatssekretär Schleswig-Holstein; 1946 Innenminister in Schleswig-Holstein;                im Bundesministerium der Justiz; 1963 bis 1970 Richter beim Gerichtshof 1952 Richter am Staatsgerichtshof in Bremen.                                 der Europäischen Gemeinschaft. ƒƒ Mayr, Karl Sigmund (1906 bis 1978); 1946 Mitglied der bayerischen         ƒƒ Süsterhenn, Adolf (1905 bis 1974); 1946 bis 1951 Justiz- und Verfassung­gebenden Landesversammlung.                                       Kultus­minister Rheinland-Pfalz; 1948 Mitglied des Verfassungskonvents Herrenchiemsee; 1954 bis 1974 Mitglied der Europäischen Kommission für Menschenrechte in Straßburg; 1960 bis 1965 Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates und der Westeuropäischen Union (WEU); 1961 bis 1969 Mitglied des Bundestags.
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22 ƒƒ Walter, Felix (1890 bis 1949); 1946 Mitglied der Verfassunggebenden Landes­versammlung in Württemberg-Baden; 1946 bis 1949 Mitglied des Landtags Württemberg-Baden. ƒƒ Weber, Helene (1881 bis 1962); 1919 Mitglied der Weimarer National­ versammlung, 1921 bis 1924 des Preußischen Landtags und 1924 bis 1933 des Reichstags; Mitglied im Zonenbeirat; 1949 bis 1962 Mitglied des Bundestags. ƒƒ Wirmer, Ernst (1910 bis 1981); 1950 Persönlicher Referent des Bundeskanzlers Adenauer; 1950 bis 1975 Ministerialdirektor im Amt     Die Aufnahme der Arbeit des Beauftragten für Verteidigungsfragen Blank, später im Bundesmini- a m G r u n dg e s e t z sterium für Verteidigung. i m Pa r l a m e n ta r i s c h e n R at Festakt im Museum Koenig Am 1. September 1948 wurde unter großer Beteiligung der Öffentlichkeit im Zoologischen Museum Alexander Koenig in Bonn unter Anwesenheit der Ministerpräsidenten und einiger Vertreter der amerikanischen, britischen, französischen sowie belgischen Militärverwaltungen der Parlamentarische Rat feierlich eröffnet. Bei diesem Festakt sprachen der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Karl Arnold (CDU) als Gastgeber sowie der hessische Ministerpräsident Christian Stock (SPD) in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Minis­ terpräsidentenkonferenz. Beide stellten die historische Bedeutung des Augenblicks heraus und schauten kritisch auf die unheilvolle jüngste deutsche Vergangenheit – die Zeit des Nationalsozialismus – zurück.
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24                                                                                                                                                       25 Feierliche Eröffnung des Parlamentarischen Rates im Museum Koenig am         Konstituierende Sitzung des Parlamentarischen Rates in der Pädagogischen 1. September 1948: Ansprache des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Akademie in Bonn am 1. September 1948: Konrad Adenauer (CDU) unmittelbar Karl Arnold (CDU).                                                           vor seiner Wahl zum Präsidenten des Parlamentarischen Rates. Quelle: Erna Wagner-Hehmke /Hehmke-Winterer, Düsseldorf; Stiftung Haus der   Quelle: Erna Wagner-Hehmke /Hehmke-Winterer, Düsseldorf; Stiftung Haus Geschichte, Bonn.                                                            der Geschichte, Bonn. Konstituierung in der Pädagogischen Akademie                                 Noch bevor die Fachausschüsse die einzelnen Abschnitte des Grundge- a m 1 . S e p t e mb e r 1 9 4 8                                             setzes berieten, wurde auf Wunsch der SPD die Arbeit am Grundgesetz mit einer öffentlichen Generaldebatte im Plenum aufgenommen. Hier Nach dem Festakt konstituierte sich der Parlamentarische Rat in der          sollten die ersten parteipolitischen Forderungen zum Grundgesetz öffent- Pädagogischen Akademie. Als ältestes Ratsmitglied eröffnete der              lich gemacht werden. Die CDU/CSU-Fraktion war in dieser Debatte unter- 73-jährige Adolf Schönfelder (SPD) die Sitzung, auf der Konrad Adenauer      legen, denn sie hatte als eine pluralistische Partei mit einem starken (CDU) zum Präsidenten gewählt wurde. Bereits in den Tagen vor Konstitu-      katholischen und einem starken evangelischen Mitgliederbestand zu ierung des Parlamentarischen Rates war in interfraktionellen Gesprächen      zentra­len Fragen der Grundgesetzarbeit wie der Gestaltung der Länder- entschieden worden, den langjährigen Kölner Oberbürgermeister und            kammer und der Finanzverwaltung noch keine einhellige Meinung herbei- Vorsitzenden des Preußischen Staatsrates, Adenauer, zum Präsidenten          geführt. So nutzte der Abgeordnete Carlo Schmid (SPD) die am 8. und des Parlamentarischen Rates zu wählen, während die SPD den vermeint-         9. September 1948 geführte Plenardebatte, um die großen verfassungs- lich viel einflussreicheren Vorsitz im Hauptausschuss für ihren Fraktions-   rechtlichen Traditionen in Deutschland seit 1848/49 herauszustellen und vorsitzenden Carlo Schmid erhalten sollte. Erst viel später wurde deutlich,  insbeson­dere das Wirken der Sozialisten und späteren Sozialdemokraten dass Adenauer seine Tätigkeit geschickt nutzte und sich nicht auf die        sowie die Interessen seiner Partei zu erläutern. Die Militärgouverneure, Leitung der wenigen Plenarsitzungen beschränkte, sondern repräsenta-         die kein Parteiengezänk, sondern sachbezogene Arbeit am Grundgesetz tive Aufgaben wahrnahm und nicht zuletzt durch seine Verhandlungen           wollten, waren über die ebenfalls stark parteipolitisch geprägte Plenar­ mit den Alliierten auch in der Öffentlichkeit große Resonanz auf sein        debatte am 22. September 1948 empört und hatten in einem Schreiben Wirken als Präsident erhielt.                                                an Präsident Adenauer am 29. September 1948 ausdrücklich an die fest­- gesetzten Aufgaben des Parlamentarischen Rates – ein Grundgesetz zu erarbeiten – erinnert. Adenauer bezog Position; er entgegnete, dass der
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26 Ausschussarbeit Konstituierende Sitzung des Parlamentarischen Rates in der Pädagogischen          In der Plenarsitzung am 9. September 1948 beriefen die Akademie in Bonn am 1. September 1948: Vorne Stenographen; in der ersten          Abgeordneten sechs Fachausschüsse des Parlamentarischen Reihe vor der Fensterfront sitzen ranghohe Offiziere der Besatzungsmächte. Rates ein. Allen Ausschüssen kam zugute, dass unter Aus- Quelle: Erna Wagner-Hehmke /Hehmke-Winterer, Düsseldorf; Stiftung Haus            schluss der Öffentlichkeit beraten werden konnte. Die Ergeb- der Geschichte, Bonn.                                                             nisse der Fachausschussarbeit sollten im Hauptausschuss – im Beisein von Pressevertretern – zu einem stringenten Parlamentarische Rat wenn erforderlich jederzeit wieder politisch Stel-           Gesamtentwurf zusammengefasst werden. Am 15. Septem- lungnahme beziehen würde, auch wenn sie über den engeren Rahmen                   ber 1948 konstituierten sich: der Grundgesetzarbeit hinausginge. Adenauer wusste, dass er nur ein starker Parlamentspräsident sein würde, wenn auch der Parlamentarische            1. Ausschuss für Grundsatzfragen, Rat ein starkes Parlament ist. Deshalb galt es, alles zu vermeiden, was           2. Ausschuss für Organisation des Bundes sowie den Eindruck erwecken würde, in Bonn würde Verfassungsschöpfung                      Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege, unter Besatzungsherrschaft erfolgen.                                              3. Ausschuss für Zuständigkeitsabgrenzung, 4. Ausschuss für Finanzfragen, 5. Ausschuss für Wahlrechtsfragen, 6. Ausschuss für das Besatzungsstatut. Die Bildung einiger Ausschüsse war problematisch: Das Wahlrecht war nicht Bestandteil eines zukünftigen Grund­ gesetzes und fiel somit aus Sicht der alliierten Militärgouver- neure wie der Ministerpräsidenten nicht in die Obliegen- heiten des Parlamentarischen Rates. Trotzdem wurde der Ausschuss für Wahlrechtsfragen gebildet. Das von ihm entworfene Wahlgesetz für den ersten Deutschen Bundestag wurde jedoch von den Ministerpräsidenten in einer – in bedeutenden Punkten – überarbeiteten Form verabschiedet (u. a. wurde die vom Parlamentarischen Rat zuvor abge- lehnte Fünf-Prozent-Sperrklausel eingefügt).
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28 Ebenfalls umstritten war die Bildung des Ausschusses für Finanzfragen. Er sollte nach ersten Plänen – wie auch auf dem Verfassungskonvent in Herrenchiemsee – mit dem Ausschuss für Zuständigkeitsfragen zusam- mengelegt werden. Doch wünschte insbesondere Adenauer, nicht jede Angelegenheit erst unter dem Aspekt der Finanzfragen zu betrachten. Offensichtlich bestand bei manchen Abgeordneten das Verlangen, schon bei der Frage der Zuständigkeit von Bund und Ländern die Finanzverwal- tung gleich mitzubehandeln. Weil jedoch im Ausschuss für die Organisation des Bundes die Frage nach einer Länderkammer (Bundesrat/Senat)            S t r i tt i g e I n h a lt e ungeklärt blieb, kamen auch die Verhandlungen im Finanzausschuss nicht voran. Denn je nachdem wie umfangreich die Zugeständnisse an die Länder sein würden, sollten dafür andere Politikbereiche und die Steuer- hoheit dem Bund überlassen werden. Der Finanzausschuss entschied sich schließlich gemeinsam mit den meisten seiner Sachverständigen für                  Die Arbeit in den meisten Ausschüssen konnte nahezu bis eine Bundesfinanzverwaltung. Letztlich war es das alliierte Veto, das                   Ende des Jahres 1948 abgeschlossen werden und verlief die mühsam zwischen CDU/CSU und SPD ausgearbeiteten Kompromisse                         insgesamt reibungslos und wenig problematisch. Selbstver- zur Finanzverwaltung scheitern ließ.                                                    ständlich gab es in allen Ausschüssen Schwierigkeiten, die konträren Meinungen von CDU/CSU und SPD zusammenzu- Geradezu „arbeitslos” war der Ausschuss für das Besatzungsstatut.                       bringen. So wurden parallel zur Ausschussarbeit – wie im Dieses mit engagierten Politikern besetzte Gremium wollte die von den                   Fall der Präambel – interfraktionelle Gesprächskreise ein­ Alliierten zugesicherte Anhörung vor Verabschiedung des angekündigten                   gesetzt, in denen zumeist von den Fraktionsführern und Besatzungsstatuts vornehmen. Doch die Militärgouverneure ließen mit                     besonders sachkundigen Abgeordneten mehrheitsfähige dem Entwurf für das Besatzungsstatut lange auf sich warten, da sich die                 Kompromisse ausgearbeitet wurden. Verhandlungen auch unter den Alliierten als schwierig erwiesen. Erst als die Ausarbeitung des Besatzungsstatuts auf Regierungskommissionen                       Unübersehbar sind die von zahlreichen Interessenverbänden übertragen wurde, wurden Fortschritte erzielt. Als dann endlich im                      unterbreiteten Eingaben. Allen Verbänden und Lobbyisten April 1949 das Besatzungsstatut vorlag, konnte der Ausschuss den ferti-                 war an einer Wahrung bisheriger oder früherer Privilegien gen Text nur noch zur Kenntnis nehmen und allenfalls kommentieren,                      gelegen. So waren ihre Vorschläge für die gesamte Grund­ jedoch keine Änderungswünsche mehr vortragen. Bis dahin beschäftigte                    gesetzberatung im Parlamentarischen Rat meist wenig sich der Ausschuss mit Fragen der zukünftigen Besatzungskosten, die –                   hilfreich. Die Wünsche berufsständischer Verbände blieben wie festgestellt wurde – kaum annähernd ermittelbar waren.                              entweder unberücksichtigt oder fanden über Abgeordnete sowieso Eingang in das Grundgesetz.
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Die CSU lehnte auch die Schaffung einer Bundeskriminalpolizei entschieden ab, weil ihr eine Verbrechensver-    Bis gegen Ende des Jahre 1948 war nicht klar, ob und wie das Amt des folgung über die Landesgrenzen hinaus aufgrund von Länderabsprachen          Bundespräsidenten ausgestattet werden sollte. Angesichts des bestehen- als ausreichend erschien. Erst am 5. Mai 1949 wurde lediglich die Errich-    den Besatzungsrechts in Deutschland und des provisorischen Charakters tung einer „Zentralstelle für Verfassungsschutz” beschlossen, nachdem        des Grundgesetzes hatte die SPD auf die Besetzung des Amtes des die Alliierten in ihrem „Polizeibrief” vom 14. April 1949 mitgeteilt hatten, Bundespräsidenten verzichten wollen und vorgeschlagen, dessen Funktion dass sie sich eine Genehmigung von Bundespolizeibehörden für spätere         vorläufig durch den Präsidenten des Bundestags ausüben zu lassen. Dem Zeiten vorbehalten würden.                                                   stand die Fassung des Entwurfes von Herrenchiemsee entgegen, nach der von Bundesrat und Bundestag für fünf Jahre ein Bundespräsident gewählt Ähnlich problematisch war die Erstellung eines Katalogs der Vorranggesetz­   werden sollte, der weder dem Bundestag noch dem Bundesrat angehören gebung. Darin wurden Bereiche aufgeführt, in denen Bundesrecht grund-        noch an der Bundesexekution mitwirken durfte und dem auch kein Not- sätzlich Vorrang vor Landesrecht eingeräumt werden sollte. Der Umfang        verordnungsrecht zustand. Bis zu Beginn des Jahres 1949 blieb auch offen, des Katalogs der Vorranggesetzgebung hing jedoch davon ab, inwieweit         ob die politische Gestaltungsmacht in Deutschland dem Bundes­präsi­den­ten die Länder an der Willensbildung in der Zweiten Kammer (dem späteren         oder dem Bundeskanzler zugesprochen werden sollte. Führende Mitglie­der Bundesrat) beteiligt werden würden. Grundsätzlich wollten die Abgeord-       der SPD hatten deswegen Mitte Dezember 1948 Konrad Adenauer als neten dem Bund weitgehenden Vorrang zubilligen, doch mussten im              Präsident des Parlamentarischen Rates einen Miss­trauensantrag entgegen­ Gegenzug die Länder an der Entstehung von Bundesgesetzen und an              gebracht, um diesen „endgültig” als möglichen Kandidaten für den Posten deren Vollziehung umfassender beteiligt werden.                              des zukünftigen Bundespräsidenten auszuschalten. In der Frage der Anwendung der Vorranggesetzgebung durch den Bund            Wahlrecht forderten die Alliierten in einem Memorandum vom 2. März 1949 (siehe dazu S. 47), dass die Länder die Gesetzgebung behalten sollten, „außer       SPD, FDP, Zentrum und KPD sprachen sich für das Verhältniswahlrecht wenn es offenbar für ein einziges Land unmöglich ist, wirksame Gesetze       aus. Beim Verhältniswahlrecht dominiert das Ziel, allen im Volk vorhan- zu erlassen, oder wenn solche Gesetze, falls erlassen, den Rechten oder      denen politischen Richtungen gemäß ihrem Stimmenanteil eine entspre- Interessen anderer Länder schädlich wären”. Der Bund sollte das Recht        chende Vertretung im Parlament zu ermöglichen. Während beim Mehr- erhalten, die nötigen und angemessenen Gesetze zu erlassen, wenn             heitswahlrecht die zu wählenden Persönlichkeiten im Vordergrund stehen, „die Interessen der verschiedenen Länder offenbar, unmittelbar und im        kommen beim Verhältniswahlrecht Parteien, d. h. politische Richtungen ganzen berührt sind”. Daraufhin wurde jener spätere Artikel 72 des           und Weltanschauungen, stärker zum Tragen. Je größer die Wahlkreise sind, Grund­gesetzes geschaffen, in dem den Ländern die Befugnis zur Gesetz-       umso eher haben Splitterparteien Chancen, in einem Parlament vertreten gebung zugewiesen wurde, „solange und soweit der Bund von seinem             zu sein. So spiegeln Verhältniswahlen die politischen Strömungen wider, Gesetz­gebungsrecht keinen Gebrauch macht”.                                  doch kann die Vielfalt der Parteien die Willensbildung in einem Gremium und damit auch eine Regierungsbildung erschweren, ja sogar unmöglich Eine Aussprache um die Ausführung der Bundesgesetze und über die             machen. Bundesverwaltung wurde aufgeschoben, solange ungeklärt war, welchen
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