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Schuldtitel erwirken – das sollten Sie wissen

Der Schuldtitel wird durch das Amtsgericht ausgestellt und dient Gläubigern dazu ihre Forderungen durch einen Gerichtsvollzieher durchzusetzen. Dieser Titel bestätigt die Schuld des Schuldners bei Gläubigern und die Verpflichtung, diese mittels Zwangsvollstreckung zu begleichen. Als Synonym kann auch der Begriff Vollstreckungstitel gebraucht werden, unter den verschiedene gerichtliche Dokumente gefasst werden wie:

  • Kostenfestsetzungsbeschlüsse
  • Vollstreckungsurteile
  • (gerichtliche) Vergleiche
  • Vollstreckungsbescheide
  • vorläufig vollstreckbare oder rechtskräftige Endurteile
  • ggf. notarielle Schuldanerkenntnisse

Schuldtitel erwirken

So funktioniert das Zwangsvollstreckungsrecht

Ein Schuldtitel ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung, d. h. nur mit einem Titel ist es Gläubigern möglich Vollstreckungsmaßnahmen zu erzielen. Im Titel müssen die Namen des Schuldners und des Gläubigers sowie die spezifische Forderung mit Forderungshöhe stehen. Fehlen die notwendigen Informationen im Titel, hat der Schuldner die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung durch ein Klageverfahren abzuwehren (siehe § 767 Zivilprozessordnung).

Eine sofortige Vollstreckung tritt beispielsweise nach einer notariellen Beurkundung in Kraft. Die Art und Weise, wie es zu einem Schuldtitel kommt, unterscheidet sich jedoch grundlegend. Ein Meilenstein innerhalb des Forderungsmanagements stellt die titulierte Forderung dar. Dieser gehen allerdings noch einige Schritte voraus.

Verschiedene Schritte der Realisierungsarbeit

Das Ziel der Schuldtitelerwirkung ist die finale Absicherung der Ansprüche eines Gläubigers unter Hinzuziehung umfangreicher Zugriffsmöglichkeiten eines Zwangsvollstreckungsverfahrens. Unterschiedliche Schritte werden durchlaufen, die allesamt die gleiche Wirkung haben und schließlich zum Titel führen:

  • Mahnverfahren (betrieblich oder privat)
  • vorgerichtliches Inkassoverfahren
  • gerichtliches Mahnverfahren
  • Titulierung
  • Titelüberwachung, Bonitätsmonitoring, Zwangsvollstreckung

Die gängigsten Mittel zur Erwirkung eines Schuldtitels sind der gerichtliche Vergleich, das Urteil sowie der Vollstreckungsbescheid.

Der gerichtliche Vergleich

Ein gerichtlicher Vergleich entsteht, wenn sich alle beteiligten Parteien innerhalb eines Klageverfahrens gütlich einigen und ein Urteil somit verhindert werden kann. Wichtig dabei ist die Abgrenzung des gerichtlichen vom außergerichtlichen Vergleich. Ohne ein Verfahren vor Gericht wäre der Vollzug eines Titels nicht möglich. Das rechtsverbindliche Dokument wird dann auch Urkunde genannt und bedeutet, dass die Forderung des Gläubigers abgesichert ist und ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden kann.

Das Urteil

Sind sich die Parteien innerhalb des Klageverfahrens uneinig, entscheidet ein Richter, welche Schulden in welcher Höhe an wen zu entrichten sind. Die Sicherung der Zahlung ist durch ein solches Urteil allerdings noch lange nicht gewährleistet. Weigert sich eine Partei, die Schuld zu begleichen, besteht die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung.

Der Vollstreckungsbescheid

Der Antragsgegner erhält — ebenso wie beim Mahnbescheid — den Bescheid per amtlicher Zustellung und hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einzulegen. Erfolgt ein Widerspruch, kommt es zum streitgerichtlichen Klageverfahren. Bei nicht getätigtem Einspruch gilt der Titel als vollstreckt und kann nun als Grundlage der Chancenverwertung innerhalb des Zwangsvollstreckungsverfahrens eingesetzt werden.

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Warum sind Maßnahmen wie Vollstreckung und Titulierung notwendig?

Das gerichtliche Mahnverfahren dient dazu, einen Schuldtitel wirksam zu machen und für jede in Verzug geratene Forderung einen Mahnbescheid zu beantragen. Es besteht aus zwei Stufen: zum einen aus dem Mahn-, zum anderen aus dem Vollstreckungsbescheid.

Das Gesetz ist auf Ihrer Seite

Ein Schuldtitel innerhalb des Forderungsmanagements ist deshalb so wichtig, weil Forderungen mindestens 30 Jahre geltend gemacht werden können. Nur so erhalten Sie die notwendigen Zugriffsoptionen für die Realisierung der Zwangsvollstreckung. Das bedeutet, der Staat stellt Ihnen entsprechende Instrumentarien des Rechtsstaats wie Pfändungsmaßnahmen und die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zur Verfügung.

Verkauf von Titeln

Eine Vollstreckung kostet immer Geld, da Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher entstehen. Um diese zu vermeiden, bietet sich der Titelverkauf an. In einem solchen Fall werden sowohl Titel als auch Forderungsanspruch auf einen Dritten übertragen. Der ursprüngliche Gläubiger erhält dann einen Kaufpreis, der den nominalen Titelwert unterschreitet. So sparen Sie nicht nur enorm viel Arbeit, sondern auch viel Zeit – und das ganz ohne Risiko.

Splitten von Titeln

Beim Titelsplitting wird ein Dienstleister damit beauftragt, sowohl die Titelarbeit als auch das Bonitätsmonitoring zu übernehmen. Sämtliche Kosten werden vom Dienstleister übernommen, im Gegenzug erhält dieser bei Erfolg etwa die Hälfte des nominalen Titelwerts. Der Vorteil dieser Option ist, dass Sie die Kosten nicht selbst tragen müssen und somit mehr Geld erhalten als bei einem Titelverkauf. Hierzu muss es allerdings zu einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung kommen.

Verjährung von Schuldtiteln

In der Regel ist Ihnen als Gläubiger anzuraten, nicht zu lange zu warten, bis Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Achten Sie hierbei stets auf Verjährungsfristen. Eine Verjährung nach erwirktem Schuldtitel tritt nach einem Zeitraum von 30 Jahren ein (siehe § 197 BGB). Diese wird nicht durch das Zustellen von Mahnungen unterbrochen. Der Titel verhindert eine frühzeitige Verjährung, die nach drei bis vier Jahren eintreffen würde. Der § 212 des BGB besagt, dass die Verjährungsfrist neu beginnen kann, sollte

  • eine Vollstreckungshandlung beantragt bzw. vorgenommen werden.
  • Ihr Schuldner den Anspruch mittels Sicherheitsleistung und Zins- oder Abschlagszahlung anerkennen.

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