In sogenannten Haftsachen kommen regelmäßig die Anfragen von Angehörigen: Wie kann ich meinen Ehemann / Freund / Bruder in der Haft besuchen?

Das ist leider nicht einfach. Insbesondere in Corona-Zeiten wird der Beschuldigte nicht nur in U-Haft genommen, sondern befindet sich die ersten 2 – 3 Wochen auch in Quarantäne, so dass nur der Anwalt ihn besuchen kann.

Aber auch darüber hinaus ist das Verfahren nicht unkompliziert. Zwei Stellen sind bei der Genehmigung von Besuchen beteiligt: Zum einen die JVA und zum anderen die Justiz (Haftrichter/Staatsanwaltschaft).

Nach unserer Erfahrung ist es das Einfachste, zunächst beim Ermittlungsrichter anzurufen und dort eine Besuchsgenehmigung zu beantragen. Dafür werden benötigt

  • der Name des Beschuldigten und
  • das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft

Falls das Aktenzeichen nicht bekannt ist, genügt in der Regel das Geburtsdatum.

Mit der Besuchsgenehmigung vom Gericht kann dann in der JVA ein Termin vereinbart werden.

Teilweise läuft es auch genau anders herum: Zunächst muss die JVA einen Besuchstermin vormerken. Erst dann kann die Genehmigung beantragt werden.

JVA-Wuerzburg-und-Nuernberg-Besuche-in-Corona-Zeiten-in-Haft-besuchen

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In jedem Fall müssen beide Stellen kontaktiert werden, um eine Besuchsgenehmigung beantragen zu können.

Die Telefonnummern lauten:

JVA Nürnberg: 0911 / 321-3448
AG Nürnberg: 0911 / 321-2137