MAINTAL

Schon über 80 abgeschleppte Fahrzeuge: Ordnungspolizei meldet steigende Fallzahlen

Die Stadt lässt Fahrzeuge abschleppen - Foto: Stadt Maintal


Montag, 09.12.2019
von Moritz Pappert/ pm

MAINTAL - In 2018 wurden in Maintal insgesamt 29 Fahrzeuge abgeschleppt. Diese Zahl hat sich in diesem Jahr fast schon verdreifacht: Von Januar bis Ende Oktober 2019 musste das Team der Ordnungspolizei der Stadt Maintal schon 83-mal eine notwendige Abschleppung anordnen. Darunter waren 32 nicht zugelassene Fahrzeuge – zum größten Teil Autowracks, um die sich niemand mehr kümmern wollte.

Für die Beschäftigten der Ordnungspolizei bedeutet die Zunahme der Fahrzeuge ohne Kennzeichen einen immensen Zeitaufwand bei der Bearbeitung der Fälle. Sie ermitteln nach der Abschleppung die letzte Halterin oder den letzten Halter. Diese werden dann schriftlich zur Abholung des Fahrzeugs aufgefordert und parallel wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

„Es kommt leider immer öfters vor, dass die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sich nicht mehr um ihr Eigentum kümmern wollen“, sagt Fachdienstleiter Frank Meisinger. Deshalb handelt sein Team und beauftragt Kraftfahrzeugsachverständige mit der Wertermittlung des Fahrzeugs. Bevor die Fahrzeuge bewertet werden können, ist immer die Öffnung der Fahrzeuge im Beisein der Ordnungspolizei erforderlich. Nachdem der Restwert des Fahrzeugs bekannt ist, wird entweder das Autowrack zum Verschrotten freigegeben oder öffentlich versteigert. Die bis dahin angefallenen Kosten werden – soweit möglich – der letzten Halterin oder dem letzten Halter komplett in Rechnung gestellt. Bis eine Abschleppmaßnahme abschließend bearbeitet ist, können schnell sechs Wochen vorbei sein.

„Die tatsächlich durchgeführten Abschleppungen sind aber nur ein Teilbereich dieser Arbeit. In diesem Jahr haben wir schon weit über 200 nicht zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt und mit Fristsetzung plakatieren müssen“, so Frank Meisinger. Dies bedeutet, dass das Team der Ordnungspolizei alle ermittelten, nicht zugelassenen Fahrzeuge zunächst mit einem roten Aufkleber versehen. Darauf enthalten ist ein Hinweis an die Halterin oder den Halter, das Fahrzeug innerhalb einer Frist zu entfernen. Nach Ablauf der Frist sind die Beschäftigten wieder vor Ort. Wenn das Fahrzeug noch immer steht, wird es im Rahmen der Ersatzvornahme abgeschleppt. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wird gegen die zuletzt eingetragenen Halterinnen und Halter eingeleitet. Sie können über die Fahrgestell-Nummer oder anhand der entstempelten Kennzeichen ermittelt werden. Danach erfolgt eine Anhörung zu dem Sachverhalt.

Bürgerinnen und Bürger können die Arbeit der Ordnungspolizei unterstützen und Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum melden; per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 06181 400 – 263. +++

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