Kann ich Schadenersatz für ein undichtes Dach geltend machen?

Kann ich Schadenersatz für ein undichtes Dach geltend machen?
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Frage: Ich habe vor 20 Jahren eine neu errichtete Eigentumswohnung vom Bauträger gekauft. Beim Blechdach ist es nun zu einem Nässeeintritt gekommen. Kann ich Schadenersatz geltend machen? Die damalige Baufirma gibt es noch.

Kann ich Schadenersatz für ein undichtes Dach geltend machen?

Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl: Nachdem mit der Baufirma kein direktes Vertragsverhältnis bestanden hat, käme deliktischer Schaden in Betracht. Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger und müssen in dieser Frist gerichtlich geltend gemacht werden; die absolute Verjährungsfrist im Schadenersatzrecht beträgt 30 Jahre. 

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Zunächst ist zu klären, ob der Mangel am Blechdach auf einer mangelhaften Errichtung aus der Bauphase durch die Baufirma beruht oder ob es sich um einen Abnutzungsschaden handelt. Nach einer so langen Zeit trifft jedenfalls den Geschädigten die Beweispflicht, dass die Baufirma den Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat. Dies wird erfahrungsgemäß die Beiziehung eines Bausachverständigen erfordern, ebenso ist die Hinzuziehung einer rechtlichen Beratung zu empfehlen.

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