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Hinweise zu Stufen der Kostenermittlungen

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Baukostenplanung und -steuerung

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Notes

  1. 1.

    Zum Beispiel Maschinen zur Produktion mit ihren Auswirkungen auf Baukosten.

  2. 2.

    Zum Beispiel: Planungsstudie eines Anlagenplaners.

  3. 3.

    Am Beispiel der Formulierung des Projektzieles.

  4. 4.

    Zum Beispiel, Fachplanung nach HOAI.

  5. 5.

    Zum Beispiel, Kostengruppe 400 gem. DIN 276.

  6. 6.

    Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV).

  7. 7.

    Ohne Fachplanung Techn. Ausrüstung, oder ohne Fachbeiträge der Geotechnik.

  8. 8.

    Zum Beispiel, Daten des BKI in Stuttgart.

  9. 9.

    Für die Kosten der Kostengruppen 300 und 400.

  10. 10.

    Es handelt sich baufachlich um eine zentrale Leistung, unberührt von der Rechtsprechung zur HOAI.

  11. 11.

    Baubeschreibung möglichst in der Gliederungssystematik nach DIN 276.

  12. 12.

    Die stufenweise Vorlage erfolgt, um eine kürzere Zeitspanne zwischen der Entscheidung über die Bauausführung und die Inbetriebnahme zu erreichen, damit wird eine terminliche Überlappung von Planung und Bauausführung herbeigeführt, die im Ergebnis zu erheblichen terminlichen Verkürzungen führt und damit ein wichtiges Kriterium der Wirtschaftlichkeit (früheren Nutzung der Immobilie) darstellt.

  13. 13.

    Die stufenweise Vorlage erfolgt, um eine kürzere Zeitspanne zwischen der Entscheidung über die Bauausführung und die Inbetriebnahme zu erreichen, damit wird eine terminliche Überlappung von Planung und Bauausführung herbeigeführt, die im Ergebnis zu erheblichen terminlichen Verkürzungen führt und damit ein wichtiges Kriterium der Wirtschaftlichkeit (früheren Nutzung der Immobilie) darstellt.

  14. 14.

    Abgesehen von zulässigen Nebenangeboten oder Qualitätsunterschieden.

  15. 15.

    Zum Beispiel, bei Krankenhäusern, Schulen, Verwaltungen usw.

  16. 16.

    Dazu gehören auch Vergaben von Planungs- und Beratungsleistungen.

  17. 17.

    Die Vergabeeinheiten betreffen alle Kostengruppen, also auch die Kostengruppe 700.

  18. 18.

    Die Kostengruppengliederung basiert ausdrücklich auf der HOAI und damit noch auf DIN 276/2008.

  19. 19.

    Urteil vom 18.01.2002 (22U 110/01).

  20. 20.

    Das öffentliche Baurecht ist Landesrecht.

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Siemon, K.D., Speckhals, R., Siemon, A. (2021). Hinweise zu Stufen der Kostenermittlungen. In: Baukostenplanung und -steuerung. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-28460-2_7

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