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Hochschulfinanzierung

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Wissenschaftsrecht

Part of the book series: Springer-Lehrbuch ((SLB))

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Zusammenfassung

Hochschulfinanzierung umfasst die Gesamtheit der bereitgestellten, eingeworbenen oder erwirtschafteten Finanzmittel, mit denen Hochschulen errichtet und unterhalten werden. Davon zu unterscheiden ist die Mittelbewirtschaftung, d. h. die Gesamtheit aller Maßnahmen, mit denen der Haushaltsplan einer Hochschule ausgeführt, ihr Zahlungsverkehr abgewickelt und ihre materiellen Werte verwaltet werden.

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Notes

  1. 1.

    In vielen Bundesländern aufgrund von befristeten Hochschulverträgen oder Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen, die mehrjährige Finanzierungszusagen an die Hochschulen enthalten.

  2. 2.

    Bei den Grundmitteln wurden Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen anderer Länder (als des Sitzlandes einer Hochschule), von Kommunen oder Behörden mitgezählt, sofern sie nicht als Drittmittel einzuordnen waren, bei den Trägermitteln dagegen nicht. Dazu zählten etwa Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich (z. B. der EU oder Landesbehörden) an die Hochschulen, die an Studierende (inkl. Promovierender und Postdoktoranden) weitergegeben werden. Diese Zuweisungen und Zuschüsse machten rund zwei Prozent der Grundmittel aus und werden seither als eigene Position in der Hochschulstatistik ausgewiesen.

  3. 3.

    Das Statistische Bundesamt benutzt den Begriff nur indirekt, zur Abgrenzung von Drittmitteln und „regulärem Hochschulhaushalt (Grundausstattung)“ (StatBA, 2020b, S. 172). Da aber Drittmittel nach der Definition des StatBA keine projektgebundenen Landesmittel enthalten (weil das Land gegenüber seinen Hochschulen kein ‚Dritter‘ ist), ist diese Verwendung etwas irreführend. Denn so gehören auch wettbewerbliche und befristete Landesprogrammmittel zur Grundausstattung bzw. zu den „regulären“ Hochschulhaushalten.

  4. 4.

    Davon unberührt ist der Umstand, dass auch im konfessionellen Bereich in den letzten Jahren private Hochschulen gegründet wurden, die sich durch Studiengebühren und Trägerzuschüsse finanzieren, etwa die FH der Diakonie Bielefeld oder die Akkon-Hochschule Berlin der Johanniter Unfallhilfe.

  5. 5.

    Hierfür wäre eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts notwendig.

  6. 6.

    Als wichtigste Änderung des Zukunftsvertrags ist hier zu erwähnen, dass dieser auf Dauer gestellt ist, während der Hochschulpakt befristet war.

  7. 7.

    Vgl. https://wissenschaft.hessen.de/loewe (7.1.2016).

  8. 8.

    „Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, bedürfen der Zustimmung aller Länder. Dies gilt nicht für Vereinbarungen über Forschungsbauten einschließlich Großgeräten.“

  9. 9.

    Abzüglich des hierunter ebenfalls fallenden Hochschulpakts und der Exzellenzinitiative wurden in der Projektförderung 2015 3,4 Mrd. Euro verteilt, wobei der überwiegende Teil (2,9 Mrd.) der außeruniversitären Forschung und der Wirtschaft zufloss, während 0,5 Mrd. in die Hochschulen gingen (http://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StatistikAction.do?actionMode=renderPDF&type=pdirfoe&ressort=BMBF, 13.4.2017).

  10. 10.

    https://ec.europa.eu/info/horizon-europe/european-innovation-ecosystems_en (22.4.2021).

  11. 11.

    https://eic.ec.europa.eu/eic-funding-opportunities/eic-pathfinder_en (22.4.2021).

  12. 12.

    https://eit.europa.eu/our-communities/eit-innovation-communities (22.4.2021).

  13. 13.

    http://www.his-he.de/presse/news/ganze_pm?pm_nr=1434 (12.3.2016); zu Details der Berechnungen vgl. Stibbe und Stratmann (2016).

  14. 14.

    https://www.bmbf.de/de/forschungsbauten-und-grossgeraete-542.html (1.11.2015).

  15. 15.

    Für Beispiele vgl. Gillessen und Maue (2014: 39–57).

  16. 16.

    Diese waren bis 2016 vom Bund vollfinanziert. Seit 2016 gilt indes für Neubewilligungen eine Länderbeteiligung von 9,1 Prozent. Die Mittel für die Programmpauschalen betrugen 2017 insgesamt 395 Mio. Euro (GWK, 2019: 36).

  17. 17.

    Die Relationen wurden auf Basis der Zahlen von 2018 ermittelt: An die Hochschulen flossen 2,77 Mrd. Euro Drittmittel der DFG, welche Gesamtausgaben (inkl. Verwaltungsausgaben) von 3,19 Mrd. Euro hatte (DFG, 2019; StatBA, 2020b).

  18. 18.

    Für eine umfassende Beschreibung der DFG-Förderaktivitäten siehe http://www.dfg.de/foerderung/programme (20.4.2021).

  19. 19.

    https://www.bmbf.de/de/die-begabtenfoerderungswerke-884.html (27.5.2020).

  20. 20.

    https://eu.daad.de/programme-und-hochschulpolitik/erasmus-plus/de/ (28.5.2020).

  21. 21.

    https://erc.europa.eu/projects-figures/facts-and-figures (28.5.2020).

  22. 22.

    Hierfür wurde eine mittlere Jahresbesoldung einer W2/W3-Besoldung mit Sonderzahlungen von 75.000 Euro angenommen. Tatsächlich unterscheidet sich die Besoldung für W2- und W3-Professuren und variiert zwischen den Bundesländern. Unbeachtet sind hier die individuellen Berufungs-, Leistungs- und Bleibezulagen. Eine Übersicht für Länder und Hochschulen findet sich unter https://www.hochschulverband.de/index.php?id=w-besoldung#_ (28.5.2020).

  23. 23.

    Träger sind die Polizeien der Länder und des Bundes.

  24. 24.

    https://www.hochschulkompass.de/hochschulen (22.4.2021).

  25. 25.

    Vgl. http://www.konfuzius-institute.de/ (25.5.2020).

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Pasternack, P., Henke, J. (2022). Hochschulfinanzierung. In: Speiser, G. (eds) Wissenschaftsrecht. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-64722-6_3

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-64722-6_3

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-662-64721-9

  • Online ISBN: 978-3-662-64722-6

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