Sexueller Übergriff bei Massage

Erstellt am 05. März 2023 | 17:52
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Massage, Wellness, Bezirk Neusiedl, sexueller Übergriff
Nicht so wie hier korrekt bedeckt, sondern nackt kam eine junge Frau zur Massage. Der Masseur fühlte sich "provoziert"
Foto: Foto: NDAB Creativity, Shutterstock
Junge Frau legte sich nackt auf Massageliege. 27-jähriger Masseur nützte diese Situation schamlos aus. Prozess mit Diversion.

Am 13. Juli 2022 hatte sich eine 19-jährige Frau, die mit ihrer Familie Urlaub im Bezirk Neusiedl machte, in zur Massage angemeldet.

Der 27-jährige Masseur, ein ungarischer Staatsbürger, wunderte sich, als er in den Raum kam: Die Frau hatte splitterfasernackt auf der Massageliege Platz genommen.

Sie habe weder Unterwäsche anlegen noch sich ein Handtuch umhängen wollen, berichtete der Masseur, der vorige Woche wegen des Vergehens der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung vor Gericht stand.

Nach der Massage informierte 19-Jährige ihre Eltern

Der Masseur hatte die junge Frau nämlich im Laufe der Massage sexuell berührt. Darüber berichtete die Betroffene danach ihren Eltern, die Anzeige erstatteten.

„Ich fühle mich nicht schuldig“, sagte der Masseur zunächst. „Das einzige, was ich bereue, ist, dass ich das Fachprotokoll verletzt habe und dadurch meine Beziehung in Gefahr brachte.“

„Ihnen muss doch klar sein, dass das, was Sie machten, für einen Masseur nicht normal ist“, hielt ihm Richterin Doris Halper-Praunias vor.

Masseur: „Mädchen hat das provoziert“

„Das Mädchen hat das mit der Mimik provoziert“, antwortete der Angeklagte.

Die Richterin erläuterte, dass es für die junge Frau erst die zweite Massage ihres Lebens gewesen sein. Die erste Massage habe rund ein Jahr zuvor stattgefunden.

Auch damals habe sich die junge Frau nackt auf die Massageliege gelegt, das sei ihr, so die Richterin, offenbar „normal“ vorgekommen.

„Sie sind der Ältere, Sie hätten sagen müssen: Zieh' dich wieder an oder nimm' dir ein Handtuch“, ermahnte die Richterin den Massuer.

„Das ist absolut 100% richtig“, antwortete dieser. „Es war ein Fehler, dass ich ihr das Handtuch nicht über den Körper gelegt habe, dann wäre ich der fortwährenden Provokation nicht aufgesessen“, fügte er hinzu.

Da der Masseur prinzipiell zugab, sich sexuell an der jungen Frau vergriffen zu haben, bot ihm die Richterin eine Diversion an.

Verteidigerin sprach von „total erfundenem Sexualdelikt“

Zunächst versuchte noch die Verteidigerin, ihrem Mandanten diese Lösung auszureden. In ihren einleitenden Worten hatte die Anwältin von einem „total erfundenen Sexualdelikt“ gesprochen. Das mutmaßliche Opfer wolle Aufmerksamkeit oder Mitleid erregen.

Nach 15-minütiger Unterredung mit seiner Verteidigerin stimmte der Angeklagte dem Vorschlag der Diversion zu, aber nur für den Fall, dass das Opfer mit einer Entschädigung von 1000 Euro zufrieden wäre und keine weiteren Forderungen stellen würde. Die Anwältin der jungen Frau hatte zu Beginn des Verfahrens 5000 Euro für die psychische Beeinträchtigung verlangt.

Die Richterin stellte klar, dass es das Recht des Opfers sei, weitere Schadenersatzbeträge zivilrechtlich einzuklagen.

Angeklagter begann zu weinen

Heftig weinend erklärte der Angeklagte: „Ich möchte, dass das Verfahren abgeschlossen wird. Ich bin auch zu Psychologen gegangen.“

Schließlich nahm er das Diversionsangebot an: Wenn er 1050 Euro Geldbuße und Pauschalkosten bezahlt und dem Opfer 1000 Euro Schmerzensgeld übermittelt, wird der Prozess gegen ihn eingestellt.