Wohneigentum

Mein Feind, der Hausverwalter
Montag, 16.11.2015 | 21:16
Building textures
Colourbox.de Nicht jeder Hausverwalter arbeitet zur Zufriedenheit der Eigentümer
  • FOCUS-online-Autorin

Abrechnungen erstellen, das Gebäude in Schuss halten, Papierkram erledigen – das alles sollte ein guter Hausverwalter können. Manch einer versteht sich aber vor allem auf Pfusch und Kungelei. Wie Eigentümer ihre Rechte wahren.

Ruth und Lars Bäcker sind seit gut einem halben Jahr stolze Eigentümer einer schicken 4-Zimmer-Neubau-Wohnung im aufstrebenden Münchner Westend. Eigentlich hat sich damit ein großer Traum des Ehepaares erfüllt. Doch seit dem Einzug in ihr neues Domizil haben die frischgebackenen Immobilienbesitzer einiges an Nerven gelassen. Es gab Ärger mit dem Bauträger und auch mit dem einen oder anderen Handwerker musste man sich – oft ausgesprochen lautstark – arrangieren. Jetzt sitzen die Münchner auf einer ihrer ersten Eigentümerversammlungen und ballen schon wieder die Faust in der Tasche. Stein des Anstoßes diesmal: Die Hausverwaltung.

Die Firma, die ihnen der Bauträger – wie allgemein üblich bei Neubauprojekten – via Notarvertrag direkt mit verkauft hat, übertrifft die schlimmsten Erwartungen. Nicht nur, dass die Verwalter sich bemerkenswert gut mit dem Bauträger und damit dem natürlichen Feind der Eigentümer verstehen. Sie pfuschen auch, was das Zeug hält. Beim ersten Heizungsablesetermin wurden die Werte der Bäckers prompt mit denen der fünfköpfigen Familie von nebenan verwechselt. Und als sei das nicht genug, hat man gleich noch ein paar Wasserzähler zusätzlich auf die Rechnung gepackt. Auch dass der Sanitärfachmann es seit Wochen nicht schafft, die sündhaft teure Wasseraufbereitungsanlage im Keller ins Laufen zu bringen, scheint in der Verwaltung niemanden zu interessieren. Unfreiwillige kalte Duschen gehören daher schon fast zur Routine der genervten Eigentümer. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Kungeln, pfuschen, trödeln


„Leider kommt es immer wieder vor, dass sich die Eigentümer nicht auf die Leistungen ihrer Verwalter verlassen können“, bestätigt Gerold Happ, Jurist beim Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. Das liege vor allem auch daran, dass sich einige schwarze Schafe in der Branche tummeln. Wer seine Dienste als Verwalter anbieten möchte, muss nämlich keinen Qualifikationsnachweis vorweisen. Gerade bei großen Bauträgerprojekten ist es zudem oft das Ergebnis erfolgreicher Kungeleien, welche Firma vom Bauunternehmer den Zuschlag für die Erstverwaltung des Objekts erhält.

„Wer Ärger vermeiden möchte, sollte auf klare Formulierungen im Vertrag achten und bei Eintritt eines Schadens rasch handeln“, rät Peter Sohn, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht aus Hamm.
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