Hat Sohn Sparbücher unterschlagen?

Erstellt am 24. August 2019 | 05:14
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Sparbuch Symbolbild
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72-Jähriger spricht von einer Schenkung, während seine Schwester den Willen des Vaters nicht erfüllt sieht.

Was wollte ein heuer verstorbener, über 90-jähriger Mann den Nachkommen vererben? Seine zwei Kinder sind sich darüber uneinig, mehr noch: Ein Strafverfahren geht einer möglichen Urkundenunterdrückung auf den Grund.

Der 72-jährige Sohn soll mehrere Sparbücher unterschlagen haben. Seine 70-jährige Schwester schließt sich mit einer Privatklage an und verlangt 52.000 Euro. Ihr Anwalt findet es „erstaunlich“, dass der Sohn bei der polizeilichen Einvernahme die Existenz von Sparbüchern geleugnet habe. „Der Vater hat ihm diese Sparbücher geschenkt“, sagt hingegen der Verteidiger des 72-Jährigen. Er plädiert auf nicht schuldig.

Der Angeklagte gibt an, dass er seinen Vater vier Jahre lang betreut habe; dafür habe er monatlich Geld erhalten, wie er später ergänzt. „Das schenke ich dir“, habe ihm sein Vater Sparbücher mitsamt Losungswort im April übergeben. „Es ist eigenartig, dass Sie bei der ersten Befragung nichts von der Schenkung gesagt haben“, merkt Bezirksrichter Thomas Brandstetter an. „Er wollte nicht, dass das bekannt wird“, antwortet der 72-Jährige.

Die Tochter schildert, dass sie ihren Vater kurz vor dem Tod jeden Tag im Krankenhaus besucht habe. Er sei wegen Herzproblemen behandelt worden und habe erzählt, dass sich die zwei Kinder 210.000 Euro aufteilen sollen. Sie habe beim Notar gemerkt, dass etwas fehle. Während der Sohn von einer geistigen Verwirrtheit des Vaters im Spital spricht, weist das die Tochter zurück.

War der Vater wirklich geistig verwirrt?

Ihr Anwalt unterbreitet einen Schenkungsvertrag vom Mai. Der Erblasser habe ein Auto an einen Enkel des 72-Jährigen übergeben und dies, „obwohl er geistig verwirrt war“, erklärt er zynisch. Der 72-Jährige erklärt, dass sein Vater das schon vorher veranlasst habe. Sein Verteidiger fühlt indes der 70-Jährigen auf den Zahn.

Sie habe berichtet, dass ihr Vater an einem Nachmittag im Beisein ihres Gatten von den 210.000 Euro berichtet habe. Die Strafanzeige spricht hingegen von einem Vormittag und der Anwesenheit zweier Töchter. „Ich kann’s nicht mehr sagen“, sagt die 70-Jährige nach längerem Schweigen. „Was stimmt jetzt?“, wird der Bezirksrichter lauter. „Ich weiß es nicht mehr.“

Ihr Anwalt legt den Krankenbericht mit einer Pflegedoku vor, wo keinerlei geistige Einschränkungen des Erblassers festgehalten sind, bevor die Verhandlung beendet und im September fortgesetzt wird.