Erhöhte Vorsicht ist geboten

Wildwechsel: ADAC gibt Tipps, wie sich Autofahrer richtig verhalten

Derzeit kommt es wieder vermehrt zu Wildwechsel. | Foto: haiderose/stock.adobe.com2023/10/Wildwechsel.jpeg

NÜRNBERGER LAND – Mit der anstehenden Zeitumstellung und der früher beginnenden Dämmerung steigt die Gefahr von Wildunfällen – davor warnt der ADAC in einer Pressemitteilung. Dem Gesamtverband der Versicherer zufolge passieren jährlich rund 300.000 derartiger Unfälle. Für Autofahrende heißt das, insbesondere in den frühen Morgen- und Abendstunden besonders vorsichtig zu sein.

Dann quert das Wild häufig in Waldabschnitten beziehungsweise an Feldrändern die Straßen. Wildtiere können die Geschwindigkeit von Fahrzeugen nicht einschätzen und plötzlich auf die Straße springen.

Bei Sichtung eines Tieres am Fahrbahnrand sollte man das Fernlicht ausschalten, um das Tier nicht zu blenden. Außerdem sollte man deutlich langsamer werden oder ganz abbremsen und gegebenenfalls hupen, um das Tier zu verscheuchen. Wichtig: Wildtiere sind meist nicht allein unterwegs, so dass damit gerechnet werden muss, dass einem Tier weitere folgen könnten.

Verhalten bei einer Kollision

Lässt sich eine Kollision nicht mehr vermeiden, sollte man keinesfalls versuchen, auszuweichen, sondern voll bremsen und die Spur halten. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver kann schnell am nächsten Baum oder im Gegenverkehr enden.

Wenn es zu einem Wildunfall kommt, sind die wichtigsten Schritte zunächst die Warnblinkanlage anzuschalten, eine Warnweste anzuziehen und die Unfallstelle abzusichern. Außerdem sollte immer die Polizei verständigt und der Unfall gemeldet werden.

Unfallbescheinigung ist Pflicht

Für die Regulierung des Schadens bei der Versicherung muss eine Wildunfallbescheinigung vorliegen, die üblicherweise vom örtlichen Jäger oder Förster aus- gestellt wird und nähere Angaben zum Unfallhergang und der Art der Beschädigung am Fahrzeug enthält.

In der Regel ersetzt die Teilkaskoversicherung die entstandenen Schäden infolge eines Zusammenstoßes mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs und Hase), manche Versicherungen decken auch sämtliche Unfälle mit Tieren ab.

Wenn kein Nachweis bei der Versicherung vorgelegt werden kann, kann der Schaden auch über die Vollkaskoversicherung reguliert werden. Dies bewirkt dann aber eine Rückstufung in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse.

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