Luftdichtheit
Die Außenhülle eines Gebäudes soll möglichst
luftdicht sein - das gilt nicht nur für Passivhäuser.
Nur so lassen sich Bauschäden durch mit dem Luftzug mitgeführten
Wasserdampf vermeiden (siehe nebenstehende Abbildung). Zugige Wohnräume
werden heute von den Bewohnern nicht mehr akzeptiert: Eine wirklich
luftdichte Bauweise führt zu mehr Behaglichkeit. Daher wird
eine gute Luftdichtheit heute allgemein nach den Regeln der Bautechnik
gefordert.
Luftdichtheit darf nicht mit
Wärmedämmung verwechselt
werden. Beide Eigenschaften sind für die Gebäudehülle
wichtig, aber sie müssen unabhängig voneinander gewährleistet
werden:
- Ein gut dämmendes Bauteil muss nicht
luftdicht sein: Z.B. kann man durch eine Kokosfasermatte, eine
Zelluloseschüttung oder eine Mineralwolledämmung problemlos
"hindurchblasen".
- Und ein luftdichtes Bauteil muss nicht wärmedämmen:
Z.B. ist ein Aluminiumblech absolut luftdicht, hat aber gar keine
Wärmedämmwirkung.
Luftdichtheit ist eine wichtige Forderung
für das energiesparende Bauen, aber nicht die wichtigste
(wie es in populären Veröffentlichungen manchmal den Anschein
hat). Luftdichtheit darf auch nicht mit Diffusionsdichtheit verwechselt
werden: Ein Ölpapier ist z.B. luftdicht aber diffusionsoffen.
Auch ein normaler Innenputz (Gipsputz, Kalkputz, Zementputz oder
faserverstärkter Lehmputz) ist ausreichend luftdicht, jedoch
diffusionsoffen.
Fugenlüftung kann einen dauerhaft ausreichenden
Luftwechsel nicht sicherstellen. Bereits die
in Deutschland nach 1986 gebauten Häuser sind so dicht, dass
die Fugenlüftung zur Lufterneuerung nicht ausreicht; nach den
Anforderungen des Bautenschutzes sind diese Häuser aber noch
nicht ausreichend luftdicht - danach beurteilt waren selbst Neubauten
in Deutschland eher "undicht": n50-Leckageraten
lagen zwischen 4 und 10 h-1. Probleme
mit Zugerscheinungen und Bauschäden bleiben da nicht aus. Die
Situation in Deutschland kann treffend mit dem folgenden Satz bezeichnet
werden:
Zu undicht für schadensfreie
Bauteile - zu dicht für ausreichende Fugenlüftung.
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom
01.02.2001 wurde in Deutschland erstmals ein Zielwert für künftige
Gebäude vorgegeben: Ohne Lüftungsanlagen sollen 3 h-1,
mit Wohnungslüftung 1,5 h-1
nicht überschritten werden. Aus den Erfahrungen mit Niedrigenergiehäusern
folgt, dass man gut beraten ist, bessere Werte (also einen geringeren
n50) anzustreben.
Bei Passivhäusern werden regelmäßig
weit bessere Werte erreicht: n50-Leckageraten
dürfen in Passivhäusern nicht über 0,6 h-1
liegen. Praktisch erreicht werden regelmäßig
Werte zwischen 0,2 und 0,5 h-1.
Luftdichtes Bauen ist keine Frage der
Bauweise: Realisierte Beispiele von Passivhäusern
im Massivbau, Holzbau, Fertigbauteilbau, in Schalungselementetechnik
und im Stahlbau zeigen dies. Sören Peper vom Passivhaus Institut
hat in systematischen Untersuchungen belegt, dass n50-Werte
zwischen 0,2 und 0,6 h-1 heute
bei sorgfätiger Planung und gewissenhafter Ausführung
reproduzierbar erreicht werden können.
Wichtig ist das Prinzip der "einen
durchgehenden dichten Gebäudehülle", leicht nachvollziehbar
mit der Methode des "roten Stiftes" (vgl. nebenstehend
die dritte Abbildung von oben).
9. Passivhaustagung:
Erfahrungen mit der Planung und Ausführung
einer luftdichten Hülle werden in Arbeitsgruppe
10 "Passivhaus-Gebäudehülle"
und in Arbeitsgruppe 8 "Neueste
Forschungsergebnisse" behandelt.
Produkte zur nachhaltigen Herstellung der Luftdichtheit
finden Sie auf der begleitenden Ausstellung.
Dort wird auch das "Blower-Door-Verfahren" demonstriert
und Beratung und Qualitätssicherung angeboten.
(aktualisiert:
20.03.2005 © Passivhaus Institut; unveränderte
Wiedergabe unter Angabe der Quelle gestattet) |