Tariflohnanpassungen und weitere Neuerungen im Bauhauptgewerbe 2023

Laut des im Oktober 2021 beschlossenem Tarifpaketes für das Bauhauptgewerbe folgte ab dem 1. April 2023 nun die dritte Stufe der Tariflohnanpassungen. Besonders jetzt, bei den aktuell hohen Energie- und Lebensmittelpreisen kommt die Tariflohnerhöhung genau richtig und ist eine sehr gute Nachricht für alle Beschäftigten in Bauunternehmen. Wie sich die Tarifanpassungen genau auf die jeweiligen Tariflöhne sowie Ausbildungsvergütungen im gewerblichen Bereich – jeweils für Ost, West und Berlin – auswirken, haben wir in diesem Blogartikel zusammengefasst.

Die Tarifanpassungen haben sich wie folgt entwickelt:

Entgelterhöhung West: + 2,0 %
Entgelterhöhung Ost: + 2,7 %
Ausbildungsvergütung West: + 15 € (1. Ausbildungsjahr)
Ausbildungsvergütung Ost: + 25 € (1. Ausbildungsjahr), + 35 € (2– 4. Ausbildungsjahr)
 
Die aktuellen Tariflöhne im gewerblichen Bereich – jeweils für Ost, West und Berlin – haben wir für euch in den folgenden Tabellen zusammengefasst:

 

Legende Tabellen:
2/2a/2b: Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer
3/3a: Facharbeiter
4: Spezialfacharbeiter
5: Vorarbeiter
6: Fachmeister/Polierer  Tariflohnanpassungen Baugewerbe 2023 West

Tariflohnanpassungen Baugewerbe 2023 Ost

,Tariflohnanpassungen 2023 Berlin

Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie im Bauhauptgewerbe
Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 1.000 Euro geeinigt. Die Inflationsausgleichsprämie soll zu jeweils 500,00 EUR bis 30. September 2023 und bis 30. September 2024 ausgezahlt werden. Die Prämie ist steuer- und sozialabgabenfrei , ebenso ZVK-frei und muss zusätzlich zum Urlaubsgeld ausgezahlt werden. Die Allgemeinverbindlichkeit wurde durch die Tarifparteien beantragt.

Wegezeitenentschädigung ab 01/2023
Für Baustellen mit täglicher Heimfahrt wird die Wegezeitenentschädigung als Verpflegungszuschuss gewährt (§ 7 Nr. 3.2 BRTV/RTV). Um die Wegezeitenentschädigung in der Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen, muss der Verpflegungszuschuss in Lohn und Gehalt mit dem Netto-Bezug 9650 ausgezahlt werden.Die Wegezeitenentschädigung kann bis zu drei Monaten steuerfrei ausgezahlt werden. Bei Übernachtungsbaustellen: Wegezeitenentschädigung steuerpflichtig auszahlen. Der aktuelle Tarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024.

Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung im Bereich Lohn- Und Gehalt und/oder speziell im Bereich Baulohn benötigst, stehen wir als PBS gerne zur Verfügung. Wir sind auf die Beratung Im Bau- und Montagebereich, besonders auch mit Auslandsbezug spezialisiert und  bieten Arbeitgebern ein umfassendes Leistungsspektrum an.

 

Lohn und Gehaltsabrechnung

Bau- oder Montage im Ausland

Bau- oder Montagearbeiten in Deutschland

Kategorie(n): News PBS