Arbeitszeugnis anfechten: Diese Rechte haben Sie

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Ein Arbeitszeugnis soll dem Personaler einen Überblick über Ihre Leistungen in Ihrem alten Job verschaffen. Sie können das Zeugnis anfechten, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen ein ungerechtes oder fehlerhaftes Zeugnis ausgestellt hat. Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Sie haben.



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Arbeitszeugnis anfechten: Welche Regeln gelten für ein Arbeitszeugnis?

  • Zunächst müssen alle Darstellungen im Arbeitszeugnis wahr sein. Fehlerhafte Angaben zu Ihrer Person, Ihren Aufgaben im Unternehmen oder der Dauer Ihrer Tätigkeit können Sie anfechten.
  • Außerdem muss das Zeugnis wohlwollend formuliert sein. Das bedeutet, dass es für den zukünftigen Berufsweg hilfreich sein muss.
  • Herausragende oder besondere Leistungen des Arbeitnehmers müssen im Arbeitszeugnis erwähnt werden.
  • Eine schlechte Bewertung ist nur bei durchgehend schlechten Leistungen gerechtfertigt.
  • Im Falle einer begründeten, fristlosen Kündigung, haben Sie Anspruch darauf, dass der Kündigungsgrund nicht erwähnt wird.
  • Auch Angaben, die nichts mit der Qualität Ihrer Arbeit zu tun haben, gehören nicht ins Arbeitszeugnis.
  • Warnsignale für ein anfechtbares Arbeitszeugnis sind beispielsweise eine sehr lange Stellenbeschreibung und eine sehr kurze Leistungsbewertung, das Fehlen von Angaben zu Führungstätigkeiten und Großprojekten oder eine durchschnittliche Bewertung im Zeugnistext bei einer sehr guten Schlussbemerkung.
Arbeitszeugnis anfechten: Diese Rechte haben Sie
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Arbeitszeugnis anfechten: So gehen Sie vor

  • Zunächst sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber reden, der Ihnen das Zeugnis ausgestellt hat. Wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung.
  • Bei begründeten Einwänden gegen Formulierungen im Arbeitszeugnis lassen sich die meisten Differenzen in einem Gespräch klären.
  • Bereiten Sie sich auf ein solches Gespräch gründlich vor. Wichtig ist, dass Sie Ihre Einwände sachlich begründen können.
  • Sollte ein Gespräch nicht zu einer Einigung führen, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Drohen Sie aber keinesfalls in einem ersten Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber mit einem Anwalt, um die Situation nicht unnötig zu verschärfen.
  • Lassen Sie sich von dem Anwalt beraten, ob Sie ein Recht auf eine Berichtigung des Zeugnis haben.
  • Der Anwalt wird dann den Kontakt zu Ihrem Arbeitsgeber aufnehmen und versuchen, die Situation zu klären.
  • Nur als letzten Ausweg sollten Sie eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Eine solche Klage verschärft die Situation und bedeutet für Sie als Arbeitnehmer unter Umständen mehr Stress als Nutzen.
  • Beachten Sie auch, dass zukünftige, potentielle Arbeitgeber sich bei Ihrem alten Arbeitgeber über Sie erkundigen. Ein Streit vor dem Arbeitsgericht ist da eher ein Ausschlusskriterium. Hier geht's zur Erstellung Ihres Arbeitszeugnisses!

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Im nächsten Artikel erklären wir Ihnen, was die kryptischen Formulierungen im Arbeitszeugnis wirklich bedeuten.

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