Darf mein Chef mich anschreien? Das sagt das Arbeitsrecht

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Darf mein Chef mich anschreien? Diese Frage müssen sich manche Arbeitnehmer stellen, wenn sie in ihrem Beruf dem Gemüt ihres Vorgesetzten ausgesetzt sind. Glücklicherweise gibt es in Deutschland bestimmte Regelungen, die den Arbeitnehmer schützen sollen.



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Darf mein Chef mich anschreien? So ist die rechtliche Lage

Das Arbeitsrecht in Deutschland steckt das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab. Es gibt bis heute allerdings keine systematische Zusammenfassung dieses Rechts, also ein Arbeitsgesetzbuch.

  • Die Antwort auf die Frage, ob der Chef einen Mitarbeiter anschreien darf, muss mit "Jein" beantwortet werden.
  • Ein Gesetz gegen das Schreien vom Chef gibt es nicht. Er darf dabei aber nicht demütigend oder beleidigend werden.
  • Artikel §75 des Betriebsverfassungsgesetzes verpflichtet Arbeitgeber "darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden [...]"
  • Zusätzlich dazu hat der Arbeitgeber eine besondere Fürsorgepflicht und muss Schutz vor psychischen und physischen Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz gewähren. Die besondere Fürsorgepflicht basiert unter anderem auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
  • Kommen zum Schreien Beleidigungen hinzu, möglicherweise sogar vor Kollegen, kann sich der Arbeitnehmer juristisch zur Wehr setzen. In §185 des Strafgesetzbuchs ist festgelegt, dass eine öffentliche Beleidigung eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen kann.
  • Das Arbeitsrecht wird aus verschiedenen Rechtsquellen zusammengetragen, darunter das Europarecht, das deutsche Grundgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz.
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Darf mein Chef mich anschreien? Ganz klar Nein, denn auch auf der Arbeit haben Sie Anspruch auf eine angemessene Behandlung. imago images / AFLO


So reagieren Sie auf dieses Verhalten

Viele stehen erst einmal unter Schock, wenn der Vorgesetzte so aggressiv oder aufbrausend wurde. Danach folgen häufig Selbstvorwürfe, weil man glaubt, dieses Verhalten aufgrund eines Fehlers oder Versäumnisses verdient zu haben. Aber der Chef darf zwar Ansprüche stellen und gute Arbeit erwarten, laut werden bringt bei Enttäuschung dieser Anforderungen aber überhaupt nichts und verschlechtert lediglich das Betriebsklima.

  • Zu Mobbing, also wiederholtem oder regelmäßigem Anschreien, Beleidigen oder Demütigen gibt es keine ausdrücklichen Regelungen im Arbeitsrecht. In diesem Fall ist es sinnvoll, Unterstützung beim Betriebsrat und Anwalt zu suchen.
  • Generell sollte solch ein Verhalten des Chefs nicht akzeptiert werden. In der unmittelbaren Situation ist es am besten, nicht die Stimme zu erheben, sondern zu versuchen weiterhin ruhig und sachlich zu bleiben. Hat man mit dem Chef eigentlich ein gutes Verhältnis, können Sie, nachdem er sich wieder beruhigt hat, erneut das Gespräch suchen und kommunizieren, dass man so etwas nicht mehr dulden wird.
  • Zudem ist es ratsam, Rückhalt bei Kollegen zu suchen. Sie können im Verlauf wichtig für benötigte Zeugenaussagen sein. Entscheidend ist außerdem, sollte man Konsequenzen ziehen wollen, die Vorfälle genau zu dokumentieren und sich beraten zu lassen, beispielsweise bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

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