Gültigkeit vom Führungszeugnis - alle Infos

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Ein Führungszeugnis kann bei den verschiedensten Gelegenheit von Ihnen verlangt werden. Das kann bei Behörden genauso sein wie bei potentiellen Arbeitgebern. Insbesondere in sensiblen Bereichen wie der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen werden Bewerber gründlich durchleuchtet.



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Führungszeugnis – so lange ist es gültig

Mithilfe eines Führungszeugnisses soll beispielsweise eingeschätzt werden, ob der Bewerber über das erforderliche moralische Rüstzeug verfügt. Jemand der bereits mehrfach wegen Unterschlagungen negativ aufgefallen ist, eignet sich nicht unbedingt für eine führende Position in der Finanzbuchhaltung. Wurden Sie einige Male wegen Körperverletzung verurteilt, müssen Sie damit rechnen, dass Sie in der Sicherheitsbranche nicht unbedingt die erste Wahl sind.

  • In der Regel benötigen Sie lediglich ein einfaches Führungszeugnis, gelegentlich kann aber auch ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis von Ihnen verlangt werden.
  • Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Führungszeugnis möglichst aktuell sein sollte. Potentielle Arbeitgeber haben wenig davon, wenn Sie ein makelloses Führungszeugnis vorlegen, das jedoch bereits zehn Jahre alt ist. In der Zwischenzeit kann es immerhin zu einigen relevanten Vorfällen gekommen sein.
  • Aktuelle bedeutet das, dass das vorgelegte Führungszeugnis maximal drei Monate alt sein darf. Mit dieser relativ kurzen Zeitspanne soll verhindert werden, dass eventuelle Verurteilungen verschwiegen werden können. Sind Sie aktuell wegen eines schwerwiegenden Deliktes angeklagt, verbringen Sie in der Regel die Zeit bis zu Ihrem Prozess in Untersuchungshaft. Somit sind in dem Zeitraum von drei Monate alle Eventualitäten weitestgehend abgedeckt.
  • Kurzum: Auch wenn ein Führungszeugnis nicht mit einem Ablaufdatum versehen ist, beträgt die Gültigkeit letztendlich lediglich drei Monate.
Gültigkeit eines Führungszeugnisses
Gültigkeit eines Führungszeugnisses (Bild: Pixabay)


So erhalten Sie ein gültiges Führungszeugnis

Im Gegensatz zu früheren Jahren beantragen Sie ein Führungszeugnis heute nicht mehr bei der Polizei.

  • Das Führungszeugnis beantragen Sie bei dem für Sie zuständigen Meldeamt. Beim Meldeamt müssen Sie einen entsprechen Antrag ausfüllen und sich mit Ihrem Personalausweis identifizieren.
  • Sobald das Bundeszentralregister Ihr aktuelles Führungszeugnis ausgestellt hat, wird es Ihnen in der Regel zugesandt.
  • Alternativ beantragen Sie Ihr Führungszeugnis online über das Portal des Bundesamts für Justiz. Diesen Service bieten mittlerweile die meisten Bundeländer an. Ob Ihres auch dazugehört, erfahren Sie unter anderem bei Ihrem Meldeamt.
  • Möchten Sie das Führungszeugnis online beantragen, benötigen Sie allerdings einen Personalausweis mit einer freigeschalteten Online-Ausweisfunktion.
Personalausweis abgelaufen - welche Strafe droht?

Was Sie über den Chip im Personalausweis wissen sollten, haben wir in einem separaten Artikel zusammengefasst.

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