Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung ab 2028
Dienstag, 27. Februar 2024

Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung ab 2028

Am 23. Februar 2024 wurde im Bundestag das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) verabschiedet, das ab 2028 Bürgern das Recht einräumt, Behördengänge online zu erledigen.

Dies stellt für Online-Shop-Betreiber eine bedeutende Entwicklung dar, da sie von effizienteren und digitalisierten Verwaltungsprozessen profitieren können. Die Änderungen, wie die Abschaffung der Schriftformerfordernis und die Vereinfachung der digitalen Identifizierung, könnten den administrativen Aufwand im Behördenkontakt verringern und Prozesse beschleunigen.

Die geplante Registermodernisierung soll eine Vernetzung und den Datenaustausch zwischen Behörden ermöglichen. Sie bietet ebenfalls Chancen für Online-Shop-Betreiber, insbesondere im Hinblick auf schnellere Genehmigungsverfahren oder die Verwaltung von Geschäftsdokumenten.

Allerdings ist zu beachten, dass der volle Umfang dieser Digitalisierung erst ab 2028 rechtlich eingefordert werden kann, was auf eine eher langfristige Perspektive hindeutet.

Die Nachricht wurde vom Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) im Rahmen eines Newsletters verbreitet, welcher regelmäßig aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich der Digitalwirtschaft beleuchtet.

https://www.bitmi.de/bitmi-zum-ozg-aenderungsgesetz-auf-echten-wettbewerb-setzen/