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Ein Unternehmen aus der Mecklenburgischen Seenplatte wird mit dem Inklusionspreis der Wirtschaft ausgezeichnet: Die Agrargesellschaft Hohen Wangelin mbH & Co. KG. Bei der feierlichen Preisverleihung würdigten Neubrandenburgs Vize-Arbeitsagenturchef Stephan Bünning und der Bürgerbeauftragte des Landes M-V Matthias Crone das vorbildliche unternehmerische Handeln in der Ausbildung von jungen Menschen mit Handicap. Die Arbeitsagentur vergibt diese Auszeichnung zum vierten Mal. Der Preis ist nicht dotiert.

„Mit dem Inklusionspreis wollen wir vorbildliches unternehmerisches Handeln auszeichnen, das die Potenziale von Menschen mit Handicap sichtbar macht und auch anderen Unternehmen zeigen, dass sich die Beschäftigung von Menschen mit Handicap lohnt. Glücklicherweise erkennen das immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer“, sagte der Vize-Arbeitsagenturchef und ergänzte: „Unsere Preisträgerin ist Vorreiterin dafür, dass es eines Tages diesen Preis gar nicht mehr geben wird. Dann ist die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung eine Selbstverständlichkeit geworden.“

Mit seiner Gratulation würdigte Matthias Crone das Engagement und die Vorbildfunktion der Preisträgerin: „Die beste Inklusion ist es, Menschen mit Behinderung im Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Das ist gut für die Betroffenen und gut für die Unternehmen. Sie können sich auf gute Mitarbeiter verlassen. Daher danke ich allen, die uns auf diesem Weg voranbringen, so auch der Preisträgerin des heutigen Tages.“

Die Geschäftsführer der Agrargesellschaft Hohen Wangelin mbH & Co. KG – Christoph Kruse und Dr. Ingo Papstein: „Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung mit dem Inklusionspreis der Arbeitsagentur Neubrandenburg und nehmen dies für uns zum Anlass, betriebsintern den Ausbildern zu danken, die sich tagtäglich um die Ausbildung junger Menschen in unserem Unternehmen kümmern. Wir bilden seit langem Landwirte und Tierwirte aus und haben mit den beiden jetzigen Auszubildenden mit Handicap sehr gute Erfahrungen gesammelt. Auch die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Arbeitsagentur verläuft reibungslos. Man spürt auch dort echtes Engagement, jungen Menschen mit Einschränkungen helfen zu wollen.“

Gesetzliche Vorgaben

Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf mindestens 5 Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen (§ 71 Abs. 1 SGB IX). Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Im Bereich der Agentur für Arbeit Neubrandenburg waren im März 2022 974 arbeitslose Schwerbehinderte registriert. Ihr Anteil liegt bei 9,0 Prozent aller Arbeitslosen. Damit ist die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten innerhalb von sieben Jahren (jeweils im März) um 29 Prozent gesunken. Zum Vergleich: minus 44 Prozent bei allen Arbeitslosen. Die Arbeitsagentur Neubrandenburg kann Arbeitgebern in vielen Fällen Förderleistungen für die Beschäftigung und Einstellung schwerbehinderter Menschen gewähren.

Arbeitgeberhotline 0800 4 5555-20.