Am Schauplatz Gericht

Millionenerbe oder Gefängnis?

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Millionenerbe oder Gefängnis?

Ein Erbschaftskrimi bei dem es um 5,3 Millionen Euro geht.

Eine sehr reiche, verwitwete Dame stirbt. Sie hat keine leiblichen Kinder und hinterlässt ein Millionenerbe. In einem Testament aus dem Jahr 2000 bedenkt sie zur Hälfte eine Verwandte. Die andere Hälfte sollen die Kinder einer seit vielen Jahren mit der Dame befreundeten Rechtsanwaltsfamilie bekommen. Aber: Es taucht ein weiteres Testament aus dem Jahr 2006 auf: Demnach soll die Pflegerin, die die Dame im Jahr vor deren Tod betreut hat, Alleinerbin werden. Die Unterschrift auf diesem Testament sei gefälscht vermuten die anderen Erben und erstatten Anzeige.

Am Bild steht Frau Natalja vor dem Verhandlungssaal bei Gericht. Sie hat kurze blonde Haare, trägt einen karierten Blazer und ein schwarzes Oberteil.
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Frau Natalja kämpft seit 14 Jahren vor Gericht um ein Millionenerbe.

Sie bringen damit ein Verfahren ins Rollen, das seit mehr als zehn Jahren das Strafgericht und das Team um Peter Resetarits beschäftigt. Angeklagt sind die Pflegerin, ihr damaliger Lebensgefährte und die drei Testamentszeugen, die bei der Unterzeichnung des Testamentes dabei gewesen sein sollen. „Ich habe sie gepflegt, ich war Tag und Nacht für sie da, es war ihr persönlicher Wunsch.

Auf einem Holzarbeitstisch liegen mehrere Gerichtsgutachten mit vielen Seiten.
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Vier Gerichtsgutachten über die Echtheit der Unterschriften liegen vor.

Die Unterschriften sind echt“, beteuert die Pflegerin. Das bezweifelt die Gegenseite und vermutet eine Fälschung. Denn die Erblasserin sei eine überlegte und vorsichtige Person gewesen und hätte solche Entscheidungen nie ohne Beiziehung ihrer langjährigen Vertrauten getroffen. Mittlerweile liegen vier Gerichtsgutachten von Schriftsachverständigen zur Echtheit oder Unechtheit der fraglichen Unterschriften auf dem Tisch – sie kommen zu vier unterschiedlichen Schlüssen. Jetzt gibt es ein Urteil.