Verein gründen: Alle wichtigen Fragen und Antworten

Verein gründen leicht gemacht – das musst du wissen

Ob Sport-, Musik-, Tanz- oder Fördervereine, Vereine für den Naturschutz oder um Spenden zu sammeln – einen Verein zu gründen, kann viele Anlässe haben. 

Spielst Du selbst mit dem Gedanken bzw. wurdest damit beauftragt, einen Verein zu gründen?                                                                                             

Hier erfährst Du, warum und wann sich diese Gründungsform lohnt und was Du beachten solltest, um ohne Mühe einen Verein zu gründen. Eine verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung und übersichtliche Checkliste helfen Dir dabei.

Was ist ein Verein?

Im Sinne der §§ 21-79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist ein Verein ein für eine gewisse Dauer überdauernder Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks. Meist wird dabei ein gemeinnütziger und kein wirtschaftlicher bzw. kommerzieller Zweck verfolgt. Ein Verein verfügt über eine körperschaftliche Verfassung und tritt nach außen als Einheit auf. Unterschieden wird zwischen einem rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Verein. 

Was sind die Vorteile einer Vereinsgründung?

Deutschland ist das Land der Vereine. Über 600.000 eingetragene Vereine (e.V.) gibt es an der Zahl. Das Saarland ist mit seiner Vielzahl an Vereinen Vereinsland Nr. 1 in Deutschland. Es gibt kaum einen Saarländer, der nicht in einem Verein aktiv ist. 

Damit gehören die e.V. zu den beliebtesten und häufigsten Gesellschaftsformen. 

Wenn Du Dich als Social Entrepreneur engagieren und dafür die passende Rechtsform suchst, könnte ein Verein genau die richtige Wahl sein. In dessen Kern steckt meist ein nicht-wirtschaftlicher, ideeller Zweck.

Ein wirtschaftlicher Verein ist dagegen eher die Ausnahme. Forstbetriebs- oder landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften sind wenige Sonderfälle, bei denen die zuständige Behörde diese Rechtsform genehmigt.

Die Gründungsform des Vereins hat viele handfeste Vorteile:

  • Verein agiert als juristische Person.
  • Mitglieder und Vorstände haften nicht bzw. selten privat für den Verein.
  • Haftungsrisiken sind Großteils auf das Vereinsvermögen beschränkt.
  • Ein Verein kann gemeinnützig sein.
  • Es ist kein Mindestkapital erforderlich.
  • Geringe Gründungskosten.
  • Zugang zu öffentlichen Fördermitteln, Zuschüssen und Zuwendungen.
  • Demokratische Organisationsform.
  • Niedrigerer bürokratischer Aufwand als bei wirtschaftlicher Unternehmensform.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Verein gründe?

Wenn du einen Verein gründen willst, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Auch um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten alle Gründungsmitglieder vorab einige wichtige Punkte klären.

Mindestmitgliederzahl

Um einen eingetragenen Verein zu gründen, braucht es mindestens sieben Mitglieder. Bei einem nicht eingetragenen Verein reichen zwei Gründungsmitglieder.

Nach der Gründung ist es übrigens legitim, wenn dein Verein weniger als 7 Mitglieder hat. Solange es mehr als 3 Vereinsmitglieder sind, ist alles im grünen Bereich.

Vereinszweck festlegen

Alle Gründungsmitglieder sollten sich über den gemeinsamen Zweck einig sein. Er ist insofern wichtig, da er die Richtung für eure Vereinsarbeit vorgibt. Daher solltet ihr euch genügend Zeit nehmen, um alle Details zu definieren. Gemeinnützige Zwecke sind in der Abgabenordnung definiert. Hier findest du die vom Gesetzgeber geförderten Vereinszwecke.

Vereinsnamen finden  

Sicherlich hast Du schon die eine oder andere Idee, wie Euer Verein heißen soll. Mach Dich bei der Namensfindung schlau, dass der Name nicht dem eines anderen Vereins eurer Stadt bzw. Gemeinde ähnelt. Er darf nicht irreführend sein und muss vermitteln, worum es geht. Achte außerdem darauf, dass der Vereinsname nicht gegen Namens- und Markenrechte verstößt – denn das kann schlimmstenfalls zu kostspieligen Schadensersatzforderungen führen. Um zu verhindern, dass andere Euren Vereinsnamen nutzen, kannst Du ihn als Wortmarke eintragen lassen.

Zeitlichen Aufwand abschätzen

Prinzipiell dauert es nicht sehr lange, einen Verein zu gründen. Einen nicht eingetragenen Verein kannst Du innerhalb eines Tages gründen. Länger dauert es, wenn du Deinen Verein eintragen lassen willst und außerdem die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragst. Dann kann es schon mal bis zu 4 Wochen dauern bis Du den Bescheid, und weitere 4-6 Wochen, bis du die Eintragungsmeldung des Vereinsregisters erhältst. Wobei vor allem die Wartezeiten den Gründungsprozess in die Länge ziehen.

Der zeitliche Arbeitsaufwand auf Deiner Seite ist, was die Vereinsgründung anbelangt, überschaubar. Das Erstellen der Satzung ist die wohl zeitintensivste Tätigkeit, da sie am meisten Sorgfalt und Ausarbeitung benötigt. Wenn Du einen gemeinnützigen Verein gründen möchtest, empfiehlt es sich im Vorfeld mit dem Finanzamt zu sprechen, ob der Verein mit der vorgesehenen Satzung als gemeinnützig anerkannt werden kann. 
Spielst Du mit dem Gedanken, einen Verein zu gründen, bist Dir aber noch unsicher über das ob und wie?

Dann kontaktiere uns für eine individuelle Beratung.

Welche Arten von Vereine gibt es?

Wenn Du einen Verein gründen willst, hast Du die Qual der Wahl. Denn aus rechtlicher Sicht ist Verein nicht gleich Verein. Es gibt den eingetragenen Verein (e.V.), den nicht eingetragenen Verein, den gemeinnützigen und den wirtschaftlichen Verein. Letzterer ist allerdings eher die Ausnahme. Definiert sind sie alle im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). 

Welche Rechtsform für Deinen Fall die geeignetste ist, darüber solltest du dir vor der Vereinsgründung klar sein. 

Eingetragener Verein

Der eingetragene Verein (e.V.) ist der Liebling aller Rechtsformen. Warum das so ist, hat mit etlichen Vorteilen zu tun.

Ist Dein Verein gemeinnützig, kannst Du Dich über Steuererleichterungen bzw. -befreiungen freuen. Da Du mit der gewählten Form keine kommerziellen Zwecke verfolgen darfst, erhältst Du im Gegenzug Zugang zu öffentlichen Mitteln. Ein großer Pluspunkt ist auch, dass alle Vereinsmitglieder nicht persönlich haftbar sind. Das liegt daran, dass der Verein selbst als juristische Person gilt.

Um einen Verein als e.V. eintragen zu dürfen, schreibt §21 BGB vor: “Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.”

Nicht eingetragener Verein

Rechtlich gesehen musst Du einen Verein nicht eintragen lassen. 

Der große Vorteil: weniger Verwaltungsaufwand. Denn indem der Verein nicht im Register eingetragen wird, musst Du bspw. Satzungsänderungen oder Vorstandswechsel nicht anzeigen.

Der große Nachteil: Der Verein gilt als Körperschaft und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das heißt, dass er keine juristische Person ist und damit die Haftung bei den Mitgliedern liegt. Im Haftungsfall müssen also alle Vereinsmitglieder mit ihrem persönlichen Vermögen haften.

Sinn macht diese Vereinsart vor allem für zeitlich limitierte Vorhaben. Wenn Du zum Beispiel eine Spendenaktion oder Kampagne planst, könnte das die geeignete Rechtsform sein. Betrachtet das Finanzamt den Verein zusätzlich als gemeinnützig, kannst Du steuerliche Begünstigungen beantragen. Nicht ganz irrelevant: Anstatt von mindestens 7 Gründungsmitgliedern wie beim e.V., musst Du beim nicht eingetragenen Verein nur einen weiteren Mitstreiter finden.  

Gemeinnütziger Verein

Bei einem gemeinnützigen Verein stehen, wie der Name schon sagt, der gemeinsame Nutzen und das Wohl der Allgemeinheit im Vordergrund. Das heißt aber nicht, dass jeder Verein automatisch gemeinnützig ist. Laut §§ 51- 68 der Abgabenordnung (AO) entscheidet insbesondere der in der Satzung festgeschriebene Vereinszweck über die Gemeinnützigkeit. 

Solange die selbstlose Förderung der Allgemeinheit durch materielle, geistige oder sittlichen Einsatz, die Unterstützung Hilfsbedürftiger oder ein kirchlicher Zweck dahinter stehen, wird Dein Verein als gemeinnützig anerkannt. Ob Dein Verein rechtsfähig ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Wenn Dein Verein gemeinnützig ist, hast Du einige Vorteile: 

  • Steuerbefreiung bzw. -vergünstigungen 
  • Du darfst Spendenbescheinigungen ausstellen
  • Staatliche Fördermittel und Zuschüsse
  • Positives Image
  • Steuerfreie Übungsleiterpauschale
  • Gerichtsgebühren beim Vereinsregister entfallen
  • Sondernutzung an öffentlichen Plätzen und Wegen

Willst Du Genaueres über die Gemeinnützigkeit von Vereinen erfahren? Dann stell uns Deine Fragen. Wir schicken Dir auch gerne eine kostenlose Mustervorlage für die korrekte Beantragung eines gemeinnützigen Vereins.

Wirtschaftlicher Verein

Ein wirtschaftlicher Verein ist eine Sonderform und kommt nur in ganz seltenen Fällen vor. Beispielsweise bei Erzeuger- oder Forstgemeinschaften. Einen Verein mit wirtschaftlichem Zweck gründen zu können, ist daher eher unwahrscheinlich. 


Wenn Du Dir nicht sicher bist oder es genauer wissen willst, kannst Du uns gerne deine Fragen stellen. Schreib uns dafür eine Nachricht.

In 6 Schritten zur Vereinsgründung: So gründest du einen Verein

Du bist entschlossen, einen Verein zu gründen? In 6 Schritten geht es zum Ziel.

Schritt 1: Tätigkeitsbereich festlegen  

Im ersten Schritt gilt es festzulegen, welches Vorhaben und welchen Zweck Du mit dem Verein verfolgen willst. 

Schritt 2: Mitglieder gewinnen

Damit Du einen e.V. gründen kannst, braucht es mindestens 7 Gründungsmitglieder – denn alle Vereinsorgane, vor allem Vorstand und Mitgliederversammlung, müssen besetzt sein.

Es liegt also an Dir, die Richtigen zu finden, mit denen Du in Zukunft eng und intensiv zusammenarbeiten möchtest und kannst. Hör Dich dafür in Deinem Freundes- und Bekanntenkreis um oder mach Dir dein berufliches Netzwerk zunutze. 

Solltest Du nicht 7 auf einen Schlag finden, kannst Du auch erst einen nicht rechtsfähigen bzw. nicht eingetragenen Verein gründen und ihn zu einem späteren Zeitpunkt eintragen lassen.

Schritt 3: Satzung erstellen  

Ohne Satzung, kein Verein. Sie ist die rechtliche Verfassung bzw. das “Grundgesetz” des Vereins, die Du vorweisen musst, wenn Du Deinen Verein eintragen lassen willst. Die Satzung muss die wichtigsten Bestimmungen und Regelungen Deines Vereins enthalten. Daher solltest Du genau darauf achten, was Du wie formulierst. Die Satzung nachträglich zu ändern, ist nämlich aufwendig, kostet und ist auch nicht immer garantiert.

Auf alle Fälle solltest Du folgende Informationen in der Vereinssatzung unterbringen (vgl. §§ 57, 58 BGB):

  • Name und Sitz des Vereins
  • Vereinszweck
  • Rechtsform 
  • wie der Vorstand gebildet wird 
  • welche Bestimmungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern gelten
  • ob und welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden
  • in welcher Form und mit welcher Frist Mitgliederversammlungen einberufen werden
  • wie Beschlüsse beurkundet werden (Protokollierung)
  • was für die Eintragung in das Vereinsregister gilt

Beachte, dass die Satzung beschlossen und von allen 7 Gründungsmitgliedern unterschrieben werden muss, wenn Du den Verein eintragen lassen willst. Du solltest die Vereinssatzung daher am besten bereits vor der Gründungsversammlung erstellen. 

Die rechtlichen Mindesterfordernisse kannst Du auch nochmal in §57 BGB und die Sollinhalte in §58 BGB nachlesen.

Wie eine Satzung im Detail aussehen muss und was Du keinesfalls vergessen darfst, dafür haben wir eine Vorlage mit Mustersatzung erstellt. Lad Dir beides herunter, damit Du wertvolle Zeit sparst und alles von Anfang an richtig machst.

Schritt 4: Gründungsversammlung abhalten und Vorstand wählen  

Sobald die Satzung steht, musst Du eine Gründungsversammlung einberufen. Sorge dafür, dass mindestens 7 Mitglieder anwesend sind – ansonsten ist die Vereinsgründung nicht möglich. Außerdem musst Du alle Wahlergebnisse, Beschlüsse und den Ablauf in einem Gründungsprotokoll festhalten.

Das muss im Gründungsprotokoll stehen:

  • Ort und Tag 
  • Protokollführer und Versammlungsleiter 
  • Wahlergebnisse und alle gefassten Beschlüssen 
  • Name, Anschrift und Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder 
  • Unterschrift des Protokollführers und 1. Vorsitzenden 

In der Gründungsversammlung legt Ihr den Vereinsnamen fest, wählt den Vorstand und beschließt die Satzung sowie die Vereinsgründung an sich. Außerdem bestimmt Ihr die Vereinsorgane. Dabei sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung die einzigen verpflichtenden Organe. Alle weiteren Organe, wie Kassenprüfer oder Beirat, sind freiwillig. Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen (i.d.R. 2 bis zu 5) bestehen. Er leitet den Verein und vertritt ihn nach außen. Genaueres bestimmt die Vereinssatzung. 

Die Gründungssatzung muss von allen 7 Gründungsmitgliedern (oder mehr) unterschrieben werden. Ebenso muss das Protokoll unterzeichnet werden, wobei die Satzung regelt, wer seine Unterschrift darunter setzen muss (i.d.R. sind das der Vorstandsvorsitzende und Protokollführer).

Damit gilt der Verein im Prinzip als gegründet. 

Schritt 5: Gemeinnützigkeit prüfen lassen  

Um von günstigeren Steuern profitieren zu können, kannst Du die Gemeinnützigkeit deines Vereins beantragen. Das ist sowohl für einen eingetragenen als auch einen nicht eingetragenen Verein möglich. Dazu legst Du dem Finanzamt unter anderem die Vereinssatzung vor – bestenfalls noch bevor Du den Verein zum Register anmeldest. So kannst Du die Satzung gegebenenfalls noch anpassen, falls das Finanzamt einige Anforderungen als nicht erfüllt betrachtet. 

Alle drei Jahre prüft das zuständige Finanzamt, ob der Verein nach wie vor die Auflagen der Gemeinnützigkeit erfüllt. In diesem Zuge musst du eine einfache Buchführung vorweisen.

Schritt 6: Eintragung des Vereins beim Registergericht

Im letzten Schritt muss sich der gewählte Vorstand darum kümmern, den Verein beim örtlich zuständigen Amtsgericht (Registergericht) anzumelden (sofern ein e.V. gewünscht ist). Dies ist nur zusammen mit einem Notar möglich.

Folgende Unterlagen sind dafür notwendig:

  • Vom Vorstand unterzeichnetes Anmeldeschreiben
  • Notariell beglaubigte Gründungssatzung mit allen Unterschriften der Vorstandsmitglieder
  • Vereinssatzung im Original und als Kopie
  • Protokoll der Gründungsversammlung mit Wahlprotokoll und Annahmeerklärung der gewählten Vorstandsmitglieder als Kopie

Nach der Registereintragung erhältst Du einen Registerauszug, den Du beim Finanzamt einreichst. Du benötigst ihn bspw. auch, wenn Du ein Bankkonto eröffnest. Stellt das Registergericht fest, dass die Satzung unvollständig ist oder der Vereinszweck klar wirtschaftlich ausgerichtet ist, kann die Eintragung abgelehnt werden.

Hinweis: Die Vereinssatzung und das Protokoll sind mit der Eintragung beim Vereinsregister nicht automatisch rechtmäßig. Damit Du und Dein Verein auf der sicheren Seite seid, prüfen und überarbeiten wir gerne Eure Satzung. Kontaktiere uns dafür einfach unter k.mueller@unionstiftung.de

Checkliste: Vereinsgründung

Hast du auch nichts vergessen?

Damit bei der Vereinsgründung alles glatt läuft und du ja nichts vergisst, nutze die folgende Checkliste:

  • Vereinsidee bzw. -zweck festlegen
  • Mindestens 6 weitere Gründungsmitglieder finden
  • Vereinssatzung erstellen
  • Gründungsversammlung mit allen 7 Gründungsmitgliedern abhalten
    • Gründungsprotokoll erstellen
    • Vorstand und ggf. weitere Organe wählen
    • Vereinssatzung verabschieden und von mindestens 7 Mitgliedern unterschreiben lassen
  • ggf. Gemeinnützigkeit vom Finanzamt prüfen lassen
  • Vorstand meldet Verein beim Vereinsregister/Registergericht an 
    • Unterschriften vom Notar beglaubigen lassen
    • Vereinssatzung, Protokoll und Anmeldeschreiben einreichen
  • Registerauszug beim Finanzamt einreichen
  • Vereinskonto eröffnen
    • Beglaubigten Registerauszug bzw. Gründungsprotokoll (bei einem (noch) nicht eingetragenen Verein) einreichen
  • ggf. Fördergelder/Zuschüsse beantragen

Konntest du alle Punkte abhaken? 

Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg bei der Vereinsarbeit!

Was muss ich nach der Gründung eines Vereins beachten

Es ist soweit: Die Vereinsarbeit kann beginnen.

Nun liegt es an Dir und deinen Mitstreitern, für eine gute Führung und sinnvolle Organisationsstruktur, zukunftsfähige Entwicklungschancen, eine lebendige Vereinskultur, sinnvolle Abläufe, ein breites Netzwerk, überzeugende Ideen und funktionierende Kommunikationsarbeit u.v.m. zu sorgen. 

Daher gilt es Prozesse, Abläufe, Zuständigkeiten, Regeln und eine produktive Kommunikations- und Vereinskultur zu etablieren. 

Wir helfen Dir bei Deinen ersten Schritten in der Vereinsarbeit, damit Du weißt, was wirklich wichtig ist.

Die wertvollsten Tipps kommen hier:

Verein bekannt machen

Es ist an der Zeit, dass du Deinen Verein und deine Angebote bekannt machst. Kommunikation ist somit die Essenz der Vereinsentwicklung. Das funktioniert am besten im Team und mithilfe von motivierten Mitstreitern. Macht euch zunächst Gedanken, welche Kontakte die größte Wirkung für euch erzielen können und arbeitet dann eure Liste nach Priorität ab. Nutzt alle vorhandenen Kanäle wie Social Media, Maillisten und persönliche sowie berufliche Netzwerke.

In eurer Ansprache sollte sich Dein Team über das Kommunikationsziel klar sein, welcher Mehrwert vermittelt und welche persönlichen Gestaltungsfreiheiten für alle Beteiligten bestehen. Gib allen einen Sinn für ihr Tun und Engagement.

Sobald das “Warum” und “Was” feststehen, lass Dich von der Kreativität deines Teams zum “Wie” überraschen.     

Vereinskonto eröffnen  

Zur steuerlichen Abwicklung und für alle finanziellen Angelegenheiten musst Du ein eigenes Bankkonto eröffnen. Viele Banken bieten hierfür häufig spezielle Vereinskonten an. 

Denk auch daran, dass Dein Verein die Buchführungspflicht einhält. Meist reicht eine einfache Buchführung, jedoch solltest Du Dich über Besonderheiten informieren. Die Buchführung ist sowohl für das Finanzamt als auch zur Rechenschaft gegenüber den Vereinsmitgliedern notwendig. Besondere Vorsicht gilt auch bei Spenden und Steuern.

Hinweis: Damit keine bösen Überraschungen passieren, solltest Du Dich über die Haftungsfolgen bei Steuern, Buchführung etc. informieren.

Unser Expertenteam berät Dich gerne über Absicherungsmöglichkeiten und beantwortet natürlich alle Fragen, die Du dazu hast.

Steuerklärung abgeben  

Alle Vereine können grundsätzlich in der Pflicht sein, folgende Steuern leisten zu müssen:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer

Steuerpflichtig ist Dein Verein, wenn er eine gewisse Umsatzgrenze (2021: 35.000 EUR) überschreitet, Du Mitarbeiter beschäftigst oder umsatzsteuerpflichtig bist.

Hiervon gibt es natürlich Ausnahmen: Beispielsweise wenn Dein Verein gemeinnützig ist oder Du die Kleinunternehmerregelung beantragt hast. 

Ist Dein Verein gemeinnützig, reicht es, wenn Du den ausgefüllten Vordruck “KSt1” mit der Anlage “Gem” (Erklärung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen) einreichst. Dazu fordert Dich das Finanzamt in der Regel alle 3 Jahre auf.

Wenn Dein Verein die Steuererklärung abgeben muss, solltest du folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:

  • Spendenbescheinigungen
  • Einnahmen- und Ausgabenrechnungen
  • Einkommens- und Ausgabennachweise
  • Nachweis über die Gemeinnützigkeit
  • Nichtveranlagungsbescheinigung Abgeltungssteuereinbehalt
  • Anlage EÜR bei Jahresumsatz unter 35.000 EUR
  • Bilanz bei Buchführungspflicht

Willst Du mehr über mögliche Steuerbefreiungen und -regelungen erfahren, dann vereinbare jetzt ein Beratungsgespräch mit einem unserer Experten.

Regelmäßige Mitgliederversammlungen  

Die Mitgliederversammlung ist nicht nur Pflichtorgan, sondern zugleich höchstes Gremium deines Vereins. 

§ 32 BGB führt dazu klare Bestimmungen auf:

(1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

(2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären. 

Grundsätzlich sind also alle Vereinsangelegenheiten Sache der Mitgliederversammlung – außer gewisse Zuständigkeiten wurden in der Satzung einem Vereinsorgan zugeteilt.

Die Mitgliederversammlung ist oft mit der “Jahreshauptversammlung” gleichzusetzen. Das hat damit zu tun, dass viele Vereine ihre Mitglieder nur einmal pro Jahr zusammenrufen. Das verlangt übrigens auch die Mindestanforderung des Gesetzes.

Mach es besser, indem Du regelmäßige Mitgliederversammlungen einberufst. Das stärkt die Bindung und das Vertrauen in deinen Verein.

Häufig gestellte Fragen zur Vereinsgründung

Wer kann einen Verein gründen? 

Jeder Deutsche hat das Recht und ist frei, einen Verein zu gründen – solange die verfassungsmäßige Ordnung und öffentliche Sicherheit gewahrt wird. Finden sich mindestens 7 Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, ist laut § 56 BGB die Gründung eines Vereins möglich. 

Was kostet eine Vereinsgründung? 

Eine Vereinsgründung ist nicht allzu teuer. Die Kosten für die Eintragung des Vereins beim Amtsgericht schwankt von Bundesland zu Bundesland, im Schnitt kannst Du aber mit 50 bis 75 EUR rechnen. Hinzu kommt die  Beglaubigung durch den Notar, für die Du zwischen 10 bis 30 EUR zu zahlen. Für die Bekanntmachung der Eintragung im Vereinsregister fällt ein ähnlich hoher Betrag an, sodass Du für die Vereinsgründung mit insgesamt 100 bis 150 EUR erwarten kannst.

Darin nicht mit eingerechnet sind nachträgliche Änderungen der Vereinssatzung oder wenn Du einen Rechtsanwalt beauftragst, um die Satzung und das Gründungsprotokoll zu erstellen.

Welches Startkapital benötigt mein Verein? 

Ein Mindest-Startkapital ist für die Gründung eines Vereins nicht nötig. Das macht die Vereinsgründung auch so einfach und beliebt. 

Wie schnell kann ich einen Verein gründen?

Prinzipiell dauert es nicht sehr lange, um einen Verein zu gründen. Einen nicht eingetragenen Verein kannst Du beispielsweise innerhalb eines Tages gründen. Länger dauert es, wenn du Deinen Verein eintragen lassen willst und außerdem die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragst. Dann kann es schon mal 4 Wochen dauern bis Du den Bescheid, und weitere 4-6 Wochen, bis Du die Eintragungsmeldung des Vereinsregisters erhältst. Wobei vor allem die Wartezeiten den Gründungsprozess in die Länge ziehen.

Der zeitliche Arbeitsaufwand für Dich ist, was die Vereinsgründung anbelangt, überschaubar. Das Erstellen der Satzung ist die wohl zeitintensivste Tätigkeit, da sie am meisten Sorgfalt und Ausarbeitung benötigt. 

Ist jeder Verein gemeinnützig? 

Nein, nicht jeder Verein ist automatisch gemeinnützig. Dafür muss Dein Verein gewisse Voraussetzungen erfüllen, die in den §§ 51 – 68 der Abgabenordnung (AO) festgelegt sind. Ob Dein Verein eingetragen ist oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Gemeinnützige Vereine profitieren von Steuererleichterungen und weiteren attraktiven Vorteilen.

Fazit: Verein gründen

Das Vereinswesen hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Vereine sorgen für Zusammenhalt, Gemeinwohl und Fortschritt. Ob Sport-, Kultur-, Interessens-, Förder- oder Gesellschaftsvereine – die Vielfalt und gleichzeitig Möglichkeiten von Vereinen ist groß. 

Wenn Du selbst etwas bewegen und einen Verein gründen willst, sollten Dich die vorhandenen Regelungen keinesfalls von Deinem Vorhaben abhalten. Denn gerade für soziale Unternehmen, gemeinnützige Zwecke oder Kampagnen eignet sich die Gründungsform Verein sehr gut. Um jegliche Hürden zu beseitigen und Deine Vereinsgründung zu erleichtern, haben wir in diesem Artikel daher alle wichtigen Informationen zusammengefasst. 

Ein eingetragener und dazu gemeinnütziger Verein hat wesentliche Vorteile, weshalb Du Dir vor und während der Gründung genau überlegen solltest, welche Rechtsform die für Dich passende ist. Gerade was die Haftungsrisiken als auch die Fördermöglichkeiten und Steuererleichterungen anbetrifft, kann es einen großen Unterschied machen.

Der Vereinszweck spielt eine maßgebliche Rolle, weshalb Du Dir genügend Zeit für das Erstellen der Vereinssatzung nehmen solltest. Davon abgesehen, ist die Gründung eines Vereins aber wenig arbeitsintensiv und schon gar kein kompliziertes Unterfangen.

Vor allem solltest Du nun keine Hemmnisse mehr haben, die entsprechenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Abgabenordnung (AO) noch einmal selbst genauer anzusehen. Als wichtigste rechtliche Grundlagen findest Du hier nämlich viele Antworten auf deine Fragen. 

Bist du bereit, Deinen Verein zu gründen?

Dann pack es an!

Gerne stehen wir Dir mit Rat und Tat persönlich zur Seite. Kontaktiere uns mit deinem Anliegen und deinen Fragen einfach per Mail an: s.kohl@unionstiftung.de

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