Kantonales Energiegesetz
Eigenstromversorgung, Elektroboilerersatz und Härtefallregelung: Was bedeutet das geplante neue Gesetz für den Einzelnen?

Eine erste Auswertung der kantonalen Vernehmlassung zum geplanten neuen Energiegesetz zeigt, wo bei den Parteien die grössten Differenzen sind. Hier die wichtigsten Knackpunkte.

Mathias Küng 2 Kommentare
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Welche Heizung soll es sein? Im Bild eine neu eingebaute Erdwärmepumpe im Heizungsraum eines Gebäudes.

Welche Heizung soll es sein? Im Bild eine neu eingebaute Erdwärmepumpe im Heizungsraum eines Gebäudes.

Gaetan Bally / KEYSTONE

Braucht es eine Eigenstromversorgung bei Neubauten?

Eine Pflicht zur Eigenstromerzeugung auf Neubauten war Bestandteil des 2020 an der Urne gescheiterten neuen Energiegesetzes. Laut einer Studie vom Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) war dies nebst anderem für 43 Prozent der Nein-Stimmenden ein Grund für die Ablehnung. Deshalb verzichtet die Regierung im Neuanlauf auf diese umstrittene Bestimmung. Dieser Verzicht sei ein richtiger Schritt, schreibt Grossrat Adrian Meier für die FDP. SVP und Hauseigentümerverband (HEV) bekämpften 2020 das Gesetz mit dieser Bestimmung erfolgreich. Eine Selbstverständlichkeit ist hingegen die Wiederaufnahme einer Pflicht zur Eigenstromproduktion bei Neubauten oder der Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage für GLP, Grüne und SP. Die Grünen wollen gar eine Solarpflicht auf Dächern und Fassaden bei Neubauten und relevanten Sanierungen.