Missbräuchlicher Konkurs
Ständerat will mehr Kontrolle: Wenn das Konkursamt die Post lesen darf

Schuldner sollen das Konkursverfahren nicht mehr missbrauchen können, um sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen. Der Ständerat teilt das Anliegen des Bundesrats, macht aber Anpassungen.

André Bissegger
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Der Ständerat will stärker gegen missbräuchliche Konkurse vorgehen und hat einen entsprechenden Entwurf verabschiedet.

Der Ständerat will stärker gegen missbräuchliche Konkurse vorgehen und hat einen entsprechenden Entwurf verabschiedet.

Keystone

Das Konkursrecht wird gemäss Bundesrat heute immer wieder dazu missbraucht, um Konkurrenten zu unterbieten oder Gläubiger zu schädigen. Unternehmer nehmen dabei das Konkurverfahren bewusst in Kauf, um ihren Verpflichtungen zu entgehen. Mit dem heutigen Gesetz können sie nach dem Konkurs sofort ein neues Unternehmen gründen und beispielsweise die bisherigen Arbeitnehmenden oder Arbeitsgeräte übernehmen.

Dem will der Bundesrat einen Riegel schieben. Er schlägt dem Parlament mit dem Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses ein Paket von Einzelmassnahmen vor. Diesem stimmte der Ständerat am Montag mit 41 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen deutlich zu. Gleichzeitig verschärfte er den Entwurf, der nun vom Nationalrat behandelt werden muss.

Ständerat will mehr Kontrolle bei Verzicht auf Revision

So passte der Ständerat den Vorschlag des Bundesrats bezüglich Opting-out an. Damit können Unternehmen auf die eingeschränkte Revision ihrer Rechnung verzichten. Während der Bundesrat lediglich die Möglichkeit des rückwirkenden Opting-outs abschaffen wollte, will eine Mehrheit des Ständerats, dass der Verzicht alle zwei Jahre gegen Vorlage der Jahresrechnung beim Handelsregister neu angemeldet werden muss.

Kommissionssprecher Beat Rieder (Die Mitte/VS) zeigte sich davon überzeugt, dass mit der Verschärfung viele missbräuchliche Konkurse verhindert werden könnten. Denn so müssten auch junge Unternehmen in ihrer Anfangsphase eine Buchhaltung respektive eine Jahresrechnung haben – etwas, dass in Fällen von missbräuchlichen Konkursen oft nicht vorhanden sei. Das Vorhaben war mit 22 zu 17 Stimmen jedoch umstritten. Die Minderheit warnte vor Mehrkosten und zusätzlichem Verwaltungsaufwand.

Keine «Zombie-Gesellschaften» mehr

Ebenfalls hat der Ständerat die Bestimmung gestrichen, die öffentlich-rechtliche Forderungen von der Betreibung auf Konkurs ausschliessen. Damit sollen «Zombie-Gesellschaften» verhindert werden, die im «Nirwana herumgeistern», wie Martin Schmid (FDP/GR) sagte. Diese können ihre Schulden nicht bezahlen, ihre Geschäfte aber trotzdem weiter führen, da sie bei einer Betreibung auf Pfändung nicht gelöscht werden.

Für den Bundesrat ist die verbesserte Durchsetzbarkeit des strafrechtlichen Tätigkeitsverbots aber das eigentliche Kernstück der Vorlage. Dieses wurde von der kleinen Kammer denn auch nicht bestritten. Bereits heute kann ein Gericht jemandem verbieten, eine Funktion in einem Unternehmen auszuüben. Künftig soll das im Strafregister eingetragene Tätigkeitsverbot auch den Handelsregisterämtern mitgeteilt werden, welche die betroffene Person aus dem Handelsregister löschen können. Zudem soll die Öffentlichkeit im Handelsregister künftig sehen können, welche Funktion eine im Register eingetragene Person in einem Unternehmen hat oder hatte.

Konkursbeamte sollen Post lesen dürfen

Allerdings will der Ständerat Konkursbeamte dazu verpflichten, alle von Amtes wegen zu verfolgende Verbrechen oder Vergehen, die sie im Rahmen ihrer Arbeit entdecken, anzuzeigen. Auch sollen sie für die Dauer des Konkurses die Post des Schuldners einsehen können. Dazu sollen die Postsendungen ans Konkursamt ausgeliefert werden. Hierfür braucht es eine neue gesetzliche Grundlage. Der Schuldner hat jedoch das Recht, beim Öffnen der Post dabei zu sein.

Im Rahmen der Debatte hat die kleine Kammer zudem einige Motionen abgelehnt. Diese forderten weitere Anpassungen im Bereich der Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses.