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Schweiz (Nachrichten)
Länder, die «unsere Werte teilen», sollen künftig Waffensysteme aus der Schweiz weitergeben dürfen. Mit dieser Lösung will Thierry Burkart das Weitergabeverbot von Schweizer Armeematerial lockern.
Soll exportiertes Schweizer Armeematerial an eine Kriegspartei weitergegeben werden dürfen? In dieser Fragen gibt es seit Ausbruchs des Ukraine-Kriegs Streit. Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass das Kriegsmaterialgesetz eine solche Weitergabe verhindere. In mehreren Fällen legte Bern das Veto ein, als etwa Deutschland und Dänemark Munition oder Fahrzeuge aus Schweizer Importen an die Ukraine liefern wollten. Knackpunkt ist die Neutralität der Schweiz.
Nun will FDP-Präsident Thierry Burkart eine Möglichkeit schaffen, dass solche Weitergaben künftig doch möglich sein sollen. In einem Vorstoss, den er am Dienstag einreichen wird, fordert der Aargauer Ständerat, dass Länder ,«mit denen wir unsere Werte teilen», Weitergaben erlaubt werden.
Die Motion lancierte Burkart via Sonntagsmedien. «Wenn wir diesen Ländern das Recht absprechen, von uns gekaufte Waffen und Waffensysteme untereinander weiterzugeben, dann behindern wir ihre sicherheitspolitischen Anstrengungen, von denen auch wir profitieren», begründet er seine Motion.
Er ist auch überzeugt, dass mit seiner Motion die Neutralität gewahrt ist. Direkte Waffenlieferungen an kriegsführende Länder lehne er weiterhin ab, versichert Burkart am Sonntag auf Anfrage von CH Media. Auch ist er sich bewusst, dass der Ukraine sein Vorstoss «wohl» keinen Nutzen bringt, «bis das Gesetz geändert ist, kann es Jahre dauern», so Burkart. Aber seine angedachte Gesetzesänderung verhindere, «dass wir in Zukunft nochmals in diese Situation geraten.»
Geht es nach Burkart, dürften künftig 25 Staaten von Argentinien bis zu den USA Schweizer Waffen und Waffensysteme weitergeben. An diese Staaten darf heute die Schweizer Rüstungsindustrie ohne Einzelbewilligung liefern. Damit diese Länder die Neutralität nicht umgehen können, kann sich Burkart vorstellen, dass eine «zeitlich befristete Verpflichtung zum Eigengebrauch» beim Verkauf von Waffen und Munition definiert werde. So könnten die Länder die Waffen nicht sofort weiterverkaufen. (mg)