Bergedorf. Amtsrichter Klaus-Ulrich Tempke widmet sich in seiner Reihe „Recht im Alltag“ im November dem Thema Vermächtnis.

Mehr als 100 Milliarden Euro werden in Deutschland jährlich vererbt. Rechnerisch sind das allein in Bergedorf 162 Millionen Euro an Bargeld, Immobilien und sonstigem Vermögen, die Jahr für Jahr in neue, gewöhnlich jüngere Hände gelangen. Doch Vererben will gelernt sein, bieten die Gesetze doch etliche Fallstricke, nicht nur was die Pflicht zur Erbschaftssteuer betrifft.

Einen Überblick über den gesetzlichen Rahmen bietet im November der pensionierte Amtsrichter Klaus-Ulrich Tempke, der sich in seiner Vortragsreihe „Recht im Alltag“ jetzt der Erbschaft widmet. Beginn ist am Dienstag, 7. November, wenn es im Körberhaus an der Holzhude 1 ab 18 Uhr zunächst ganz allgemein um das Thema „Gesetzliches Erbrecht“ geht.

Dreiteilige Vortragsreihe für Erben und Erblasser

Die Teilnahme kostet bei dieserm Angebot der Volkshochschule Bergedorf 10 Euro je Abend. Und weil jeder Vortrag auf den vorhergehenden aufbaut, lohnt sich ausdrücklich auch der Besuch der Einführung. Anschließend geht Klaus-Ulrich Tempke dann ins Detail: Am Dienstag, 14. November, heißt es aus Blick des Erblassers „Testament, Vermächtnis, Erbvertrag und Erbschaftssteuer“. Dazu gehört auch die Frage, wie ein Testament aussehen und wie es aufgebaut sein sollte.

Eine Woche später, am 21. November, nimmt der Amtsrichter im Ruhestand dann die Perspektive des Erbenden ein: Das Thema an jenem Dienstag lautet „„Pflichtteilsrecht, Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung“. Neben der Vermittlung der rechtlichen Fakten geht es jeweils auch um das Besprechen von Nachfragen bis hin zu konkreten Einzelfällen.

Alle Vorträge beginnen um 18 Uhr im Körberhaus und kosten pro Person 10 Euro. Weil die Platzzahl begrenzt ist, empfiehlt sich eine telefonische Anmeldung bei der Volkshochschule unter der Rufnummer 040/428 41 42 84 oder per E-Mail an die Bergedorfer Volkshochschule unter bergedorf@vhs-hamburg.de..