Parkverbot am Werktag: Gehört der Samstag dazu?

Parken erlaubt werktags, Anwohnerparken
Zusatzschild "werktags": Der Samstag gehört dazu© imago images/HRSchulz

Viele Park- und Haltverbote gelten nur an Werktagen. Wer am Samstag kein Knöllchen kassieren will, fragt sich: Zählt der Samstag als Werktag? ADAC Juristinnen und Juristen erklären die Regeln.

  • Zusatzzeichen können Verbote zeitlich beschränken

  • "Werktags" meint nicht die klassische Arbeitswoche

  • Samstag gehört zum Wochenende, ist aber ein Werktag

Oft gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen, Park- und Haltverbote nur zu bestimmten Zeiten an Werktagen. Klar ist, dass damit Montag bis Freitag gemeint ist. Aber was gilt eigentlich am Samstag?

Welche Tage sind Werktage?

Montag bis Samstag gelten als Werktage. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage fallen nicht unter den Begriff Werktag.

Parken am Samstag: Was gilt?

Halten und Parken ist gerade in Städten oft schwierig. Das gilt erst recht am Samstag. Aber darf man sein Auto am Samstag zum Beispiel in einem Parkverbot parken, wenn es mit einem Zusatzzeichen "werktags von 8 – 17 Uhr" gekennzeichnet ist? Die Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen: Nein, das ist nicht erlaubt. Denn der Samstag gilt als Werktag.

Der Gesetzgeber versteht unter einem Werktag normalerweise die Tage von Montag bis Samstag. Etwas anderes gilt nur dann, wenn diese Tage mit gesetzlichen Feiertagen zusammenfallen.

Das sieht auch der Bundesgerichtshof so. Dass der Samstag ein Werktag ist, begründen die Richter unter anderem mit einer Definition im Bundesurlaubsgesetz: "Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind." (Urteil vom 27.4.2005, Az.: VIII ZR 206/04).

Wer also sein Auto wie im oben genannten Beispiel abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Knöllchen rechnen. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Auto abgeschleppt wird und die Halterin bzw. der Halter die Abschleppkosten zahlen muss.

Anders ist das nur, wenn das Parkverbot zum Beispiel mit dem Zusatzzeichen "Montag bis Freitag" oder "werktags außer samstags" versehen ist.

Tempolimit: Zusatzzeichen "werktags"

In diesem Fall gilt Tempo 30 nicht am Samstag© adobe.stock.com/Ronald Rampsch

Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten am Samstag. Zum Beispiel dann, wenn das Tempolimit mit dem Zusatzzeichen "werktags" ergänzt ist.

Etwas anderes gilt, wenn zusätzlich das Zeichen "werktags außer Samstag" beispielsweise unter dem Verkehrszeichen Tempo 30 angebracht wurde.

Gericht: Samstag ist ein Werktag

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung zeigt, wie unangenehm ein Missverständnis für Autofahrende hier werden kann: Ein Autofahrer war samstags auf einer Autobahn mit 148 km/h unterwegs, obwohl dort die Geschwindigkeit werktags auf 100 km/h begrenzt war. Er war der Ansicht, an Samstagen schneller fahren zu dürfen, weil die Geschwindigkeitsbegrenzung laut Zusatzzeichen nur "werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr" gilt.

Das Oberlandesgericht Hamm war anderer Ansicht. Bei einem Samstag handele es sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch um einen Werktag, so die Richter. Sie hielten daher das Bußgeld von etwa 100 Euro und einen Monat Fahrverbot für gerechtfertigt (OLG Hamm, Beschluss vom 7.3.2001, Az. 2 Ss OWi 127/01).

Bei Tempoverstößen drohen Fahrverbote

Autofahrer und -fahrerinnen sollten daher gerade bei Geschwindigkeitsbegrenzungen besonders vorsichtig sein. Denn die Grenze zum Fahrverbot ist schnell erreicht, wenn man von einem falschen Tempolimit ausgeht. Der Bußgeldkatalog sieht ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts ein Fahrverbot von einem Monat vor.

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