Das ist ein Artikel vom Top-Thema:
Recht

Hofabgabeklausel: Änderungsvorschlag für Sommer angestrebt

AgE
am Montag, 28.02.2011 - 11:00

Berlin - Bis zum kommenden Sommer wird die Bundesregierung eine Initiative für Detailänderungen bei der Hofabgabeklausel auf den Weg bringen.

Auf eine mündliche Frage der Sprecherin für Ländliche Entwicklung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/die Grünen, Cornelia Behm, wies Staatssekretär Peter Bleser am vergangenen Mittwoch im Bundestag darauf hin, dass Vorschläge des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zur Modifizierung der Hofabgabeklausel von den Koalitionsfraktionen derzeit geprüft würden.
Auch die zuständigen Bundesressorts seien gegenwärtig damit befasst, die Auswirkungen der Vorschläge zu klären. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, erläuterte Bleser. Zum heutigen Zeitpunkt könne daher nicht angegeben werden, wann und mit welchem Inhalt ein Gesetzentwurf vorgelegt werde.

Hofabgabe an alle Ehegatten ermöglichen

Behm erklärte, ihre Fraktion werde "sehr genau darauf achten, dass die schwarz-gelbe Koalition hier auch tatsächlich tätig wird und sie an ihre Ankündigung erinnern". Sie halte zwar eine gänzliche Abschaffung der Hofabgabeklausel für richtig, sehe aber auch Detailänderungen mit Erwartung entgegen, betonte die Bündnisgrüne. Die Gesetzesinitiative müsse die Hofabgabe an alle Ehegatten, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten, ermöglichen. Landwirte dürften nicht dafür bestraft werden, deutlich jüngere Ehegatten geheiratet zu haben. Außerdem hätten diese noch ein langes Erwerbsleben vor sich, für das sie möglicherweise auf den eigenen Hof angewiesen seien, stellte Behm fest.

Nichtgewährung der Bäuerinnenrente aufheben

Genauso wichtig sei es, die Nichtgewährung der Bäuerinnenrente bei einer fehlenden Hofabgabe durch den Ehegatten aufzuheben. Es könne nicht sein, dass jemandem die Rente aufgrund des Handelns einer anderen Person verwehrt werde. Das widerspreche im Übrigen auch dem Anspruch auf eine eigenständige Bäuerinnenrente.