Die planungsrechtliche Situation im Bereich dieser beiden Ortsteile ist seit längerer Zeit Gegenstand von Diskussionen. Derzeit wird der Ortsteil Oberdorf planungsrechtlich wegen seiner relativ kompakten Bebauung vom Landratsamt als Innenbereich eingestuft, der Ortsteil Niederdorf wegen seiner gedehnteren, lockeren Form dem Außenbereich zugerechnet. Der Gemeinderat von Hilgertshausen-Tandern hat 2011 eine sogenannte Außenbereichssatzung erlassen, mit dem Ziel, eine Schließung von Baulücken sowie Ersatzbauten mit nicht ausschließlich landwirtschaftlichen Nutzungen in Niederdorf zuzulassen.
Der Bereich zwischen den beiden Ortsteilen ist nach derzeitiger Rechtslage ebenfalls dem Außenbereich zuzurechnen. „Hier stehen schon seit Jahrzehnten vereinzelt Häuser, ohne dass eine städtebauliche Ordnung erkennbar wäre”, betonte der Geschäftsleiter im Hilgertshauser Rathaus, Hans Schweiger. Dort seien schon vor langer Zeit Parzellen in Bauplatzgröße abgemarkt worden. Eine Baugenehmigung konnte dennoch nicht erreicht werden. Gemeinderätin Wally Arzberger (CSU), die nicht weit von der umstrittenen Fläche entfernt wohnt, erinnert sich, dass vor der Gebietsreform das Landratsamt Aichach Zustimmung für eine Bebauung signalisiert habe, „dann aber Dachau Nein gesagt hat”. CSU-Gemeinderat Peter Schadl meinte, dass schon angesichts des immer größer werdenden Wohnungsdrucks ein Umdenken des Landratsamtes an der Zeit wäre. Eine Außenbereichssatzung ist für den zur Überplanung beantragten Bereich nach Auffassung der Gemeindeverwaltung nicht möglich, da hierfür die vorhandene Bebauung zu spärlich ist (keine Wohnbebauung von einigem Gewicht im Rechtssinne vorhanden).