Hauskatzen | Tierschutzfälle mit Katzen

Perserkatzen-Züchter wegen Qualzucht angezeigt

Bei Perserkatze "Idefix" haben wir es mit einem besonders drastischen Fall von Qualzucht zu tun.

Perserkatzen-Qualzucht
Idefix gehört zum sogenannten US-Perserkatzentyp mit sehr kurzer Nase, rundem Kurzkopf (Brachyzephalie), eingedrücktem Gesicht, kleinen Ohren und kurzen, stämmigen Beinen. Foto: © aktion tier e.V./Bauer

Mitte März 2013 hatte ein Katzenzüchter in unserem Tierheim in Meißen einen jungen Perserkater abgegeben. Das etwa 6 Monate alte Tier war ungewöhnlich klein (1 kg), hatte permanent tränende Augen und große Probleme beim Kotabsetzen. Bevor er ihn einschläfern lässt, wollte der Züchter den Perser lieber im Tierheim unterbringen. Inzwischen hat unsere Tierärztin den Anus des Katers operativ vergrößert und den Kleinen intensiv betreut. Sein Gesundheitszustand hat sich zwar verbessert aber an eine Vermittlung ist noch nicht zu denken.

Wir haben es hier mit einem besonders drastischen Fall von Qualzucht zu tun. Unser Perserkätzchen Idefix gehört zum sogenannten US-Perserkatzentyp mit sehr kurzer Nase, rundem Kurzkopf (Brachyzephalie), eingedrücktem Gesicht, kleinen Ohren und kurzen, stämmigen Beinen. Diese Peke-Face- oder auch Pekinesengesicht-Züchtungen haben massive gesundheitliche Probleme wie Schwergeburten, hohe Totgeburtenrate, Verengung der oberen Atemwege und des Tränenkanals, Einwärtsdrehen des Augenlidrandes sowie Vorbiss, Überbiss und Schiefbiss, was unter anderem die Nahrungsaufnahme extrem erschweren kann. Gemäß § 11b Tierschutzgesetz (Qualzuchtparagraph) ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Im Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF) vom Juni 1999 zur Auslegung des Qualzuchtparagraphen werden konkrete Qualzuchtformen benannt. Es geht klar hervor, dass extrem kurznasige Perserkatzen mit dem sogenannten Kurzkopf, bei denen der obere Rand des Nasenspiegels über dem unteren Augenlidrand liegt, den Tatbestand der Qualzucht gemäß § 11b Tierschutzgesetz erfüllen. Den zuständigen Behörden wird empfohlen, diese Tiere von Ausstellungen auszuschließen und ihre Zucht zu verbieten.

Wir haben den Züchter angezeigt und hoffen, dass dessen Katzenvermehrung auf der Grundlage des Qualzuchtgutachtens verboten wird. Und natürlich hoffen wir, dass unser kleiner Idefix trotz seiner dauerhaften körperlichen Probleme ein erträgliches Katzenleben führen kann.

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.