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Kanton Bern kann Gemeinden Videoüberwachung aufzwingen

Revision Berner Polizeigesetz

Kanton Bern kann Gemeinden Videoüberwachung aufzwingen

05.09.2023, 15:04 Uhr
· Online seit 05.09.2023, 14:05 Uhr
Der Kanton Bern soll an gefährlichen Orten eine Videoüberwachung anordnen können, auch wenn die Standortgemeinde dies ablehnt. Das entschied der Grosse Rat am Dienstag in der ersten Lesung des revidierten Polizeigesetzes.
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Die Linke sieht in der Bestimmung eine Lex Reitschule. Der Kanton wolle den Raum vor dem Autonomen Kulturzentrum in Bern überwachen, obwohl die Stadt das ablehne. Die rotgrüne Stadtregierung hatte vor einem übermässigen Eingriff in die Gemeindeautonomie gewarnt.

Die Befürworter erhoffen sich von der Neuerung mehr Sicherheit im öffentlichen Raum. Die Anordnung werde als Ultima Ratio genutzt. Zudem könnten nur bei Anzeichen auf gewisse schwere Delikte eine Videokamera installiert werden.

Das Parlament beschloss, dass der Regierungsrat den Schritt anordnen müsse und nicht die Sicherheitsdirektion alleine darüber entscheiden dürfe. Wenn der Kanton eine Gemeinde überstimme, brauche es dafür eine hohe Legitimation.

Knackpunkt Fahrzeugfahndung

Ein weiterer Knackpunkt der Gesetzesrevision dreht sich um die automatisierte Fahrzeugfahndung. Autokennzeichen werden an neuralgischen Orten erfasst und automatisch mit polizeilichen Fahndungssystemen abgeglichen.

Uneins war der Rat, wie lange die erhobenen Daten aufbewahrt werden dürfen. Die SP-Juso und die GLP wollten die Aufbewahrungsdauer mit 15 Tagen möglichst kurz halten.

Die Ratsmehrheit sah es anders. Um Verbrechen aufklären zu können, brauche die Polizei diese Daten. Angemessen sei eine Aufbewahrungsdauer von 60 Tagen.

(sda)

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veröffentlicht: 5. September 2023 14:05
aktualisiert: 5. September 2023 15:04
Quelle: BärnToday

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