Bauen

Die Simulation zeigt einen Ausschnitt des geplanten Windparks, im Vordergrund die Gemeinde Mehring. (Foto: Qair Deutschland GmbH)

31.01.2024

Der Anti-Windkraft-Entscheid von Mehring war abzusehen

Bayerischer Gemeindetag: ablehnende Haltung der Bevölkerung liegt auch daran dass der Freistaat keine Rechtslage für mehr Bürgerbeteiligungsmodellen und kommunale Betreiber schaffen will

Die Menschen in Mehring im Landkreis Altötting haben am vergangenen Sonntag in einem Ratsentscheid und einem Bürgerentscheid mit großer Mehrheit und bei einer hohen Wahlbeteiligung von 75 Prozent Windräder auf ihrem Gemeindegebiet abgelehnt. Dort sollten nach bisherigen Plänen von Investoren zehn der rund 40 Windanlagen stehen. Das Ergebnis könnte deutliche Auswirkungen auf das Gesamtprojekt haben. Die Staatsregierung stört sich nicht an dem Votum und will sich notfalls darüber hinweg setzen: "Ich bin nach wie vor dafür, Windräder in der Region zu errichten", sagt Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) und Ministerpräsident Markus Söder meinte lapidar, die ablehnende Haltung der betroffenen Bevölkerung sei "kein Beinbruch".

Die Initiative Gegenwind Altötting, die das Bürgerbegehren initiiert hatte, begrüßte das Ergebnis. "Das zeigt, dass sich die Menschen für ihren Wald, für ihre Umwelt und für ihre Heimat einsetzen", sagte Rainer Harböck von Gegenwind. "Jetzt können wir mit Zuversicht die nächsten Schritte gehen." Geplant seien weitere Bürgerbegehren in Nachbargemeinden, unter anderem in Marktl am 9. Juni 2024 zur Europawahl. Zwei von neun betroffenen Kommunen - Emmerting und Kastl - hatten dem Projekt schon zuvor nicht zugestimmt. Auf ihrem Gebiet wird bisher keine Windkraft geplant.

Auch beim Bayerischen Gemeindetag hat man die Entwicklung sowie die Abstimmung aufmerksam verfolgt. „Grundsätzlich ist die Akzeptanz für die erneuerbaren Energien auch auf dem Land groß. Allerdings müssen die Rahmenbedingungen stimmen und dazu gehören Mitbestimmung und finanzielle Teilhabe. Hieran hat es beim Windpark in Altötting bislang gefehlt", befindet Verbandspräsident Uwe Brandl.

 

Vergabeverfahren der Staatsforsten bremse kommunale Betreiber aus

 

So kritisiert der Gemeindetag unter anderem, dass das Vergabeverfahren der Staatsforsten Bürgerbeteiligungsmodellen und kommunalen Betreibern wenig Zuschlagschancen gibt. „Weil die Höhe der Pachteinnahmen im Vordergrund steht und man sich hinter einem juristischen Gutachten verschanzt,“ so Brandl. Dabei konnte der Gemeindetag in den seit Monaten laufenden Gesprächen mit den Staatsforsten auf ein Gutachten verweisen, das den Staatsforsten deutlich mehr Spielraum gäbe, vorrangig örtliche Initiativen zum Zuge kommen zu lassen. „Bislang sind wir jedoch kein Jota weitergekommen,“ ärgert sich der Gemeindetagspräsident.

Auch ein anderer Vorschlag des Gemeindetags wurde bislang nicht aufgegriffen: Wenn man schon als Staatsforst die Pachteinnahmen in den Vordergrund stelle, dann könne man zumindest die betroffenen Gemeinden an diesen beteiligen. „Davon profitieren alle vor Ort, da damit die klammen Gemeinden wieder Gestaltungsmöglichkeiten bekommen,“ erläutert der Gemeindetagspräsident. Hessen praktiziert dies seit dem Jahr 2016 bereits erfolgreich. Die Bayerischen Staatsforsten meinen aber, sie könnten nichts tun, da dies der Landtag entscheiden müsse.

Aber auch mit der Staatsregierung ist man beim Gemeindetag unzufrieden: Zwar verspricht der Koalitionsvertrag, dass die Wertschöpfungsmöglichkeiten für die Bürger und Kommunen vor Ort verbessert werden sollen, „aber passiert ist bislang nichts“, klagt Uwe Brandl. Das schwarz-orange Kabinett redet sich immer darauf aus, dass der Bund einheitliche Regelungen schaffen müsse. Aber zwischenzeitlich steht rechtlich fest, dass die Ampel das gar nicht kann. Völlig absurd in der ganzen Sache: Selbst wenn ein Windanlagenbetreiber über die aktuell zurechtliche Höchstgrenze der Beteiligung hinaus Zahlungen an die jeweilige Gemeinde leisten will - dann darf diese das nicht annehmen, so Brandl. (apl)

 

 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.