Gleitschirme aus der Grau- in die Freizeitzone
Die Gebiete in Beatenberg, in denen Gleitschirme starten, sollen zur Freizeitzone erklärt werden. Damit soll ein langer Konflikt endlich beigelegt werden. Auch der umstrittene Startplatz Amisbühl soll erhalten bleiben.
«Bis jetzt», sagt Tom Wagner, «waren die Startplätze in einer rechtlichen Grauzone.» Dieser Zustand, den der Geschäftsführer der Paragliding Interlaken GmbH beschreibt, soll nun einer Rechtssicherheit weichen. Deswegen begrüsst Wagner das Vorhaben der Gemeinde Beatenberg, die Gleitschirmstartplätze einzuzonen. «Im Rahmen der Ortsplanungsrevision haben wir die gewerbsmässig genutzten Startplätze aufgenommen und sie beurteilen lassen», berichtet Gemeindepräsident Christian Grossniklaus. Konkret geht es um sechs Stellen, von denen sich vier auf dem Gebiet privater Grundeigentümer und zwei im Besitz von Burgerbäuerten befinden. Nach dem Vorschlag der Gemeinde sollen die Startplätze zur «Freizeitzone» erklärt werden. Die kommerzielle Nutzung soll jedoch an bestimmte Grundvoraussetzungen geknüpft werden. Grossniklaus: «Es muss eine gewisse Infrastruktur vorhanden sein.» Das Aufstellen eines Unterstands oder mobiler Toiletten, wie es angedacht ist, wäre in den Landwirtschaftszonen, in denen sich die Startplätze bislang befinden, laut Grossniklaus nicht möglich. Auch die Zufahrt, ein häufiger Streitpunkt zwischen Anwohnern und Gleitschirmfliegern, sollte so besser geregelt sein. Dem Gemeindepräsidenten schwebt vor, die Nutzer des Startplatzes über Grundeigentümerbeiträge an den Kosten für Strassensanierungen zu beteiligen.