Ab 21. Februar sind Corona-Impfungen mit dem kürzlich zugelassenen Impfstoff des Herstellers Novavax möglich. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet Ende dieses Monats eine erste Lieferung von 1,4 Mio. Dosen statt der ursprünglichen 4 Mio. Dosen des sogenannten Totimpfstoffs. Diese sollen entsprechend des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz vom 20. Januar priorisiert an Personengruppen gehen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind. In Nordrhein-Westfalen sollen das laut dortigem Gesundheitsministerium ca. 75 % der Novavax-Dosen sein.
Pflegende brauchen eine Arbeitgeberbescheinigung
Der Nachweis, dass Beschäftigte von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, erfolge über eine Arbeitgeberbescheinigung.
Novavax ist der mittlerweile fünfte COVID-19-Impfstoff mit EU-Zulassung.
Das Novavax-Präparat ist weder ein mRNA-Impfstoff wie die Präparate von Biontech und Moderna noch ein Vektor-Impfstoff wie die von Astrazeneca und Johnson & Johnson, sondern ein Proteinimpfstoff. Dieser enthält winzige Partikel, die aus einer im Labor hergestellten Version des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 bestehen. Sie sollen dafür sorgen, dass der Körper selbst die Produktion von Antikörpern und T-Zellen gegen das Virus ankurbelt.
2 Impfstoffdosen nötig
In den Zulassungsstudien zeigte der Impfstoff nach Angaben der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit. Aussagen zur klinischen Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante könnten aktuell jedoch noch nicht getroffen werden.
Die STIKO empfiehlt den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Nötig sind 2 Impfstoffdosen im Abstand von mind. 3 Wochen.
Die Europäische Arzneimittelbehörde Ema hatte am 20. Dezember 2021 grünes Licht für das Vakzin des US-Biotechunternehmens Novavax gegeben.